# taz.de -- Luftangriff von Kundus: Kein Dienstvergehen des Oberst
       
       > Die Bundeswehr wird keine Disziplinarmaßnahmen gegen Oberst Klein
       > einleiten. Es gebe keine Anhaltspunkte für ein Dienstvergehen.
       
 (IMG) Bild: Es soll keine Anhaltspunkte für ein Dienstvergehen von Oberst Klein geben.
       
       BERLIN/KOBLENZ apn | Nach der Bundesanwaltschaft hat nun auch die
       Bundeswehr die Ermittlungen gegen Oberst Georg Klein wegen des tödlichen
       Luftschlags von Kundus beendet. Es haben sich keine "Anhaltspunkte für ein
       Dienstvergehen" ergeben, wie die Bundeswehr am Donnerstag mitteilte. Es
       wird also keine Disziplinarmaßnahmen gegen den Offizier geben.
       
       Die Bundesanwaltschaft hatte am 16. April das Ermittlungsverfahren gegen
       Klein wegen des Luftangriffs vom 4. September 2009 auf zwei von Taliban
       entführte Tanklaster im Kundus-Fluss eingestellt. Bei dem Angriff gab nach
       offiziellen Angaben 102 Tote und Verletzte.
       
       Nach Auffassung des Gerichts verstieß Kleins Handeln nicht gegen das
       Völkerrecht oder das allgemeine Strafrecht. Die Soldaten könnten wegen der
       Tötung von Zivilisten nicht strafrechtlich verfolgt werden, solange dies im
       Rahmen "völkerrechtlich zulässiger Kampfhandlungen" geschehe, hatte die
       Bundesanwaltschaft diese Entscheidung begründet.
       
       Hierauf hatte der Inspekteur des Heeres die zuständige
       Wehrdisziplinar-Anwaltschaft beauftragt, Vorermittlungen aufzunehmen und zu
       prüfen, ob das Handeln von Herrn Oberst Klein dienstrechtlich zu
       beanstanden sei. Gegenstand der Prüfung war, ob Klein mit seinem Handeln im
       Rahmen der ISAF-Mission gegen die damals gültigen nationalen wie
       internationalen Einsatzregeln verstoßen hat. Ein Verstoß wurde nicht
       festgestellt.
       
       19 Aug 2010
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Opfer des Bundeswehr-Angriffs: Neue Gespräche mit Kundus-Anwälten
       
       Das Verteidigungsministerium hat die Anwälte der Opfer des Luftangriffs im
       Jahr 2009 in Afghanistan zu neuen Gesprächen geladen. Die haben sich
       Verstärkung geholt.
       
 (DIR) KOMMENTAR Kundus-Einsatz: Feige Anwaltschaft
       
       Mit der Einstellung der Ermittlungen gegen Oberst Klein bleibt sich die
       Bundesanwaltschaft treu. Von Anfang an war sie unwillig, sich des Desasters
       anzunehmen.
       
 (DIR) Kundus-Bombardement: Verfahren gegen Klein eingestellt
       
       Die Bundesanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen den
       Bundeswehr-Oberst Georg Klein im Zusammenhang mit der Bombardierung von
       zwei Tanklastern in Afghanistan eingestellt.