# taz.de -- Digitales Verfassungsschutzarchiv: Googeln in Geheimdienstakten
> Die Papierakten des Verfassungsschutzes sollen eingescannt und zu voll
> recherchierbaren Dateien werden. Doch Datenschützer von Bund und Ländern
> sehen Gefahren.
(IMG) Bild: Suchen per Klick? Durch Scannen können Papierakten zu Computerdateien werden
FREIBURG taz | Die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern warnen vor
den Folgen der Digitalisierung von Polizei- und Verfassungsschutzakten.
Wenn in hochsensiblen Akten künftig eine Volltextsuche möglich wäre, wäre
dies "im Widerspruch zum geltenden Recht", heißt es in einer Entschließung
der Datenschützer, die sich in Freiburg zu ihrer halbjährlichen Konferenz
trafen. "Google darf nicht das Vorbild für die Recherche in den Dateien von
Polizei und Verfassungsschutz sein", sagte der Stuttgarter
Datenschutzbeauftragte Jörg Klingbeil, der Gastgeber der Konferenz.
Anlass der Kritik sind Pläne der Verfassungsschutzämter von Bund und
Ländern. Sie wollen viele Vermerke und Berichte, die bisher nur auf Papier
vorliegen, einscannen, um sie besser für Recherchen nutzen zu können. Über
das Datenbanksystem Nadis hätten dann auch die anderen
Verfassungsschutzbehörden direkten Zugriff auf solche Dokumente.
"In den Akten befinden sich auch Daten von Personen, gegen die sich die
Maßnahmen der Behörden gar nicht gerichtet haben, zum Beispiel weil sie
zufällig bei der gleichen Veranstaltung waren wie ein Verdächtiger",
beschreibt Klingbeil das Problem. "Wenn künftig solche Namen zentral
recherchierbar sind, wäre die Zweckbindung der Datenverarbeitung nicht mehr
zu gewährleisten", gibt er zu bedenken.
Der Verfassungsschutz habe die Aufgabe, bereits weit im Vorfeld konkreter
Gefahren Informationen zu sammeln, so Datenschützer Klingbeil. "Er darf
auch Erkenntnisse zu legalem Verhalten und mit noch unklarer Relevanz
registrieren". Hier würden also wohl besonders häufig auch unbescholtene
Bürger in den Akten erfasst. Auch sein Kollege Peter Schaar, der
Bundesdatenschutzbeauftragte, kritisiert: "Automatisierte Volltextsuchen
sind in Akten der Sicherheitsbehörden nach der derzeitigen Rechtslage nicht
möglich."
Die gesetzlichen Grundlagen müssten dazu geändert werden. "Wegen der
verfassungsrechtlichen Vorgaben sind dabei aber sehr hohe Anforderungen
festzulegen", fordert Schaar. Die Datenschützer gehen davon aus, dass nach
dem Geheimdienst bald auch die Polizei die Möglichkeit der
Volltextrecherche in ihren Akten einführen will.
5 Nov 2010
## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
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