# taz.de -- Gegner der Griechenland-Hilfe: Eilantrag gescheitert
       
       > Das Bundesverfassungsgericht lehnt einen Eilbeschluss gegen den deutschen
       > Beitrag zum Hilfsprogramm für Griechenland ab. Die Richter halten sich
       > dabei aber alle Möglichkeiten offen.
       
 (IMG) Bild: Die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftler Wilhelm Nölling, Karl Albrecht Schachtschneider, Wilhelm Hankel und Joachim Starbatty scheitern vor dem Bundesverfassungsgericht.
       
       FREIBURG taz | Das Bundesverfassungsgericht will nicht im Weg stehen, aber
       weiter mitspielen. Am Samstag lehnte Karlsruhe einen Eilantrag ab, mit dem
       fünf Professoren die erst am Freitag im Bundestag beschlossene
       Griechen-Hilfe noch verhindern wollten. Die Richter erklärten die
       Verfassungsbeschwerde allerdings nicht für unzulässig.
       
       Erst am Freitagmittag hatten die Professoren eine von dem Erlanger
       Staatsrechtler Karl-Albrecht Schachtschneider formulierte
       Verfassungsbeschwerde eingereicht. Die Richter sagten alle sonstigen
       Termine ab und berieten bis in die Nacht. Gänzlich unvorbereitet waren sie
       freilich nicht. Am Mittwoch hatten sie bereits ein Vorab-Exemplar der
       154-seitigen Klage erhalten.
       
       Die Professorengruppe, die 1998 auch schon erfolglos gegen die Einführung
       des Euro geklagt hatte, warnte diesmal, dass die Griechen-Kredite den
       Euroraum zu einer "Inflationsgemeinschaft" machten. Die Hilfe widerspreche
       zudem dem Vertrag über die Arbeitsweisen der EU, der die Haftung für
       Schulden anderer Mitgliedsstaaten ausschließe. Da eine
       Verfassungsbeschwerde nur bei Verletzung individueller Rechte möglich ist,
       beriefen sich die Professoren auf ihr Grundrecht auf Eigentum. Per
       einstweilige Anordnung sollte Karlsruhe sofort die Auszahlung der Hilfen
       stoppen.
       
       Nicht nur im Bundestag war letzte Woche alles ganz schnell gegangen. Auch
       Karlsruhe zeigte Rasanz. Schon Samstagmittag signalisierte der Zweite Senat
       unter Präsident Andreas Voßkuhle grünes Licht - für die Hilfen. Der Antrag
       auf eine Eilanordnung wurde abgelehnt. Eine Folgenabwägung der
       Verfassungsrichter ergab: Das Scheitern der Griechen-Hilfe könnte die
       Stabilität der Währungsunion gefährden. Dagegen sahen die Richter keinen
       wesentlichen Schaden für die Volkswirtschaft, falls Deutschland am Ende die
       Griechen-Kredite abschreiben müsste. Auch das Eigentumsrecht der Kläger
       wäre dadurch nicht irreversibel beeinträchtigt - selbst wenn sich die
       Hilfen als verfassungswidrig herausstellten.
       
       Inhaltlich nahmen die Richter keine Stellung, ob die Verfassungsbeschwerde
       zulässig ist und wie ihre Erfolgsaussichten sind. Sie verzichteten damit
       auch darauf, die Klage für "offensichtlich unzulässig" zu erklären, was
       viele Beobachter für naheliegend gehalten hatten. So können die Richter
       später noch grundsätzliche Überlegungen zur Währungsunion veröffentlichen.
       Zugleich signalisierten sie, dass auch in der EU-Währungspolitik jederzeit
       mit Karlsruher Interventionen zu rechnen ist oder zumindest gedroht werden
       kann. (Az.: 2 BvR 987/10f)
       
       9 May 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Klage gegen Euro-Verfahren: Nur nichts falsch verstehen
       
       Es ist ein Pilotverfahren: Die Karlsruher Verfassungsrichter prüfen die
       deutschen Gesetze zur Finanzhilfe für Griechenland und den
       Euro-Rettungsschirm.
       
 (DIR) Karlsruhe zu Euro-Rettungspaket: Auch Gauweilers Eilantrag abgewiesen
       
       Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag gegen das Euro-Rettungspaket
       abgewiesen. Damit kann sich Deutschland an dem 750 Milliarden schweren
       Euro-Rettungsschirm beteiligen.
       
 (DIR) Kommentar Griechenland: 40 fehlende Milliarden
       
       Ob das Griechenland--Hilfspaket wohl reichen wird? Die Investoren glauben
       unverändert, dass Griechenland bankrottgeht. 150 Milliarden sind nötig,
       erst 110 sind zugesagt.
       
 (DIR) Nach Bundestag-Abstimmung: Bundesrat billigt Griechenland-Hilfe
       
       Nachdem der Bundestag das Rettungspaket für Griechenland beschlossen hatte,
       billigte jetzt auch der Bundesrat das Gesetz. Euroskeptiker hatten danach
       Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
       
 (DIR) Gemeinsame Griechenland-Resolution: SPD enthält sich, Grüne stimmen zu
       
       Die Verhandlungen zwischen Schwarz-Gelb und der SPD über eine gemeinsame
       Griechenland-Resolution sind geplatzt, weil Schwarz-Gelb keine
       Finanztransaktionssteuer wollte.