# taz.de -- KOMMENTAR Kundus-Einsatz: Feige Anwaltschaft
> Mit der Einstellung der Ermittlungen gegen Oberst Klein bleibt sich die
> Bundesanwaltschaft treu. Von Anfang an war sie unwillig, sich des
> Desasters anzunehmen.
Die Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen Oberst Georg Klein, der
im September 2009 den Luftangriff auf zwei Tanklaster samt umgebender
Menschen befahl, eingestellt. Die Anwaltschaft hat die Regeln des
Völkerstrafgesetzbuchs angewendet und offenbar befunden, dass Oberst Klein
kein Vorsatz nachgewiesen werden kann, eine unverhältnismäßig hohe Zahl
Zivilisten zu töten. Das Bombardement mit bis zu 142 Toten, von denen viele
Zivilisten gewesen sein müssen, wird also juristisch keine Folgen haben.
Denn das Ministerium erwog bislang noch nicht einmal disziplinarrechtliche
Konsequenzen.
Mit der Einstellung der Ermittlungen bleibt sich die Anwaltschaft treu. Von
vornherein war der Unwillen der Bundesanwälte, sich des Desasters
anzunehmen, offenbar. Zögernd nahmen sie eine Vorprüfung auf, nur unter der
Hand gaben sie dann zu, dass man Ermittlungen begonnen habe. Die
Vorstellung, man könne gegen einen oder mehrere Soldaten wegen eines
kriegerischen Akts prozessieren, sprengte nicht nur die Fantasie der
Politiker, sondern offensichtlich auch die mancher Völkerrechtler.
Doch warum eigentlich? Die Eröffnung eines Gerichtsverfahrens hätte ja
nicht bedeutet, dass Oberst Klein die gesamte Schuld für die Katastrophe
alleine hätte schultern müssen. Sie hätte aber die Chance geboten, im
rationalsten Rahmen, den der Staat zu bieten hat, darüber zu verhandeln,
was ein "nichtinternationaler bewaffneter Konflikt" bedeutet. Dies wäre
angemessener als das Geplänkel im parlamentarischen Untersuchungsausschuss,
der vor allem die ministeriellen Kommunikationswege verhandelt. Es wäre
aufschlussreicher als die semantischen Verschiebungen im
Regierungs-Sprachgebrauch - weg von Einsatz, hin zu Krieg.
Es wäre eines Rechtsstaats würdig gewesen. Aber es war politisch riskant,
denn es hätte den Einsatz erstmals wirklich bedroht. Und darum hat die
Bundesanwaltschaft das Verfahren nicht weiter verfolgt. Und das ist feige.
20 Apr 2010
## AUTOREN
(DIR) Ulrike Winkelmann
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