# taz.de -- Kooperation von BKA und Verfassungsschutz: "Keine Diktatur zu sein ist zu wenig"
> Der Innenminister will einen stärkeren Austausch von Personal zwischen
> BKA und Verfassungsschutz. Der Jurist Peer Stolle findet das
> hochproblematisch.
(IMG) Bild: Neben Heinz Fromm (l.), Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, wäre noch Platz für einen Kooperationspartner.
taz: Herr Stolle, Innenminister Thomas de Maizière (CDU) setzt die
Annäherung des Bundeskriminalamts an die Geheimdienste fort. BKA und
Verfassungsschutz sollen in Zukunft verstärkt Mitarbeiter austauschen.
Kritiker warnen: Bald entstehe ein "deutsches FBI". Was ist eigentlich so
schlimm an einer Einrichtung wie dem US-amerikanischen FBI?
Peer Stolle: Damit wird davor gewarnt, dass der Verfassungsschutz und die
Polizei zu einer Institution verschmelzen. Zu Recht, denn beide
Institutionen haben deutlich unterschiedliche Aufgaben: Die Polizei ist
zuständig, wo es um Straftaten und Gefahrenabwehr geht, der
Verfassungsschutz soll hingegen "verfassungsfeindliche Bestrebungen"
aufklären, was immer man darunter versteht. Der Verfassungsschutz hat
hierfür besondere Privilegien, die auf keinen Fall auch auf die Polizei
ausgeweitet werden sollten.
Was meinen Sie?
Der Verfassungsschutz arbeitet naturgemäß im Geheimen. Seine Arbeit
rechtsstaatlich zu überprüfen ist fast nicht möglich. Die Polizei kann zwar
auch Zwangsmaßnahmen vornehmen wie Durchsuchungen, Beschlagnahmungen oder
Ähnliches. Was die Polizei angeht, haben wir aber ein Recht darauf, jeden
einzelnen ihrer Arbeitsschritte vor Gericht zu kontrollieren. Wenn nun
diese - eigentlich getrennten - Bereiche von Polizei und Geheimdiensten
miteinander vermischt werden, wird eine rechtsstaatliche Kontrolle der
Polizeiarbeit für die Betroffenen deutlich erschwert.
Zum Beispiel?
Gerade in politischen Strafverfahren, wie jüngst in den Verfahren gegen
vermeintliche Mitglieder der "militanten gruppe", werden oft Erkenntnisse
des Verfassungsschutzes verwertet oder solche Verfahren erst aufgrund
dieser Erkenntnisse eingeleitet. Woher diese Informationen kommen, ist nur
schwer nachvollziehbar, da die Quellen nicht offengelegt und Akten nicht
herausgegeben werden. Ein rechtsstaatliches Strafverfahren ist dann nicht
möglich. Auch aus diesem Grund gibt es das Gebot der Trennung zwischen
Polizei und Geheimdiensten. Das ist übrigens eine Lehre aus der Nazi-Zeit.
Dieses Argument wird in Polizeikreisen gelegentlich etwas abschätzig als
das "Gestapo-Argument" bezeichnet. Will sagen: Im Jahr 2010 zieht das
Argument nicht mehr.
Keiner sagt, dass eine Diktatur bevorsteht. Ein Rechtsstaat sollte sich
aber nicht daran messen, dass er keine Diktatur ist. Das ist zu wenig.
Ein weiteres Gegenargument von polizeilicher Seite lautet: Wenn beide
Seiten, Polizei und Geheimdienste, dem Grundgesetz zufolge getrennt sein
sollen, dann heißt das noch lange nicht, dass sie nicht zusammenarbeiten
dürfen.
Andererseits läuft das Trennungsgebot aber immer weiter leer, wenn beide
Seiten immer enger zusammenarbeiten. Politisch ist deshalb klar: Wir
brauchen eine Polizei, die kontrollierbar ist. Das ist nur möglich, wenn
sie von den Geheimdiensten strikt getrennt ist.
14 Sep 2010
## AUTOREN
(DIR) Ronen Steinke
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