# taz.de -- Residenzpflicht: Verbotener Bildungshunger
       
       > Ein Iraner lebt als geduldeter Flüchtling in Brandenburg. Aus eigenem
       > Antrieb hat er einen Schulabschluss an einer Berliner Volkshochschule
       > gemacht - vorbildlich eigentlich. Jetzt soll er dafür bezahlen.
       
 (IMG) Bild: Bildung? Offenbar nicht für Asylbewerber mit Residenzpflicht
       
       "Strafe muss sein", sagt Walid Rezaei*. "Sie muss sein, wenn man etwas
       verbrochen hat. Aber ich habe nichts verbrochen." Der 27-jährige Iraner aus
       Hennigsdorf, einem Brandenburger Ort an der Stadtgrenze zu Tegel, wirkt
       preußisch korrekt, wenn er das sagt. Sein Ellenbogen liegt auf dem Ordner
       mit seiner Behördenkorrespondenz. In der Hand hält er das jüngste
       Schreiben. Der Brief stammt von der Staatsanwaltschaft Neuruppin. Darin
       wird Rezaei mitgeteilt, dass man bereit sei, von einem Strafverfahren gegen
       ihn abzusehen - wenn er eine Geldbuße von 90 Euro zahlt.
       
       Die Straftat, die dem Iraner vorgeworfen wird, ist eigentlich keine - er
       hat die Schule besucht. Das Problem: Die Schule lag nicht in Hennigsdorf,
       sondern in Berlin. Um sie zu besuchen, hat Rezaei ein Jahr lang täglich
       gegen die sogenannte Residenzpflicht für geduldete Flüchtlinge verstoßen.
       Sie schreibt vor, dass ein Flüchtling seinen Landkreis nicht verlassen
       darf. Besonders problematisch ist das im Berliner Umland: Viele Migranten
       haben in der Großstadt Freunde, Verwandte oder Institutionen, die sie
       besuchen wollen - was sie aber nicht so einfach dürfen.
       
       "Jedes Mal, wenn ich einen Polizisten sah, hatte ich Angst", sagt Walid
       Rezaei, ein orientalisch aussehender Mann. Schwarzfahren kam für ihn nicht
       infrage. Wenn ein Kontrolleur kam, schlug das Herz doch schneller: "Ich
       fragte mich dann: Habe ich die Monatskarte wirklich eingesteckt?" Den
       größten Schreck bekam er, als ihm in Berlin eine für ihn zuständige
       Mitarbeiterin der Oranienburger Ausländerbehörde über den Weg lief. "Aber
       die Frau bemerkte mich gar nicht."
       
       Preußisch korrekt hatte Rezaei auch die Genehmigung zum Besuch der
       Albert-Einstein-Volkshochschule in Tempelhof-Schöneberg beantragt. Ebenso
       preußisch wurde sie abgelehnt. "Es gab keine Notwendigkeit", sagt Irina
       Schmidt, Sprecherin des Landratsamts. "Wir haben ihn auf die Möglichkeit
       hingewiesen, die Volkshochschule in Oranienburg zu besuchen."
       
       Das wäre aber eine schlechte Wahl gewesen. Laut Kay Wendel vom
       Flüchtlingsrat Brandenburg finden die Schulkurse dort in den Abendstunden
       statt, und der Weg von Oranienburg nach Hennigsdorf sei abends für Menschen
       nichtdeutscher Herkunft nicht ungefährlich. Zudem seien die Kurse auf
       Menschen zugeschnitten, die am deutschen Schulsystem gescheitert sind - und
       nicht auf bildungsorientierte Menschen wie Rezaei.
       
       Bevor der den Iran aus politischen Gründen verließ, hatte er ein
       mathematisch orientiertes Abitur abgelegt. Das wiederum wird in Deutschland
       nicht anerkannt. So entschied sich Rezaei, einen erweiterten
       Hauptschulabschluss zu machen. Einen, bei dem er in Mathematik und
       Naturwissenschaften nur Prüfungen abzulegen brauchte, weil er das Wissen
       längst hat, und für den er hauptsächlich Deutsch und Englisch lernte. "Ich
       bin nicht nach Deutschland gekommen, um hier dem Staat auf der Tasche zu
       liegen", sagt er. "Ich will beruflich auf eigenen Beinen stehen. Und darum
       habe ich mir selbst Angebote gesucht, die zum Erfolg führen." Über so viel
       Eigeninitiative und protestantisches Arbeitsethos hätte sich die
       Ausländerbehörde eigentlich freuen können.
       
