# taz.de -- Kostenexplosion: Unübliche Verträge
> Man hätte die Elbphilharmonie billiger haben können, sagt deren Erfinder
> Alexander Gérard. Aber Stadt und Architekten wollten mehr Prunk.
(IMG) Bild: Fertigstellung weiter offen: Ein Bauarbeiter geht auf der Baustelle der Elbphilharmonie an einem Spezial-Fenster vorbei
Jetzt ist das Dach bald drauf, der große Konzertsaal von oben zu, und dann
regnets auch nicht mehr rein: Schon bald muss der spektakuläre, weil
besonders steile und akustisch riskante Saal der Elbphilharmonie dem Wetter
nicht mehr trotzen.
Die Diskussion über die Kostenexplosion des Glaspalastes in der Hafencity
ist damit aber noch lange nicht zu Ende: Denn immer noch ist unklar, wie es
von den - von Ideengeber Alexander Gérard und Investor Dieter Becken
veranschlagten - 77 (nicht staatlichen) Millionen Euro zu jenen 323
Millionen kommen konnte, die die Stadt inzwischen berappen muss. Denn immer
noch weiß kaum jemand, wie und wann jene Änderungswünsche von Stadt und den
Architekten Herzog & de Meuron abgenickt wurden, die den Preisanstieg
erzeugten: ein dritter Konzertsaal, eine elegantere Fassade und ein
aufwendig geschwungener Konzertsaal zum Beispiel.
Ursprünglich habe man eine weit kargere Version der Elbphilharmonie im Sinn
gehabt, sagte Gérard im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA)
Elbphilharmonie am Mittwoch. Und wenn man die ursprünglichen Pläne nicht
verändert hätte, wäre die Kalkulation von Gérard und des Investors Dieter
Becken auch aufgegangen.
Doch die teuren Änderungen erfolgten nicht im rechtsfreien Raum: "Die
Architekten hatten wohl Verträge, die ihnen große Spielräume bei der
Ausführungsplanung zubilligten", sagt der PUA-Vorsitzende Peter
Tschentscher (SPD) der taz. Zudem habe es ja keine direkten Verträge
zwischen Architekten und dem Generalunternehmer Hochtief gegeben.
Stattdessen hatten beide jeweils separate Verträge mit der Stadt.
"Dieter Becken hat uns gesagt, dass eine solche Konstruktion in der Branche
unüblich sei", so Tschentscher. Und wenn Becken und Gérard von der Stadt
nicht aus dem Projekt herausgekauft worden wären, hätten sie diese
Vertragskonstruktion nie zugelassen. Üblich sei laut Becken, dass nicht nur
die Bauausführung, sondern auch die Ausführungsplanung in Händen des
Generalunternehmers liege. Im Fall Elbphilharmonie wären die Architekten
dann Subunternehmer von Hochtief gewesen und hätten die Pläne direkt
dorthin liefern müssen. Bei Verteuerungen hätten Hochtief und Architekten
darüber verhandeln müssen, wie das Budget trotzdem einzuhalten sei.
Das läuft bei der Elbphilharmonie anders: "Die Architekten ändern die
Pläne, Hochtief baut weisungsgemäß - und fordert die Mehrkosten dann von
der Stadt", sagt Tschentscher. Auch Hartmut Wegener, Ex-Chef der
städtischen Realisierungsgesellschaft Rege, hatte im PUA bereits
eingeräumt, dass der fehlende Vertrag zwischen Hochtief und den Architekten
ein Problem gewesen sei.
Warum die Stadt eine so branchenunübliche Vertragskonstruktion wählte,
darüber schweigen alle Beteiligten. "Der Senat hat uns immer gesagt, der
Vertrag sei von der weltbesten Vergaberechtlerin, Ute Jaspers aus Hannover,
geprüft worden", sagt Tschentscher. Gérard habe am Mittwoch aber darauf
hingewiesen, "dass Vergaberecht und Baurecht zwei verschiedene Fachgebiete
sind". Die Expertise der Frau Jaspers in puncto Baurecht werde man in einer
der kommenden Ausschusssitzungen ergründen.
20 Oct 2010
## AUTOREN
(DIR) Petra Schellen
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