# taz.de -- Kommentar Erbschaftsrechts für Homo-Paare: Rückbau der Diskriminierung
       
       > Nach dem Urteil zur Gleichbehandlung von Homosexuellen im Erbschaftsrecht
       > bleibt noch vieles zu tun. Etwa beim Einkommenssteuer- und
       > Adoptionsrecht.
       
       Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist deutlich: Hetero- und
       Homosexuelle sind beim Erbrecht gleich zu behandeln. Dieses Votum ist gut
       und richtig und vor allem längst überfällig. Wenn Menschen füreinander da
       sind und füreinander sorgen, wenn sie also gegenseitig Pflichten
       übernehmen, sollen sie auch gleiche Rechte haben - sowohl ideell als auch
       ökonomisch. Dazu zählt in einer Gesellschaft wie unserer, die stark auf
       Besitzstandswahrung setzt, eben auch das Erbschaftsrecht.
       
       Seit die Eingetragene Partnerschaft 2001 in Deutschland gilt, hat es viele
       Fortschritte in der Gleichstellung Homosexueller gegeben. Insofern ist das
       aktuelle Urteil aus Karlsruhe "nur" ein weiterer Schritt zur vollständigen
       Gleichbehandlung von Lesben und Schwulen. Denn es bleibt noch vieles zu
       tun.
       
       Als Nächstes stünde eine Gleichbehandlung im Einkommensteuerrecht an. Es
       fehlt jeder sachliche Grund, warum verpartnerte Lesben und Schwule im
       Gegensatz zu verheirateten Heteros ihr Einkommen nicht gemeinsam versteuern
       dürfen, sondern behandelt werden wie Ledige. Das Argument, das hier häufig
       vorgebracht wird, ist der besondere Schutz der Ehe und der Familie.
       
       In der konservativen Ideologie ist das Bild der Familie zudem häufig mit
       Kindern verbunden. Aber es gibt genügend Heteropaare ohne Kinder, die sich
       trotzdem als Familie bezeichnen. Sollten Kinderlose künftig wie Ledige
       besteuert werden?
       
       Leicht zu ändern wäre auch das Adoptionsrecht. Die Adoption eines
       leiblichen Kindes durch die Partnerin oder den Partner ist zwar möglich,
       nicht aber die Fremdadoption für eine verpartnerte Lebensgemeinschaft.
       Dahinter steckt ebenfalls ein konservatives Leitbild: Eine "richtige"
       Familie bestehe aus Mutter, Vater, Kind(ern).
       
       Und last but not least: In Artikel 3 des Grundgesetzes, der die
       Gleichstellung aller Menschen festschreibt, fehlt der Hinweis darauf, dass
       niemand aufgrund seiner sexuellen Identität diskriminiert werden darf. Eine
       Änderung der Grundrechte dürfte allerdings die höchste Hürde sein. Aber
       machbar ist auch das, wenn man will.
       
       Egal ob man die Institution Ehe an sich als zeitgemäß empfindet oder für
       überholt hält - solange es Eheschließungen gibt, darf kein Unterschied
       zwischen Homo- und Heterosexuellen gemacht werden.
       
       17 Aug 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Simone Schmollack
       
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