# taz.de -- Sachleistungen für Hartz-IV-Familien: Kinder bekommen Bildung statt Geld
       
       > Bund und Länder einigen sich: Arme Kinder sollen Schulmittagessen und
       > Nachhilfe finanziert bekommen statt höherer Geldzahlungen. Die
       > Bildungs-"Chipkarte" bleibt aber umstritten.
       
 (IMG) Bild: Damit das Geld für Hartz-IV-Familien da landet wo es gebraucht wird: kostenloses Mittagessen für die Kinder.
       
       BERLIN taz | Kinder aus Familien im Hartz-IV-Bezug sollen künftig für ihren
       Bildungsbedarf Sachleistungen bekommen und keine höheren Geldzahlungen.
       Darauf verständigten sich am Freitag nach Angaben von
       Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) mehrheitlich die
       Vertreter von Bund, Ländern und Gemeinden bei einem Gespräch in Berlin.
       
       Zur "Bildungs-Chipkarte" gehen die Meinungen aber auseinander. Von der
       Leyen möchte im Laufe des kommenden Jahres in Modellregionen eine
       "Bildungs-Chipkarte" für Kinder aus Hartz-IV-Familien einführen. Darüber
       sollen dann etwa Ausgaben für Nachhilfeunterricht, Schulmittagessen und
       Sportförderung abgerechnet werden.
       
       Die SPD-Sozialminister der Länder unterstützen zwar auch Sachleistungen,
       fordern aber mehr Hilfe für die bereits vorhandenen Angebote. Statt einer
       "Chipkarte" wäre es besser, wenn der Bund beispielsweise Geld für die
       Kinder aus Hartz-IV-Familien an die Länder weiterreiche, damit diese vor
       Ort ein kostenloses Mittagessen für diese Schüler anbieten können, sagte
       Malu Dreyer, SPD-Sozialministerin in Rheinland-Pfalz. Auf dieser Linie
       liegt auch Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer (CSU).
       
       Hintergrund der Debatte ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom
       Februar. Danach sollen die Regelsätze für Kinder aus Familien, die
       Arbeitslosengeld II beziehen, neu errechnet und insbesondere der
       Bildungsbedarf und die soziale Teilhabe berücksichtigt werden. Die
       Berechnungen auf Grund der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe liegen im
       September vor, im Oktober soll ein Gesetzentwurf kommen, der den Bedarf
       berücksichtigt. Auf jeden Fall ergebe sich aus dem Urteil ab 1. Januar ein
       Rechtsanspruch dieser Kinder auf mehr Bildungsförderung, bestätigte von der
       Leyen.
       
       Im Bundeshaushalt sind für die neuen Leistungen 480 Millionen Euro im Jahr
       eingestellt. Bezogen auf die 1,8 Millionen Kinder im Hartz-IV-Bezug wären
       das nur 22 Euro pro Kind im Monat. Welche Kinder dann Förderung bekommen
       und wer darüber befindet, ist noch nicht geklärt. Nach dem Konzept von der
       Leyens sollen die Schulen in Zusammenarbeit mit den Jobcentern darüber
       entscheiden, ob ein Kind im Hartz-IV-Bezug Nachhilfeunterricht erhält oder
       nicht.
       
       Für Kinder aus geringverdienenden Familien, die nicht Hartz-IV-Leistungen
       beziehen, sollen die bereits vorhandenen Bildungsbündnisse vor Ort gestärkt
       werden, sagte Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU), die auch bei
       dem Treffen am Freitag anwesend war. Sie verwies dabei auf die angelaufene
       Initiative "Lernen vor Ort", in der Stiftungen in 40 Modellregionen
       Bildungsangebote unterstützen.
       
       20 Aug 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Barbara Dribbusch
       
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