# taz.de -- Klage gegen Euro-Verfahren: Nur nichts falsch verstehen
       
       > Es ist ein Pilotverfahren: Die Karlsruher Verfassungsrichter prüfen die
       > deutschen Gesetze zur Finanzhilfe für Griechenland und den
       > Euro-Rettungsschirm.
       
 (IMG) Bild: Es geht nur um Rechtsfragen: Über die richtige Strategie zur Bewältigung der Staatsschuldenkrise wird in Karlsruhe nicht verhandelt.
       
       KARLSRUHE dapd | Das Bundesverfassungsgericht will sich nicht damit
       befassen, ob die deutsche Beteiligung am Euro-Rettungsschirm und die
       milliardenschweren Griechenland-Hilfen wirtschaftlich sinnvoll sind. "Wir
       wollen hier keine ökonomische Debatte. Es geht hier um reine Rechtsfragen",
       machte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle am Dienstag zu Beginn der
       mündlichen Verhandlung in Karlsruhe deutlich.
       
       Voßkuhle warnte vor "Fehlvorstellungen" hinsichtlich der vorliegenden
       Verfahren. Über die Zukunft Europas und die richtige ökonomische Strategie
       zur Bewältigung der Staatsschuldenkrise innerhalb der Europäischen
       Währungsunion werde in Karlsruhe "nicht verhandelt". Dies sei Aufgabe der
       Politik und nicht der Rechtsprechung.
       
       "Das Bundesverfassungsgericht hat aber die Grenzen auszuloten, die das
       Grundgesetz der Politik setzt", sagte Voßkuhle. Der Gedanke der
       Selbstbindung der Regierung und des Parlaments durch Verfassungsrecht sei
       das Fundament des demokratischen Verfassungsstaates und müsse sich gerade
       in der Krise bewähren.
       
       Gemäß der Verhandlungsgliederung geht es vor dem Zweiten Senat vor allem
       darum, ob das Haushaltsrecht des Bundestages wegen der gigantischen
       Garantiesummen für pleitebedrohte Euro-Länder verletzt ist.
       
       ## Kläger befürchten Haftungs- und Transfergemeinschaft
       
       Das deutsche Gesetz zum Euro-Rettungsschirm sieht vor, dass Deutschland mit
       maximal 147,6 Milliarden Euro haften könnte - und zwar mit Bürgschaften für
       Notkredite des Euro-Krisenfonds EFSF. Nach dem Gesetz zum ersten Hilfspaket
       für Griechenland vom Mai 2010 übernimmt Deutschland überdies Bürgschaften
       für Kredite der bundeseigenen Förderbank KfW an Griechenland in Höhe von
       22,4 Milliarden Euro. Die erste Tranche für 2010 belief sich bereits auf
       8,4 Milliarden Euro.
       
       Gegen die beiden Gesetze klagen der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter
       Gauweiler und eine Professorengruppe um den emeritierten Nürnberger
       Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider, der sich der ehemalige
       Thyssen-Chef Dieter Spethmann angeschlossen hat. Aus Sicht der Kläger
       entwickelt sich die europäische Währungsunion durch die Milliardenbeihilfe
       ohne ausreichende rechtliche Grundlage zu einer "Haftungs- und
       Transfergemeinschaft". Der Artikel 125 des Lissabon-Vertrages lege
       ausdrücklich fest, dass ein Mitgliedsland nicht für Verbindlichkeiten eines
       anderen Mitgliedsstaates hafte oder eintrete. Durch die milliardenschweren
       Hilfsmaßnahmen werde zudem die Stabilität des Euro gefährdet.
       
       Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unions-Fraktion, Peter Altmaier
       (CDU), sieht dem Verfahren in Karlsruhe indes zuversichtlich entgegen. "Ich
       bin sehr gelassen, weil ich mehrfach erfahren habe, dass das
       Bundesverfassungsgericht sich zur europäischen Verantwortung der
       Bundesrepublik Deutschland immer wieder bekannt hat", sagte Altmaier am
       Dienstag in Berlin. "Soweit ich es als Jurist sehe, haben wir gute
       Argumente."
       
       Für die Bundesregierung wird in der Verhandlung Bundesfinanzminister
       Wolfgang Schäuble (CDU) sprechen. Mit einem Urteil wird innerhalb von drei
       Monaten gerechnet.
       
       5 Jul 2011
       
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