# taz.de -- Reisefreiheit für Asylbewerber: "Kein Handlungsbedarf"
> Eine Abschaffung der Residenzpflicht für Asylbewerber ist derzeit nicht
> in Sicht, es fehlen die politischen Mehrheiten. Brandenburg strebt aber
> eine Lockerungen an.
(IMG) Bild: Sie fühlen sich diskriminiert - und demonstrieren gegen die Residenzpflicht.
BERLIN taz | Die Residenzpflicht für Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge
wird fürs Erste bestehen bleiben, weil es keine politischen Mehrheiten auf
Bundesebene zu deren Abschaffung gibt. Brandenburg strebt aber eine
Lockerung der Residenzpflicht an. "Für eine bundesweite Abschaffung
existieren derzeit nicht die erforderlichen politischen Mehrheiten",
resümiert Ingo Decker, der Sprecher des SPD-geführten Brandenburger
Innenministeriums.
Residenzpflicht heißt, ein Asylbewerber darf seinen Landkreis nur
verlassen, wenn die Ausländerbehörde ihm das auf Antrag erlaubt. Sonst
macht er sich strafbar. Auf der Innenministerkonferenz in der vergangenen
Woche in Hamburg hatte das Bundesinnenministerium verkündet, dass lediglich
der politische Wille besteht, die Residenzpflicht nur für solche
Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge zu lockern, die in einem anderen
Landkreis einen Job gefunden haben. Die südlichen Bundesländer sahen keinen
weiteren Handlungsbedarf. "Die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen
sowie aus den an sie angrenzenden Bundesländern haben hingegen in Hamburg
illustriert, dass bei ihnen dringender Handlungsbedarf besteht", sagt
Stefan Paris, Sprecher vom Bundesinnenministerium.
Doch Brandenburg ist damit nicht zufrieden. "Das Vorhaben wird der
politischen Zielstellung Brandenburgs nicht gerecht, noch in diesem Jahr
eine durchgehende Neuregelung der Residenzpflicht für Asylbewerber und
geduldete Ausländer zu erreichen", sagt Decker.
Die rot-rote Landesregierung in Potsdam will jetzt bundespolitisch aktiv
werden. "Wir bereiten jetzt eine Bundesratsinitiative vor und streben ein
gemeinsames Vorgehen mit Berlin an", sagt Decker. "Ziel sind Erweiterungen
der Kompetenzen für die Länder im Asylverfahrensgesetz und im
Aufenthaltsgesetz." Die Länder sollen mit einem benachbarten Bundesland
eine Vereinbarung treffen dürfen, Asylbewerbern und Geduldeten zu erlauben,
ohne Behördenerlaubnis ins Nachbarbundesland zu reisen.
Auf Länderebene will Brandenburg in Kürze seinen eigenen Asylbewerbern
erlauben, sich im ganzen Land und nicht lediglich im Landkreis zu bewegen.
Darüber hinaus ist ein Erlass in Arbeit, Asylbewerbern Reisen nach Berlin
zu gestatten.
5 Jun 2010
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