# taz.de -- Sicherungsverwahrung: Neue Regeln fürs Wegschließen
> Gegen fortdauernd gefährliche Straftäter soll häufiger
> Sicherungsverwahrung vorbehalten werden. Auch Ersttäter können künftig
> dauerhaft weggeschlossen werden.
(IMG) Bild: Schlösser der Häftlingszellen in der JVA Tonna in Gräfentonna, Thüringen
Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) plant eine
weitgehende Umgestaltung der Sicherungsverwahrung. Ihr Konzept sieht
überwiegend Verschärfungen vor, aber auch einige Liberalisierungen. So soll
die Sicherungsverwahrung künftig schon gegen Ersttäter verhängt werden
können. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung wird dagegen langfristig
abgeschafft. Die CDU/CSU hat noch weitergehendere Pläne.
Sicherungsverwahrung, das ist die vorsorgliche Haft nach der Strafhaft.
Hier wird ein Straftäter auch nach Verbüßung seiner Strafe nicht entlassen,
sondern muss aus Sicherheitsgründen weiter im Gefängnis bleiben - solange
bis er nicht mehr als gefährlich gilt. Zwar sind derzeit in Deutschland nur
rund 500 Menschen davon betroffen (im Vergleich zu über 60 000
Strafgefangenen). Die Zahl der Sicherungsverwahrten hat sich in den letzten
Jahren aber verdoppelt und wird vermutlich weiter ansteigen.
Die Reform der Sicherungsverwahrung ist das zentrale rechtspolitische
Projekt dieser Wahlperiode. Die Union hatte darauf gedrängt, "Schutzlücken"
zu schließen.
Leutheusser-Schnarrenberger will, dass künftig die "vorbehaltene
Sicherungsverwahrung" häufiger angewandt wird. Dabei wird die Verwahrung
noch nicht mit dem Strafurteil angeordnet, sondern nur vorbehalten. So
können auch Fälle erfasst werden, bei denen zunächst noch nicht klar ist,
wie sich die Gefährlichkeit des Täters später entwickelt, ob er zum
Beispiel in der Haft erfolgreich an Therapien teilnimmt.
Die vorbehaltene Sicherungsverwahrung war schon unter Rot-Grün eingeführt
worden. Sie kam bisher aber nur selten zur Anwendung.
Leutheusser-Schnarrenberger will deshalb die Anwendung erleichtern. Künftig
muss im Strafurteil nicht mehr festgestellt werden, dass der Täter einen
Hang zu schweren Straftaten hat. Außerdem soll künftig erst kurz vor
Haftende entschieden werden, ob von dem Vorbehalt Gebrauch gemacht wird,
bisher musste dies schon mitten in der Haftzeit geklärt werden.
Vor allem aber soll die vorbehaltene Sicherungsverwahrung auch bei
Erstätern angewandt werden können. Bisher war sowohl die normale wie auch
die vorbehaltene Verwahrung auf Rückfalltäter beschränkt. Sollte die Reform
verwirklicht werden, würde sie vermutlich zu einer Vervielfachung der
Verwahrungs-Fälle führen.
Im Gegenzug will die Justizministerin die Sicherungsverwahrung auf Fälle
schwerer Gewalt- und Sexualdelikte beschränken. Notorische Diebe und
Betrüger sollen nicht mehr in der Sicherungsverwahrung landen. Ihr Anteil
war allerdings schon in den letzten Jahrzehnten stetig gesunken. Heute sind
die meisten Verwahrten bereits Sexual- und Gewalttäter.
Änderungen wird es auch bei der nachträglichen Sicherungsverwahrung geben.
Bisher konnte auch ohne Vorbehalt gegen jeden Täter bis kurz vor der
Haftentlassung noch eine Sicherungsverwahrung angeordnet werden. Diese
durfte aber nur auf neue Erkenntnisse aus dem Haftalltag gestützt werden.
Wenn die Gefährlichkeit eigentlich schon beim Strafurteil erkennbar war,
ist derzeit die nachträgliche Sicherungsverwahrung ausgeschlossen. Das
führte dazu, dass entsprechende Anträge von den Gerichten überwiegend
abgelehnt wurden.
Für neue Fälle, so die Ministerin, soll die nachträgliche
Sicherungsverwahrung jetzt abgeschafft werden, Sie soll aber für alle
Straftäter, die bereits heute in Haft sitzen, weiter möglich bleiben. Das
dürfte ein Zugeständnis an die CDU/CSU sein. Allerdings wird der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vermutlich schon bald die
nachträgliche Sicherungsverwahrung beanstanden, weil zwischen Strafurteil
und Verwahrung kein direkter Bezug mehr besteht. Das hat das Straßburger
Gericht in einem Urteil vom letzten Dezember bereits angedeutet.
Leutheusser-Schnarrenberger reagierte mit der überraschenden Ankündigung
ihrer Pläne am Mittwoch offensichtlich auf ein Papier der
Unions-Rechtspolitiker, über das am Mittwoch die WELT berichtete. Die
Unionspolitiker wollen die nachträgliche Sicherungsverwahrung beibehalten,
ausweiten und eindeutig präventiv ausgestalten. Außerdem soll geprüft
werden, ob die vorbehaltene Verwahrung bei bestimmten Sexualdelikten zum
Regelfall wird.
Die Unions-Politiker haben sich auch Gedanken über die Folgen des
EGMR-Urteils vom Dezember gemacht. Weil der Straßburger Gerichtshof die
Sicherungsverwahrung als Strafe (statt als Prävention) einstufte, gilt hier
das Rückwirkungsverbot für Strafgesetze. Verwahrte, die vor 1998 verurteilt
wurden und noch als gefährlich gelten, müssen deshalb bald aus der Haft
entlassen werden. Die Union schlägt vor, sie dann mit elektronischem
Hausarrest zu überwachen. Auch sollen "Betretungs- und Kontrollrechte" für
die Wohnung der Betroffenen eingeführt werden.
Bisher verweigern allerdings die meisten Gerichte eine sofortige Entlassung
(taz vom 22. 5. 2010). Das Straßburger Urteil gelte nur für den Kläger,
nicht für die mindestens 70 Parallelfälle. An diesem Mittwoch bekräftige
das Oberlandesgericht Koblenz diese Linie, Urteile des EGMR hätten keine
Gesetzeskraft. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger ging in ihrem
Papier auf die Frage der zur Entlassung anstehenden Altfälle gar nicht ein.
10 Jun 2010
## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
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