# taz.de -- Debatte Hartz IV-Kinder: Eine Trompete für Mehmet
       
       > Der "Bildungschip" verschleiert, dass nicht genug Geld eingeplant ist für
       > die Förderung benachteiligter Kinder. Das schafft Verteilungsprobleme.
       
       Bildungs-Card - das klingt nach Kreditkarte, Computer und Mittelklasse,
       nicht nach Unterschicht und Sozialfall. Eine Bildungschipkarte für
       benachteiligte Kinder will Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen
       (CDU) einführen. Aber wer sich anschaut, was da kommt, muss feststellen,
       dass damit Strukturen der alten Sozialhilfe wiederbelebt werden. Und das
       schafft Verteilungsprobleme.
       
       Die "Bildungscard" soll durch "Familienlotsen" in den Jobcentern zugeteilt
       werden, in "Vernetzung" mit den Schulen. In diesem "Bildungspaket" sollen
       auch Zuschüsse zum Mittagessen, zu Feriencamps und Musikuntericht enthalten
       sein.
       
       Diese Wortkreationen können nicht verschleiern, dass tatsächlich viel
       weniger Geld für solche Programme vorhanden ist, als die Äußerungen der
       Ministerin vermuten lassen, die fahrlässig über "Trompetenunterricht" und
       "Fußballstunden" für Hartz-IV-Empfänger plaudert.
       
       Wer bekommt was? 
       
       Fest steht, sagt auch die Ministerin, dass es ab 1. Januar einen
       "Rechtsanspruch" der Kinder im Hartz-IV-Bezug auf ein "Bildungspaket" geben
       wird. Das Geld dafür soll aus einer Neuberechnung der Regelsätze für Kinder
       stammen, die das Statistische Bundesamt und das Bundesarbeitsministerium
       derzeit erstellen.
       
       Damit hat die Politik entschieden, den zusätzlich errechneten
       Lebensunterhalt nicht mehr direkt an die Empfänger auszuzahlen, sondern ihn
       in einen Fonds für Sonderleistungen fließen zu lassen.
       
       Dies mag man als Bevormundung der Hartz-IV-Empfänger geißeln. Allerdings
       gab es auch schon in der alten Sozialhilfe viele "einmalige Leistungen",
       die auf Antrag ausgezahlt wurden und nicht im Regelsatz enthalten waren.
       Das "Bildungspaket" bedeutet somit auch die Rückkehr der "Sachleistungen"
       aus der alten Sozialhilfe. Was die Frage aufwirft: Wer bekommt was?
       
       480 Millionen Euro sind im Bundeshaushalt 2011 bislang für Zusatzleistungen
       eingeplant. Das bedeutet bei 1,8 Millionen Kindern aus Familien im
       Hartz-IV-Bezug im Schnitt 22 Euro mehr pro Monat und Kind. Eine Stunde
       Nachhilfe pro Woche kostet im Monat 60 Euro. Wem genau steht sie zu? Und
       wer kriegt einen Zuschuss zum Schulessen? Nur die Kinder in
       Ganztagsschulen, die so etwas anbieten?
       
       Mancherorts kostet ein Mittagessen an einer Ganztagsschule für ein Kind
       schon 40 Euro im Monat. Die neuen "Sachleistungen" schaffen erhebliche
       Gerechtigkeitsprobleme
       
       Der Rechtsanspruch auf ein "Bildungspaket" gilt ab Januar. Die
       "Bildungschipcard" soll aber erst von Mitte 2011 an in wenigen
       Modellregionen eingeführt werden. Der Rechtsanspruch muss ab Januar also
       erst mal über Anträge beim Jobcenter oder die Vergabe von Gutscheinen
       eingelöst werden. Aber wer entscheidet dann was? Das ist noch nicht
       geklärt.
       
       Nebulöse Richtlinien 
       
       Wenn die Ministerin erklärt, über die Zuteilung etwa von Nachhilfestunden
       sollen die Schulen "im Austausch" mit den Jobcentern entscheiden, dann
       bleibt sie absichtlich nebulös. Die Lehrer können kaum ein verbindliches
       Urteil über finanzielle Leistungen des Jobcenters treffen.
       
