# taz.de -- Luftangriff von Kundus: Kein Dienstvergehen des Oberst
> Die Bundeswehr wird keine Disziplinarmaßnahmen gegen Oberst Klein
> einleiten. Es gebe keine Anhaltspunkte für ein Dienstvergehen.
(IMG) Bild: Es soll keine Anhaltspunkte für ein Dienstvergehen von Oberst Klein geben.
BERLIN/KOBLENZ apn | Nach der Bundesanwaltschaft hat nun auch die
Bundeswehr die Ermittlungen gegen Oberst Georg Klein wegen des tödlichen
Luftschlags von Kundus beendet. Es haben sich keine "Anhaltspunkte für ein
Dienstvergehen" ergeben, wie die Bundeswehr am Donnerstag mitteilte. Es
wird also keine Disziplinarmaßnahmen gegen den Offizier geben.
Die Bundesanwaltschaft hatte am 16. April das Ermittlungsverfahren gegen
Klein wegen des Luftangriffs vom 4. September 2009 auf zwei von Taliban
entführte Tanklaster im Kundus-Fluss eingestellt. Bei dem Angriff gab nach
offiziellen Angaben 102 Tote und Verletzte.
Nach Auffassung des Gerichts verstieß Kleins Handeln nicht gegen das
Völkerrecht oder das allgemeine Strafrecht. Die Soldaten könnten wegen der
Tötung von Zivilisten nicht strafrechtlich verfolgt werden, solange dies im
Rahmen "völkerrechtlich zulässiger Kampfhandlungen" geschehe, hatte die
Bundesanwaltschaft diese Entscheidung begründet.
Hierauf hatte der Inspekteur des Heeres die zuständige
Wehrdisziplinar-Anwaltschaft beauftragt, Vorermittlungen aufzunehmen und zu
prüfen, ob das Handeln von Herrn Oberst Klein dienstrechtlich zu
beanstanden sei. Gegenstand der Prüfung war, ob Klein mit seinem Handeln im
Rahmen der ISAF-Mission gegen die damals gültigen nationalen wie
internationalen Einsatzregeln verstoßen hat. Ein Verstoß wurde nicht
festgestellt.
19 Aug 2010
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