       Rezaei hat in Hennigsdorf eine Familie. Seine Mutter, die sich im Iran
       frauenpolitisch engagierte und deshalb das Land verlassen musste, lebt hier
       mit seinem Stiefvater, mit seinem jüngeren Bruder teilt er sich eine
       Wohnung. Der Bruder hat in Hennigsdorf eine normale Schule besucht. Walid
       Rezaei selbst war bei der Einreise nach Deutschland schon volljährig, er
       fiel nicht mehr unter die Schulpflicht und bekam auch kein politisches
       Asyl. Die Familie konnte nur die Verfolgung der Mutter durch das Teheraner
       Regime nachweisen, nicht die der Söhne.
       
       So hat Walid Rezaei vor wenigen Wochen bei der Härtefallkommission des
       Landes Brandenburg ein humanitäres Bleiberecht beantragt. Er hat es
       bekommen, weil er einen ganzen Aktenordner voll Dokumente über seine
       hervorragende Integration vorlegen konnte: die familiäre Bindung.
       DasSchulzeugnis. Nachweise über sein ehrenamtliches Engagement: Rezaei
       beteiligt sich an einer Umweltgruppe, die regelmäßig den Flughafensee in
       Tegel säubert. Außerdem engagiert er sich in der Flüchtlingsorganisation
       "Jugendliche ohne Grenzen", zu deren Brandenburger Landessprecher er
       gewählt wurde.
       
       Ausgerechnet diese Dokumente wurden ihm jetzt zum Verhängnis: Die
       Ausländerbehörde erfuhr durch sie, dass er trotz Behördenverbot die Schule
       in Berlin besucht hatte. Preußisch akkurat recherchierte sie, dass der
       Iraner täglich in der Schule war und keinen einzigen Fehltag hatte. "Wenn
       wir wissen, dass jemand massiv, wissentlich und über einen längeren
       Zeitraum Straftaten begangen hat, können wir darüber nicht hinwegsehen",
       begründet Behördensprecherin Irina Schmidt die im Februar gestellte
       Anzeige.
       
       Die rot-roten Landesregierungen in Berlin und Brandenburg wollen eigentlich
       die Residenzpflicht für Flüchtlinge abschaffen. Doch dieser Plan ist
       offenbar aus juristischen Gründen nicht so schnell umzusetzen wie
       gewünscht. So werden weiterhin Flüchtlinge mit der absurden Regelung
       schikaniert. Kay Wendel vom Brandenburger Flüchtlingsrat kennt Fälle aus
       den letzten Wochen, in denen die Oranienburger Ausländerbehörde
       Urlaubsscheine nach Berlin verweigerte, mit denen Flüchtlinge zur
       Psychotherapie im Behandlungszentrum für Folteropfer fahren wollten. In
       Brandenburg gibt es kein solches Angebot. Wendel erzählt vom Fall eines
       Syrers, dem ebenfalls in diesem Jahr die Erlaubnis verwehrt wurde, seinen
       Vater in Berlin zu besuchen. Begründung: Der Vater könne doch umgekehrt zu
       ihm kommen. Ein Vietnamese aus Rathenow wiederum musste sich im Dezember
       bis zum Oberverwaltungsgericht klagen, um sein Baby und dessen Mutter in
       Berlin besuchen zu dürfen.
       
       Potsdam arbeitet seit Monaten an einer Weisung an die Ausländerbehörden,
       solch preußische Prinzipienreiterei zu unterbinden. Bisher gibt es sie aber
       nicht. "Letztlich muss natürlich das Bundesrecht geändert werden", sagt Kay
       Wendel. "Das Brutale daran ist ja, dass dieses Gesetz der Willkür von
       Mitarbeitern der Ausländerbehörden Tür und Tor öffnet, Flüchtlinge zu
       schikanieren. Und solche Mitarbeiter gibt es leider mancherorts."
       
       Ob Walid Rezaei die Geldbuße zahlt, hat er noch nicht entschieden. Er will
       es mit einer Anwältin beraten. "Ich will kämpfen. Dabei geht es mir nicht
       um das Geld. Ich will, dass der Druck weg ist, der mit der Residenzpflicht
       auf den Flüchtlingen lastet."
       
       * Name geändert
       
       24 May 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Marina Mai
       
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 (DIR) Residenzpflicht gelockert: Reisefreiheit für Flüchtlinge
       
       Nach monatelangen Versprechungen ist die Residenzpflicht für Flüchtlinge in
       Berlin und Brandenburg gefallen. Flüchtlingsrat befürchtet, dass nicht alle
       von der neuen Regelung profitieren.