# taz.de -- EU kritisiert Frankreichs Roma-Politik: 100 Euro "Rückkehrhilfe"
       
       > Der Vorsitzende der Europa-Sozialdemokraten, Martin Schulz, fordert
       > Konsequenzen bei Frankreichs Roma-Politik. EU-Kommission zieht
       > Vereinbarkeit mit EU-Recht in Zweifel.
       
 (IMG) Bild: Französische Polizisten räumen ein Roma-Camp in der nähe von Lille.
       
       BRÜSSEL taz | Die Abschiebung der Roma, die aus Bulgarien und Rumänien nach
       Frankreich zugewandert sind, hat der Fraktionschef der Sozialdemokraten im
       Europaparlament scharf kritisiert. "Es ist unzulässig, dass Staatspräsident
       Sarkozy im eigenen Land eine Strategie der Ablenkung fährt - auf dem Buckel
       von 8.000 Menschen", erklärte Martin Schulz gestern in Brüssel. "Roma sind
       EU-Bürger und verfügen über alle Rechte europäischer Bürger."
       
       Schon im März habe das Europaparlament in einer Resolution konkrete
       Maßnahmen zur besseren Integration und Betreuung dieser Menschen gefordert.
       Ihr Recht auf Freizügigkeit müsse gewahrt werden. Ein Leben ohne festen
       Wohnsitz sei Bestandteil ihrer Identität. Städte und Gemeinden müssten in
       die Lage versetzt werden, menschenwürdige Unterkünfte für Fahrende
       einzurichten und die Kinder in Schulen aufzunehmen.
       
       Die für juristische Aspekte des Problems zuständige Justizkommissarin
       Viviane Reding hat die rechtliche Situation der nach Frankreich
       zugewanderten Roma untersuchen lassen. In der unter Verschluss gehaltenen
       Analyse, die aber an die Medien durchsickerte, werden erhebliche Zweifel
       geäußert, dass die französische Abschiebepraxis mit EU-Recht vereinbar ist.
       "Die Zahlung einer Pauschale reicht nicht aus, um zu sagen, dass die
       Ausreise nicht unter geltendes EU-Recht fällt", heißt es in dem Papier.
       
       Die französische Regierung zahlt jedem Erwachsenen 300 Euro, jedem Kind 100
       Euro als "Rückkehrhilfe" und behauptet, die Personen reisten daraufhin
       freiwillig aus. Auch müsse laut EU-Recht in jedem Einzelfall überprüft
       werden, ob eine Abschiebung gerechtfertigt sei. Betroffene müssten zudem
       Rechtsmittel einlegen können.
       
       Auch Schulz räumt ein, dass das Aufenthaltsrecht von EU-Bürgern eine
       rechtliche Grauzone ist. Skandalös sei aber, dass die Kommission die
       Ergebnisse ihrer juristischen Bewertung nicht veröffentliche. "Es ist schon
       beachtlich, wenn eine Behörde die Prüfung der Anwendung der Grundrechte zur
       Verschlusssache erklärt", sagte Schulz. Die EU-Kommission versucht unter
       Verweis auf ihre Rechtsauslegung Druck auf die französische Regierung
       auszuüben.
       
       Am Freitag sind erneut französische Regierungsvertreter zu Gesprächen mit
       Kommissionsvertretern in Brüssel. Auf ein Vertragsverletzungsverfahren wird
       sich Brüssel aber kaum einlassen. Davor schreckte die Barroso-Kommission
       schon vor zwei Jahren zurück, als die italienische Regierung Jagd auf
       rumänische Staatsangehörige machte und viele Roma abschob.
       
       2 Sep 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Daniela Weingärtner
       
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