# taz.de -- Residenzpflicht gelockert: Reisefreiheit für Flüchtlinge
       
       > Nach monatelangen Versprechungen ist die Residenzpflicht für Flüchtlinge
       > in Berlin und Brandenburg gefallen. Flüchtlingsrat befürchtet, dass nicht
       > alle von der neuen Regelung profitieren.
       
 (IMG) Bild: Der Protest war erfolgreich: Demo von Flüchtlingsinitiativen Mitte Juni in Berlin
       
       Die Reisefreiheit gilt endlich auch für Asylbewerber und geduldete
       Flüchtlinge - zumindest für jene, die derzeit in Berlin oder Brandenburg
       leben. Ab dem heutigen Donnerstag können rund 8.000 Betroffene eine
       Dauererlaubnis beantragen, um sich auch im jeweiligen Nachbarland frei zu
       bewegen. Das sehen am Mittwoch verkündete, abgestimmte Erlasse von Berlins
       Innensenator Ehrhart Körting (SPD) und Brandenburgs Innenminister Rainer
       Speer (SPD) vor. Die Initiative beider Länder war bereits vor Monaten
       angekündigt worden. Ein Recht von Asylbewerbern, in das andere Bundesland
       umzuziehen, wird es allerdings nicht geben.
       
       Damit legen Berlin und Brandenburg die sogenannte Residenzpflicht
       bundesweit am humansten aus. Residenzpflicht bedeutet, dass Asylbewerber
       und geduldete Flüchtlinge ihren Landkreis oder ihre kreisfreie Stadt nicht
       verlassen dürfen - es sei denn, sie erhalten eine besondere Erlaubnis der
       Ausländerbehörde. Diese Erlaubnis wurde vor allem in Brandenburg noch in
       diesem Jahr willkürlich verwehrt, sogar wenn es um den Besuch in Schulen,
       bei Verwandten und im Behandlungszentrum für Folteropfer ging. Ohne
       Erlaubnis durften Asylbewerber auch nicht mit dem Regionalexpress von
       Potsdam nach Frankfurt (Oder) über Berlin fahren.
       
       Für die Erteilung der neuen Dauererlaubnis müssen nun keine Gründe
       angegeben werden, warum man in das Nachbarland reisen will. Verwehrt werden
       soll sie lediglich verurteilten Straftätern, Personen, die gegen das
       Betäubungsmittelgesetz verstoßen haben, sowie Menschen mit
       "verfassungsfeindlichen Bestrebungen". Sie kann allerdings auch widerrufen
       werden, "wenn Geduldete ihre Rückführung vorsätzlich verzögern, indem sie
       ihre Identität verschleiern oder bei der Passbeschaffung nicht mitwirken",
       so Körting und Speer in einer Erklärung. Diese Formulierung lässt sich
       allerdings unterschiedlich auslegen und dürfte einigen als besonders hart
       bekannten märkischen Ausländerbehörden reichlich Spielraum für Schikanen
       öffnen.
       
       "Wir haben ein Stück mehr Freiheit geschaffen", erklärte Innensenator
       Körting am Mittwoch. In dieser Frage würden sich Berlin und Brandenburg "ab
       sofort als einheitliche Region" betrachten.
       
       Die Grünen begrüßten den Erlass. "Super, dass es endlich so weit ist", war
       die spontane Reaktion ihrer Flüchtlingspolitikerin Canan Bayram. "Das ist
       ein riesiger Erfolg für die NGOs und Einzelpersonen in und außerhalb von
       Parteien, die seit Jahren für die Abschaffung der Residenzpflicht kämpfen."
       
       Bei den Flüchtlingsräten in Berlin und Brandenburg gesellen sich zur Freude
       über "den wichtigen Schritt von bundesweiter Signalwirkung", so Harald
       Glöde vom Brandenburger Flüchtlingsrat, auch Bedenken. Glöde und seine
       Berliner Kollegin Martina Mauer befürchten, dass der Ausschluss von
       Menschen, denen fehlende Mitwirkung an ihrer Rückführung unterstellt wird,
       zu Schikanen führen kann. Mauer: "Es könnte sein, dass viele nicht in den
       Genuss der Reisefreiheit kommen." Und Glöde: "Unser Ziel bleibt
       selbstverständlich die Abschaffung der Residenzpflicht auf Bundesebene."
       
       Dass der Erlass zu einem Zeitpunkt kommt, zu dem über die Aufhebung der
       Residenzpflicht für strafunmündige Drogendealer diskutiert wird, ist reiner
       Zufall. Die Aufhebung war Ziel beider Landesregierungen, seit im Herbst
       vergangenen Jahres in Brandenburg Rot-Rot regiert. In den ersten Monaten
       haben die Regierungen jedoch unnötig Zeit verstreichen lassen. Doch seit
       Jahresanfang ist man aktiv. Berlin und Potsdam haben auf Bundesebene
       ausgelotet, ob es möglicherweise Mehrheiten für einen bundesweiten Fall
       oder eine Aushöhlung der Residenzpflicht geben könnte. Im Mai kam dazu ein
       klares Nein.
       
       Seitdem hat Brandenburg Verordnungen in Kraft gesetzt, die es Brandenburger
       Asylbewerbern und Geduldeten erlauben, sich im ganzen Land Brandenburg zu
       bewegen. Das hat gedauert, denn Potsdam musste erst erhebliche Widerstände
       aus mehreren Landkreisen ausräumen, denen die Ausländerbehörden in
       Brandenburg unterstehen. Gesetzestechnisch waren diese Verordnungen aber
       Voraussetzung für den jetzigen Erlass.
       
       29 Jul 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Marina Mai
       
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