# taz.de -- Urteil des Bundessozialgerichts: Hartz IV reicht für Schulbücher
       
       > Doch kein Extra-Zuschuss für Kinder aus Hartz IV-Familien, entschied das
       > Bundessozialgericht. Schulbücher gehörten zum "typischen Bedarf" eines
       > Kindes, urteilten die Richter.
       
 (IMG) Bild: Lernbegierig: Kind mit "typischem" Bedarfsmaterial.
       
       FREIBURG taz | Das Grundsatzurteil kam spät und brachte auch nichts ein.
       Hartz IV-Kinder mussten unter der alten Rechtslage die Kosten ihrer
       Schulbücher aus dem kargen Regelsatz selbst bezahlen. Dies entschied am
       Donnerstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. "Es ist ein
       unbefriedigendes Urteil", sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Spellbrink
       und verwies auf die anstehende Neuregelung der ALG 2-Sätze.
       
       Der konkrete Fall bezieht sich auf's Schuljahr 2005/2006. Der Kläger
       besuchte damals die 9. Klasse eines Gymnasiums im Raum Ludwigshafen. Seine
       alleinerziehende Mutter hatte als Studentin kein Einkommen, die Famlie
       lebte von ALG 2. Die erforderlichen Schulbücher kosteten knapp 200 Euro,
       doch in Rheinland-Pfalz wurden Einzelkindern per Lernmittelgutschein nur 59
       Euro erstattet. Für die restlichen 139 Euro stellte der Schüler einen
       Antrag beim Jobcenter. Der Antrag wurde aber abgelehnt.
       
       Sein Fall erregte bundesweit Aufmerksamkeit als das Landessozialgericht
       Mainz Anfang 2009 forderte, der Staat müsse die Bücherkosten von Hartz
       IV-Schülern voll übernehmen. Dieses Urteil wurde nun aber vom BSG
       korrigiert. Schulbücher seien ein "typischer Bedarf" eines Kindes und
       müssten aus dem Regelsatz bezahlt werden. Das damals geltende Gesetz
       erlaube keine andere Entscheidung, so die Kasseler Richter. Die
       BSG-Entscheidung hat vor allem für noch offene Altfälle Bedeutung.
       
       Bereits seit Mitte 2009 bekommen Hartz IV-Schulkinder nach einer
       Gesetzesänderung jährlich 100 Euro für Schulmaterialien. Und im Februar
       diesen Jahres hat das Bundesverfassungsgericht die Hartz IV-Sätze für
       Kinder für verfassungswidrig erklärt. Diese dürften nicht einfach aus den
       Sätzen für Erwachsene abgeleitet werden. Die verlangte Neu-Berechnung will
       Sozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) in diesem Herbst vornehmen,
       wobei sie auch auf Gutscheine setzt. Nachzahlungen hat das
       Verfassungsgericht nicht verlangt.
       
       Mehr Erfolg hatte am Donnerstag ein aids-kranker Hartz IV-Bezieher. Seine
       zusätzlichen Waschkosten in Höhe von monatlich rund 20 Euro gelten als
       "atypischer Bedarf", den das Berliner Jobcenter auch für die Vergangenheit
       übernehmen muss. (Az.: B 14 AS 13/10 R)
       
       19 Aug 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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