       Theoretisch könnten die Jobcenter den Schulen zwar bestimmte Kontingente an
       Nachhilfestunden für ihre Schüler aus Hartz-IV-Familien zur Verfügung
       stellen oder Gutscheine für Instrumentalunterricht an die Musikschulen
       ausgeben. Doch welche Schule hat Lust, dann eine Auswahl zu treffen? Und
       welche Kinder bekommen dann Gitarrenunterricht - nur die, die eine passende
       Einrichtung vor Ort haben und eine Melodie nachsummen können?
       
       Nach dem bisher bekanntgewordenen Von-der-Leyen-Konzept soll ein Anspruch
       auf "Lernförderung" nur bei "nachweislich erforderlicher Förderung"
       bestehen. Zur Finanzierung von Kulturangeboten gibt es noch nichts Genaues.
       Man darf also gespannt sein auf das Gesetz, das Ende Oktober kommen soll.
       Und auf die Richtlinien zur Geldvergabe, die dann vielleicht für die
       Jobcenter erlassen werden.
       
       Dazu gibt es ein pikantes Detail: Nach dem Urteil des
       Bundesverfassungsgerichts im Februar schlug die Bundesagentur für Arbeit
       einen Härtefallkatalog für Familien im Hartz-IV-Bezug vor. Darin war
       Nachhilfeunterricht für Kinder vorgesehen, wenn eine
       "Versetzungsgefährdung" bestünde. Das hätte einen großen Kreis an
       Berechtigten eröffnet.
       
       Die Bundesarbeitsministerin ließ diesen Passus, der auch dem alten
       Sozialhilferecht entsprach, im neuen Härtefallkatalog aber nicht zu. Das
       Jobcenter zahlt Geld für Nachhilfe derzeit nur, wenn sich in der Familie
       ein Todesfall ereignet hat oder das Kind lange krank war. Nachhilfe erst
       einzuschränken und dann im Rahmen einer groß beworbenen "Bildungs-Card"
       wieder vollmundig zu versprechen - das ist schon schräg.
       
       Auf zu den Sozialgerichten! 
       
       Nun könnte es so laufen: Der Rechtsanspruch auf ein "Bildungspaket" ist da,
       aber den Eltern und den Schulen sind die Antrags- oder Gutscheinverfahren
       über die Jobcenter zu kompliziert, vielleicht verlangen die Anträge auch zu
       viele Deutschkenntnisse. Die Leistungen werden kaum abgerufen. Dann reicht
       das Geld, eben weil das Projekt gescheitert ist.
       
       Aber es gibt auch ein anderes Szenario: Tausende von Eltern im
       Hartz-IV-Bezug bemühen sich um Nachhilfe oder Instrumentalunterricht für
       ihre Kinder, Leihinstrument inklusive. Nicht nur Johannes und Charlotte,
       sondern auch Kevin und Mehmet würden vielleicht gerne Trompete spielen
       lernen oder im Sportverein Fußball spielen.
       
       Deren Eltern klagen dann vor den Sozialgerichten gegen die Vergabepraxis
       von Nachhilfe- , Sport- und Musikstunden, wenn ihr Nachwuchs nicht
       berücksichtigt wird. Dann kippte das Negativimage der angeblich so
       bildungsfernen Familien im Hartz-IV-Bezug.
       
       Dann würde klar, dass Klavierunterricht und Englischferienkurse nicht in
       erster Linie eine Frage von Bildungsnähe, sondern von Geldnähe sind. Es
       entstünde politischer Druck, dass an den Schulen selbst alle mehr gefördert
       und nicht nur Sonderpakete über die Jobcenter verteilt werden.
       
       Eine solche Wende in der Debatte wäre spannend. Sie würde die oft
       überhebliche Bildungsdebatte wieder auf materielle Füße stellen.
       
       30 Aug 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Barbara Dribbusch
       
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