# taz.de -- Homos bleiben was besonderes: Eltern sind nicht gleich Eltern
       
       > Karlsruhe hat entschieden: Wird in einer homosexuellen Partnerschaft ein
       > Kind geboren, gelten auch weiterhin nicht beide Partner automatisch als
       > Eltern.
       
 (IMG) Bild: Ob dieser Vater das Kind einem anderen Vater oder einer Mutter zu wirft, bleibt ein rechtlicher Unterschied
       
       FREIBURG taz | Nicht alle Klagen von homosexuellen Lebenspartnerschaften
       haben in Karlsruhe derzeit Erfolg. Nachdem das Gericht jüngst die
       Diskriminierung bei der Erbschaftssteuer beanstandete, akzeptiert es noch
       immer Unterschiede im Kindschaftsrecht. Wenn ein Kind in eine homosexuelle
       Partnerschaft hinein geboren wird, gelten auch weiterhin nicht beide
       Partner automatisch als Eltern. Eine Verfassungsbeschwerde, die dies
       erreichen wollte, wurde jetzt abgelehnt.
       
       Geklagt hatte die Hamburger Anwältin Ilka Quirling. Sie vertrat zwei
       Lesben, die seit 2001 in eingetragener Partnerschaft leben. Die beiden
       Frauen erfüllten sich ihren Kinderwunsch, indem eine von beiden sich 2008
       künstlich befruchten ließ. Die Frau, die das Kind austrug, wurde in der
       Geburtsurkunde als Mutter eingetragen. Doch beide Frauen wünschten, dass
       auch die Partnerin sofort Elternrechte bekommen soll - zum Beispiel als
       "anderer Elternteil". Das Standesamt lehnte die Eintragung in die
       Geburtsurkunde aber ab, derartiges sei gesetzlich nicht vorgesehen.
       
       Das wurmte Quirling. Denn bei Ehepaaren ist die Rechtslage ganz anders.
       "Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der
       Mutter des Kindes verheiratet ist", heißt es im Bürgerlichen Gesetzbuch (§
       1592). Niemand prüft, ob der Ehemann das Kind tatsächlich gezeugt hat, für
       den Erwerb der Elternschaft genügt die rechtlich gefestigte Beziehung zur
       Mutter.
       
       "Was bei Ehepaaren gilt, sollte bei homosexuellen Paaren entsprechend
       angewandt werden", dachte Quirling und erhob Klage. Doch die Hamburger
       Familiengerichte lehnten ab. Die Lebenspartnerin habe ja seit 2005 die
       Möglichkeit, das neu geborene Kind zu adoptieren. Mehr als diese
       Stiefkindadoption habe der Gesetzgeber nicht gewollt.
       
       Eigentlich zielt die Stiefkindadoption aber auf andere Fälle ab: Wenn eine
       Frau aus einer früheren Ehe Kinder in eine lesbische Partnerschaft
       mitbringt, so kann die neue Partnerin diese adoptieren. An neu gezeugte
       gemeinsame Wunschkinder hatte der Gesetzgeber damals weniger gedacht. "Es
       ist diskriminierend, wenn die Partnerinnen auch hier auf das Adoptionsrecht
       verwiesen werden", kritisiert Quirling. Anders als bei Ehepaaren prüfe dann
       nämlich das Jugendamt die Stabilität der Beziehung, die finanziellen
       Verhältnisse und frage nach dem tatsächlichen Erzeuger und seiner
       Einwilligung, das koste unnötig Zeit und Nerven. "Und was ist, wenn die
       Mutter bei der Geburt stirbt?", fragte Quirling zudem, "kommt dann das Kind
       zu den vielleicht homophoben Großeltern, statt zu der Frau, die es
       eigentlich groß ziehen wollte"?
       
       Doch nun lehnte auch das Verfassungsgericht Quirlings Klage ab:
       "Lebenspartner haben keinen Anspruch auf Gleichbehandlung mit rechtlichen
       und leiblichen Vätern eines Kindes hinsichtlich der Eintragung in die
       Geburtsurkunde des Kindes", heißt es in dem bisher unveröffentlichten
       Beschluss, der der taz vorliegt. Schließlich könne ein Ehemann zumindest
       theoretisch der leibliche Vater des Kindes sein, bei einer lesbischen
       Partnerin sei die biologische Elternschaft dagegen ausgeschlossen, so das
       Verfassungsgericht zur Begründung der Ungleichbehandlung.
       
       22 Aug 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Väter und Elterngeld: "Selten mehr als zwei Monate"
       
       Immer mehr Väter nehmen Elternzeit und sehen in der Auszeit kein
       Karrierehemmnis. Die Tübinger professorin Kerswtin Pull über die
       Vätermonate.
       
 (DIR) Schäuble fördert die Ehe: Kein Steuersplitting für Homosexuelle
       
       Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble lehnt eine Gleichstellung
       homosexueller Lebenspartnerschaften mit der Ehe bei der Einkommensteuer ab.
       
 (DIR) Kommentar Erbschaftsrechts für Homo-Paare: Rückbau der Diskriminierung
       
       Nach dem Urteil zur Gleichbehandlung von Homosexuellen im Erbschaftsrecht
       bleibt noch vieles zu tun. Etwa beim Einkommenssteuer- und Adoptionsrecht.
       
 (DIR) Das Sorgerecht im Roman: Risse im Textgewebe
       
       Thomas Hettches Roman "Die Liebe der Väter" handelt von einem Vater, dessen
       Hilflosigkeit kein Gesetz beseitigen wird.