# taz.de -- Kooperation von BKA und Verfassungsschutz: "Keine Diktatur zu sein ist zu wenig"
       
       > Der Innenminister will einen stärkeren Austausch von Personal zwischen
       > BKA und Verfassungsschutz. Der Jurist Peer Stolle findet das
       > hochproblematisch.
       
 (IMG) Bild: Neben Heinz Fromm (l.), Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, wäre noch Platz für einen Kooperationspartner.
       
       taz: Herr Stolle, Innenminister Thomas de Maizière (CDU) setzt die
       Annäherung des Bundeskriminalamts an die Geheimdienste fort. BKA und
       Verfassungsschutz sollen in Zukunft verstärkt Mitarbeiter austauschen.
       Kritiker warnen: Bald entstehe ein "deutsches FBI". Was ist eigentlich so
       schlimm an einer Einrichtung wie dem US-amerikanischen FBI? 
       
       Peer Stolle: Damit wird davor gewarnt, dass der Verfassungsschutz und die
       Polizei zu einer Institution verschmelzen. Zu Recht, denn beide
       Institutionen haben deutlich unterschiedliche Aufgaben: Die Polizei ist
       zuständig, wo es um Straftaten und Gefahrenabwehr geht, der
       Verfassungsschutz soll hingegen "verfassungsfeindliche Bestrebungen"
       aufklären, was immer man darunter versteht. Der Verfassungsschutz hat
       hierfür besondere Privilegien, die auf keinen Fall auch auf die Polizei
       ausgeweitet werden sollten.
       
       Was meinen Sie? 
       
       Der Verfassungsschutz arbeitet naturgemäß im Geheimen. Seine Arbeit
       rechtsstaatlich zu überprüfen ist fast nicht möglich. Die Polizei kann zwar
       auch Zwangsmaßnahmen vornehmen wie Durchsuchungen, Beschlagnahmungen oder
       Ähnliches. Was die Polizei angeht, haben wir aber ein Recht darauf, jeden
       einzelnen ihrer Arbeitsschritte vor Gericht zu kontrollieren. Wenn nun
       diese - eigentlich getrennten - Bereiche von Polizei und Geheimdiensten
       miteinander vermischt werden, wird eine rechtsstaatliche Kontrolle der
       Polizeiarbeit für die Betroffenen deutlich erschwert.
       
       Zum Beispiel? 
       
       Gerade in politischen Strafverfahren, wie jüngst in den Verfahren gegen
       vermeintliche Mitglieder der "militanten gruppe", werden oft Erkenntnisse
       des Verfassungsschutzes verwertet oder solche Verfahren erst aufgrund
       dieser Erkenntnisse eingeleitet. Woher diese Informationen kommen, ist nur
       schwer nachvollziehbar, da die Quellen nicht offengelegt und Akten nicht
       herausgegeben werden. Ein rechtsstaatliches Strafverfahren ist dann nicht
       möglich. Auch aus diesem Grund gibt es das Gebot der Trennung zwischen
       Polizei und Geheimdiensten. Das ist übrigens eine Lehre aus der Nazi-Zeit.
       
       Dieses Argument wird in Polizeikreisen gelegentlich etwas abschätzig als
       das "Gestapo-Argument" bezeichnet. Will sagen: Im Jahr 2010 zieht das
       Argument nicht mehr. 
       
       Keiner sagt, dass eine Diktatur bevorsteht. Ein Rechtsstaat sollte sich
       aber nicht daran messen, dass er keine Diktatur ist. Das ist zu wenig.
       
       Ein weiteres Gegenargument von polizeilicher Seite lautet: Wenn beide
       Seiten, Polizei und Geheimdienste, dem Grundgesetz zufolge getrennt sein
       sollen, dann heißt das noch lange nicht, dass sie nicht zusammenarbeiten
       dürfen. 
       
       Andererseits läuft das Trennungsgebot aber immer weiter leer, wenn beide
       Seiten immer enger zusammenarbeiten. Politisch ist deshalb klar: Wir
       brauchen eine Polizei, die kontrollierbar ist. Das ist nur möglich, wenn
       sie von den Geheimdiensten strikt getrennt ist.
       
       14 Sep 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Ronen Steinke
       
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