# taz.de -- Gutachter Schlipka über Kostensprünge beim Elbphilharmonie-Bau: "Drohungen nicht so ernst nehmen"
       
       > Gutachter Franz-Josef Schlapka hält die Millionen-Nachforderungen beim
       > Bau der Hamburger Elbphilharmonie für weit überzogen. Die Baufirma hat
       > ihn deshalb verklagt. Er nimmt trotzdem nichts zurück.
       
 (IMG) Bild: Irgendwann soll hier Wohlklang herrschen: Das im Bau befindliche Konzerthaus im Hamburger Hafen
       
       taz: Herr Schlapka, die Baufirma Hochtief hat Sie wegen ihrer Anmerkungen
       zur Elbphilharmonie verklagt. Warum genau? 
       
       Franz-Josef Schlapka: Hochtief klagt auf Unterlassung mehrerer Bemerkungen
       aus einem Interview, das ich Spiegel Online gegeben habe. Zum einen habe
       ich gesagt, dass die zusätzlichen Baustellen-Gemeinkosten von 1,44
       Millionen, die ich der entsprechenden Senatsdrucksache entnehme, so nicht
       stimmen können. Dann habe ich bezweifelt, dass 5,3 Millionen an
       Steuerungs-Mehrkosten entstehen, wenn sich die Bauzeit verlängert. Auch
       habe ich gesagt, dass es in der Bauindustrie üblich sei, mit einem
       niedrigen Angebot um Aufträge zu kämpfen und dann durch Nachforderungen für
       Aufbesserung zu sorgen. Schließlich habe ich erwähnt, dass es in der
       Bauindustrie üblich sei, den Bauherrn auch mal unter Druck zu setzen und
       zum Beispiel das Bautempo zu verlangsamen.
       
       Welche These erhalten Sie aufrecht? 
       
       Alle.
       
       Wenn Nachforderungen branchenüblich sind: Warum monieren Sie dann, dass
       Hochtief 270 Millionen mehr forderte, von denen immerhin 137 Millionen
       gezahlt wurden? 
       
       Weil diese Beträge exorbitant über dem Durchschnitt liegen. Nachträge
       betragen in der Regel bis zu 30 Prozent des Werklohns. Hochtief hatte für
       die Elbphilharmonie ursprünglich einen Werklohn von 138 Millionen Euro
       angesetzt. Jetzt wurden nochmals 137 Millionen gezahlt - fast 100 Prozent
       mehr.
       
       Welche Forderungen erscheinen besonders unplausibel? 
       
       Einerseits die 23 Millionen Euro an Baustellengemeinkosten - sie betreffen
       Baustelleneinrichtung und die Besetzung der Baustelle mit Leitungs- und
       Aufsichtspersonal. 23 Millionen bedeuten, auf 16 Monate Bauzeitverlängerung
       aufgeteilt, knapp 1,44 Millionen im Monat. Ich kann nachweisen, dass das zu
       hoch angesetzt ist. Außerdem wären da die - auch durch Bauzeitverlängerung
       anfallenden - Steuerungsmehrkosten. Die von Hochtief geforderten 5,3
       Millionen sind nicht plausibel. Wenn Sie sich Gebührenordnungs-ähnliche
       Tabellen ansehen, kommen Sie auf eine völlig andere Zahl. Die liegt bei
       weniger als einem Drittel.
       
       Hätte die Stadt grundsätzlich verhindern können, dass sich die
       Elbphilharmonie von 114 auf 323 Millionen Euro verteuerte? Als öffentliche
       Auftraggeberin musste sie das günstigste Angebot annehmen. 
       
       Ja. Nur hat die Stadt den Vertragsinhalt im Nachhinein verändert und etwa
       einen weiteren, dritten Konzertsaal geplant. Da musste man mit Mehrkosten
       und Bauzeit-Verlängerungen rechnen. Ohne diese Änderungswünsche hätte
       Hochtief für 114 Millionen Euro bauen müssen.
       
       Grundsätzlich ist es also rechtens, dass Hochtief Nachforderungen stellt? 
       
       Ja. Die Nachforderungen hat der Bauherr verursacht. Es ist allerdings eine
       Frage der Höhe.
       
       Die Stadt hat Hochtief auch 30 Millionen "Einigungssumme" gezahlt. Ist so
       etwas üblich? 
       
       Nein. Kein privater Auftraggeber würde das tun. Auch steht dieser Summe
       meines Wissens keine Werkleistung gegenüber.
       
       Dahinter stand die Drohung Hochtiefs, den Bau stillzulegen. 
       
       Die Senatsdrucksache lässt diesen Schluss durchaus zu.
       
       Wie kann ein öffentlicher Auftraggeber mit so einer Drohung umgehen? 
       
       Legte der Auftragnehmer die Baustelle wirklich still, würde er sich einer
       Kündigung aussetzen und im Nachhinein erheblichen Schadenersatz zahlen
       müssen. Deshalb muss man solche Drohgebärden nicht hundertprozentig ernst
       nehmen. Das hat die Stadt aber offenbar getan.
       
       Kennen Sie Fälle, in denen ein Bauunternehmer eine so große Baustelle
       stillgelegt hat? 
       
       Stillgelegt wohl nicht. Aber verlangsamt.
       
       Wie sollte die Stadt Hamburg mit der Situation umgehen? 
       
       So, wie sie es in jüngster Zeit tut: Mir scheint, dass sie sich auf die
       Hinterfüße stellt, indem sie Hochtief auf die Herausgabe eines
       verbindlichen Terminplans verklagt.
       
       4 May 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Petra Schellen
       
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