# taz.de -- Volksentscheid zu Wasserverträgen: Senat setzt Datum fest
       
       > Die Verträge zum Verkauf der Wasserbetriebe liegen längst offen. Der
       > Volksentscheid muss aus rechtlichen Gründen dennnoch sein. Er soll am 13.
       > Februar 2011 durchgeführt werden.
       
 (IMG) Bild: Ein Gutachten zeigt, wie das Wasser wieder Berlin gehören könnte - ohne teuren Rückkauf.
       
       Der Volksentscheid über die Offenlegung der Wasserverträge soll am 13.
       Februar erfolgen. Darauf hat sich jetzt der Senat festgelegt. Es ist
       bereits der dritte Volksentscheid in Berlin, aber dennoch ein Novum: Denn
       seine zentrale Forderung - die Veröffentlichung - ist bereits erfüllt.
       Nachdem die taz die Verträge über die Teilprivatisierung der Wasserbetriebe
       Ende Oktober publik gemacht hatte, hatten auch Senat und die privaten
       Teilhaber RWE und Veolia die Verträge ins Internet gestellt. Eine Absage
       aber ist verfassungsrechtlich unzulässig.
       
       Mit der Offenlegung war weitgehend die Forderung der Initiative "Schluss
       mit den Geheimverträgen" erfüllt. Die hatte über 280.000 Unterschriften und
       damit deutlich mehr als erforderlich gesammelt, um ein Gesetz
       durchzusetzen, das genau diese Transparenz erzwungen hätte. Absagen aber
       lässt sich der Volksentscheid nicht mehr: Liegen die nötigen Unterschriften
       vor, muss er laut Landesverfassung stattfinden. Das Begehren gehöre nicht
       mehr den Initiatoren, sondern dem Volk, sagte Innensenator Ehrhart Körting
       (SPD) am Dienstag.
       
       Das führt dazu, dass am 13. Februar in 1.200 Abstimmungslokalen rund 10.000
       Wahlhelfer auf jene der 2,4 Millionen Berlinerinnen und Berliner warten
       werden, die dennoch abstimmen wollen. Die Kosten gab Körting mit 1,6
       Millionen Euro an. "Demokratie ist eben teuer", sagte der Innensenator.
       
       Die einzige Möglichkeit, den Volksentscheid und die Millionenkosten zu
       verhindern, bestünde darin, dass das Abgeordnetenhaus das geforderte Gesetz
       unverändert übernimmt. Der Senat und die rot-rote Koalition halten aber
       eine Passage für nicht verfassungsgemäß. Demnach wären alle Verträge, die
       nicht komplett offengelegt würden, unwirksam. Das aber verstößt für Körting
       gegen Artikel 14 des Grundgesetzes, in dem es um Eigentum und Enteignung
       geht.
       
       Körting geht davon aus, dass im Falle eines erfolgreichen Volksbegehrens
       RWE und Veolia - sie halten 49,9 Prozent der Anteile der Wasserbetriebe -
       sofort beim Verfassungsgericht gegen das Gesetz klagen. "Ich gehe davon
       aus, dass ich keinen Finger rühren muss", sagte Körting.
       
       Ein erfolgreicher Volksentscheid braucht nicht nur eine Mehrheit, sondern
       auch die Zustimmung von mindestens einem Viertel aller Wahlberechtigten -
       rund 640.000. Keiner der beiden bisherigen Volksentscheide erfüllte beide
       Bedingungen. STEFAN ALBERTI
       
       24 Nov 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Stefan Alberti
       
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