# taz.de -- Digitales Verfassungsschutzarchiv: Googeln in Geheimdienstakten
       
       > Die Papierakten des Verfassungsschutzes sollen eingescannt und zu voll
       > recherchierbaren Dateien werden. Doch Datenschützer von Bund und Ländern
       > sehen Gefahren.
       
 (IMG) Bild: Suchen per Klick? Durch Scannen können Papierakten zu Computerdateien werden
       
       FREIBURG taz | Die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern warnen vor
       den Folgen der Digitalisierung von Polizei- und Verfassungsschutzakten.
       Wenn in hochsensiblen Akten künftig eine Volltextsuche möglich wäre, wäre
       dies "im Widerspruch zum geltenden Recht", heißt es in einer Entschließung
       der Datenschützer, die sich in Freiburg zu ihrer halbjährlichen Konferenz
       trafen. "Google darf nicht das Vorbild für die Recherche in den Dateien von
       Polizei und Verfassungsschutz sein", sagte der Stuttgarter
       Datenschutzbeauftragte Jörg Klingbeil, der Gastgeber der Konferenz.
       
       Anlass der Kritik sind Pläne der Verfassungsschutzämter von Bund und
       Ländern. Sie wollen viele Vermerke und Berichte, die bisher nur auf Papier
       vorliegen, einscannen, um sie besser für Recherchen nutzen zu können. Über
       das Datenbanksystem Nadis hätten dann auch die anderen
       Verfassungsschutzbehörden direkten Zugriff auf solche Dokumente.
       
       "In den Akten befinden sich auch Daten von Personen, gegen die sich die
       Maßnahmen der Behörden gar nicht gerichtet haben, zum Beispiel weil sie
       zufällig bei der gleichen Veranstaltung waren wie ein Verdächtiger",
       beschreibt Klingbeil das Problem. "Wenn künftig solche Namen zentral
       recherchierbar sind, wäre die Zweckbindung der Datenverarbeitung nicht mehr
       zu gewährleisten", gibt er zu bedenken.
       
       Der Verfassungsschutz habe die Aufgabe, bereits weit im Vorfeld konkreter
       Gefahren Informationen zu sammeln, so Datenschützer Klingbeil. "Er darf
       auch Erkenntnisse zu legalem Verhalten und mit noch unklarer Relevanz
       registrieren". Hier würden also wohl besonders häufig auch unbescholtene
       Bürger in den Akten erfasst. Auch sein Kollege Peter Schaar, der
       Bundesdatenschutzbeauftragte, kritisiert: "Automatisierte Volltextsuchen
       sind in Akten der Sicherheitsbehörden nach der derzeitigen Rechtslage nicht
       möglich."
       
       Die gesetzlichen Grundlagen müssten dazu geändert werden. "Wegen der
       verfassungsrechtlichen Vorgaben sind dabei aber sehr hohe Anforderungen
       festzulegen", fordert Schaar. Die Datenschützer gehen davon aus, dass nach
       dem Geheimdienst bald auch die Polizei die Möglichkeit der
       Volltextrecherche in ihren Akten einführen will.
       
       5 Nov 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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