# taz.de -- Sicherungsverwahrung: Neue Regeln fürs Wegschließen
       
       > Gegen fortdauernd gefährliche Straftäter soll häufiger
       > Sicherungsverwahrung vorbehalten werden. Auch Ersttäter können künftig
       > dauerhaft weggeschlossen werden.
       
 (IMG) Bild: Schlösser der Häftlingszellen in der JVA Tonna in Gräfentonna, Thüringen
       
       Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) plant eine
       weitgehende Umgestaltung der Sicherungsverwahrung. Ihr Konzept sieht
       überwiegend Verschärfungen vor, aber auch einige Liberalisierungen. So soll
       die Sicherungsverwahrung künftig schon gegen Ersttäter verhängt werden
       können. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung wird dagegen langfristig
       abgeschafft. Die CDU/CSU hat noch weitergehendere Pläne.
       
       Sicherungsverwahrung, das ist die vorsorgliche Haft nach der Strafhaft.
       Hier wird ein Straftäter auch nach Verbüßung seiner Strafe nicht entlassen,
       sondern muss aus Sicherheitsgründen weiter im Gefängnis bleiben - solange
       bis er nicht mehr als gefährlich gilt. Zwar sind derzeit in Deutschland nur
       rund 500 Menschen davon betroffen (im Vergleich zu über 60 000
       Strafgefangenen). Die Zahl der Sicherungsverwahrten hat sich in den letzten
       Jahren aber verdoppelt und wird vermutlich weiter ansteigen.
       
       Die Reform der Sicherungsverwahrung ist das zentrale rechtspolitische
       Projekt dieser Wahlperiode. Die Union hatte darauf gedrängt, "Schutzlücken"
       zu schließen.
       
       Leutheusser-Schnarrenberger will, dass künftig die "vorbehaltene
       Sicherungsverwahrung" häufiger angewandt wird. Dabei wird die Verwahrung
       noch nicht mit dem Strafurteil angeordnet, sondern nur vorbehalten. So
       können auch Fälle erfasst werden, bei denen zunächst noch nicht klar ist,
       wie sich die Gefährlichkeit des Täters später entwickelt, ob er zum
       Beispiel in der Haft erfolgreich an Therapien teilnimmt.
       
       Die vorbehaltene Sicherungsverwahrung war schon unter Rot-Grün eingeführt
       worden. Sie kam bisher aber nur selten zur Anwendung.
       Leutheusser-Schnarrenberger will deshalb die Anwendung erleichtern. Künftig
       muss im Strafurteil nicht mehr festgestellt werden, dass der Täter einen
       Hang zu schweren Straftaten hat. Außerdem soll künftig erst kurz vor
       Haftende entschieden werden, ob von dem Vorbehalt Gebrauch gemacht wird,
       bisher musste dies schon mitten in der Haftzeit geklärt werden.
       
       Vor allem aber soll die vorbehaltene Sicherungsverwahrung auch bei
       Erstätern angewandt werden können. Bisher war sowohl die normale wie auch
       die vorbehaltene Verwahrung auf Rückfalltäter beschränkt. Sollte die Reform
       verwirklicht werden, würde sie vermutlich zu einer Vervielfachung der
       Verwahrungs-Fälle führen.
       
       Im Gegenzug will die Justizministerin die Sicherungsverwahrung auf Fälle
       schwerer Gewalt- und Sexualdelikte beschränken. Notorische Diebe und
       Betrüger sollen nicht mehr in der Sicherungsverwahrung landen. Ihr Anteil
       war allerdings schon in den letzten Jahrzehnten stetig gesunken. Heute sind
       die meisten Verwahrten bereits Sexual- und Gewalttäter.
       
       Änderungen wird es auch bei der nachträglichen Sicherungsverwahrung geben.
       Bisher konnte auch ohne Vorbehalt gegen jeden Täter bis kurz vor der
       Haftentlassung noch eine Sicherungsverwahrung angeordnet werden. Diese
       durfte aber nur auf neue Erkenntnisse aus dem Haftalltag gestützt werden.
       Wenn die Gefährlichkeit eigentlich schon beim Strafurteil erkennbar war,
       ist derzeit die nachträgliche Sicherungsverwahrung ausgeschlossen. Das
       führte dazu, dass entsprechende Anträge von den Gerichten überwiegend
       abgelehnt wurden.
       
       Für neue Fälle, so die Ministerin, soll die nachträgliche
       Sicherungsverwahrung jetzt abgeschafft werden, Sie soll aber für alle
       Straftäter, die bereits heute in Haft sitzen, weiter möglich bleiben. Das
       dürfte ein Zugeständnis an die CDU/CSU sein. Allerdings wird der
       
       Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vermutlich schon bald die
       nachträgliche Sicherungsverwahrung beanstanden, weil zwischen Strafurteil
       und Verwahrung kein direkter Bezug mehr besteht. Das hat das Straßburger
       Gericht in einem Urteil vom letzten Dezember bereits angedeutet.
       
       Leutheusser-Schnarrenberger reagierte mit der überraschenden Ankündigung
       ihrer Pläne am Mittwoch offensichtlich auf ein Papier der
       Unions-Rechtspolitiker, über das am Mittwoch die WELT berichtete. Die
       Unionspolitiker wollen die nachträgliche Sicherungsverwahrung beibehalten,
       ausweiten und eindeutig präventiv ausgestalten. Außerdem soll geprüft
       werden, ob die vorbehaltene Verwahrung bei bestimmten Sexualdelikten zum
       Regelfall wird.
       
       Die Unions-Politiker haben sich auch Gedanken über die Folgen des
       EGMR-Urteils vom Dezember gemacht. Weil der Straßburger Gerichtshof die
       Sicherungsverwahrung als Strafe (statt als Prävention) einstufte, gilt hier
       das Rückwirkungsverbot für Strafgesetze. Verwahrte, die vor 1998 verurteilt
       wurden und noch als gefährlich gelten, müssen deshalb bald aus der Haft
       entlassen werden. Die Union schlägt vor, sie dann mit elektronischem
       Hausarrest zu überwachen. Auch sollen "Betretungs- und Kontrollrechte" für
       die Wohnung der Betroffenen eingeführt werden.
       
       Bisher verweigern allerdings die meisten Gerichte eine sofortige Entlassung
       (taz vom 22. 5. 2010). Das Straßburger Urteil gelte nur für den Kläger,
       nicht für die mindestens 70 Parallelfälle. An diesem Mittwoch bekräftige
       das Oberlandesgericht Koblenz diese Linie, Urteile des EGMR hätten keine
       Gesetzeskraft. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger ging in ihrem
       Papier auf die Frage der zur Entlassung anstehenden Altfälle gar nicht ein.
       
       10 Jun 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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