# taz.de -- Elbphilharmonie: Stadt klagt gegen Hochtief
       
       > Weil der Baukonzern konkrete Terminpläne verweigert und auch eine letzte
       > Frist verstreichen ließ, geht die Stadt jetzt vor Gericht. Hochtief
       > allerdings sandte in letzter Minute ein Fax - und vertröstete erneut.
       
 (IMG) Bild: Blickt noch nicht so majestätisch über die Elbe, wie sie soll: Zankapfel Elbphilharmonie, über deren Eröffnung wohl weiter gestritten wird
       
       Die städtische Realisierungsgesellschaft Rege hat gestern Mittag beim
       Landgericht Hamburg Klage gegen den Baukonzern Hochtief eingereicht. Damit
       zog die Stadt die Konsequenz aus der Weigerung des Konzerns, einen
       verbindlichen Terminplan für die Fertigstellung der Elbphilharmonie
       vorzulegen. Die Eröffnung des inzwischen 323 Millionen teuren Gebäudes war
       ursprünglich für November 2011 vorgesehen; dies ist mit Hochtief auch
       vertraglich vereinbart. Inzwischen war man - immerhin wäre das noch
       innerhalb der Spielzeit - beim Eröffnungstermin im Mai 2012 angekommen.
       Ouvertüre des Eröffnungsjahres sollte ein Musikfestival sein.
       
       Dieser Zeitplan war zwischen der Stadt, dem Architektenbüro Herzog & de
       Meuron und der Baufirma Konsens - bis zum 12. Januar dieses Jahres. Da
       hatte Hochtief der Stadt plötzlich Bauverzögerungen von "bis zu einem Jahr"
       angekündigt, wovon insbesondere der große Konzertsaal betroffen wäre.
       Intendant und Kultursenatorin erstarrten und verlegten sich aufs Leugnen.
       Die Juristen waren findiger: Hochtiefs Brief sei ein Mix aus
       "prognostischen und tatsächlichen Verzögerungen", sagt ein Insider, und
       eben das wolle die Stadt jetzt bereinigt haben. Hochtief solle
       konkretisieren, warum sich welcher Bauabschnitt um wie viele Wochen
       verzögere, wie die inzwischen auf 24,5 Millionen Euro gestiegenen
       Nachforderungen zustande kämen und wann der Bau verbindlich fertig werde.
       
       Hochtief mauerte und gab den Architekten die Schuld: Die hätten immer
       wieder zeit- und kostenintensive Änderungswünsche wie etwa eine luxuriöse
       Belüftungsanlage geliefert und den Bau verzögert. "Die Architekten haben
       alles rechtzeitig geliefert und bloß noch Details verfeinert. Die
       rechtfertigen aber keine Bauverzögerung von einem Jahr," kontert
       Kulturbehördensprecher Karl-Olaf Petters. Immer wieder, so Petters, habe
       man Hochtief aufgefordert, belastbare Terminpläne zu erstellen, was die
       Firma stets verweigert habe.
       
       Vor zwei Tagen, am 6. April, lief die letzte Frist ab: Bis Mitternacht
       hätten da die detaillierten Ausführungspläne vorliegen sollen. Aber so
       lange wartete man nicht: Bereits Stunden früher - genau um 19.40 Uhr -
       kündigte Kultursenatorin Karin von Welck (parteilos) im Kulturausschuss an,
       dass man nunmehr klagen werde, weil die Pläne ja nicht vorlägen.
       
       Alles gegenstandslos, konterte Hochtief-Sprecher Bernd Pütter gegenüber der
       taz: Man habe fristgerecht reagiert und "deutlich vor der
       Kulturausschuss-Sitzung" ein entsprechendes Fax an Rege-Geschäftsführer
       Heribert Leutner geschickt. Dessen Eingang am Dienstag um 15.45 Uhr
       bestätigt Rege-Sprecherin Nina Siepmann. Allerdings handele es sich dabei
       nicht um den geforderten Terminplan, sondern "man hat uns abermals
       vertröstet": Am 16. April, so das Schreiben, werde Hochtief einen
       detaillierten Ausführungsplan vorlegen - allerdings, ohne den
       Rechtsanspruch der Rege anzuerkennen. Dieses Detail ist wichtig, denn
       hieran knüpft sich die Chance der Stadt auf spätere Schadenersatzansprüche.
       
       Hochtief-Sprecher Pütter findet, dieser detaillierte Terminplan liege der
       Rege bereits vor. Immer wieder habe man Bauberichte geliefert. "Aber all
       das ist anscheinend kompliziert zu verstehen. Deshalb haben wir es jetzt
       nochmal systematisch aufgeschrieben." Eine Akt der Gnade, so scheint es,
       keine Pflicht.
       
       Bleibt die Frage, wie die Richter das sehen. Denn bei Verfahrenseröffnung
       wird der geforderte Terminplan ja bereits vorliegen. Die Klage würde damit
       gegenstandslos. Zieht die Stadt dann zurück? "Nur, wenn Hochtief bis dahin
       unseren Rechtsanspruch auf die Fortschreibung des vertraglich vereinbarten
       Terminplans anerkennt", sagt der Behörden-Sprecher.
       
       Skeptisch äußert sich Peter Tschentscher von der oppositionellen Hamburger
       SPD: Die Erfolgsaussichten der Klage seinen gering, da die Kulturbehörde
       das Projekt nicht im Griff habe. Der Senat müsse aufpassen, dass neben den
       gestiegenen Baukosten nicht auch noch unnötige Gerichtskosten entstünden,
       "weil die Kultursenatorin über den Sachstand in der Frage der Terminpläne
       nicht richtig informiert ist", sagte er.
       
       7 Apr 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Petra Schellen
       
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