# taz.de -- Mini-Reform bei Leiharbeit: Kein Dumping à la Schlecker
> Arbeitnehmer dürfen nicht mehr entlassen und als Leiharbeiter wieder
> eingestellt werden. Die Nachbesserungen am Gesetz betreffen aber nicht
> Lohndumping im großen Stil.
(IMG) Bild: Neuigkeiten für Schlecker: Missbrauch von Arbeitskraft nach dem Modell der Drogerie-Kette soll es nicht mehr geben.
BERLIN taz | Aus dem Betrieb geworfen und als Leiharbeiter zu schlechteren
Bedingungen postwendend wieder eingestellt. Diese Form des Missbrauchs von
Leiharbeit soll nach dem Willen der Regierung künftig nicht mehr möglich
sein.
Das Kabinett billigte dazu am Mittwoch einen Gesetzentwurf, den
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) vorgelegt hatte. "Wir
wollen keine Drehtürmodelle, bei denen Stammbelegschaften systematisch
durch Leiharbeiter ersetzt werden", kommentierte von der Leyen das Gesetz.
Die Ministerin lobte die Leiharbeit gleichzeitig als "Brücke in die
Beschäftigung".
Die Nachbesserung am Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), das die
Leiharbeit regelt, kam durch die causa Schlecker ins Rollen. Die
Drogeriemarktkette entließ Anfang des Jahres reihenweise Mitarbeiter, um
sie über ein mit Schlecker verbändeltes Leiharbeitsunternehmen zu deutlich
schlechteren Konditionen wieder einzustellen. Dieser Praxis schiebt das
Gesetz einen Riegel vor. Leiharbeiter, die in den sechs Monaten zuvor im
gleichen Betrieb noch als "normale" Arbeitnehmer beschäftigt waren, haben
demnach Anspruch auf die gleichen tariflichen Regelungen wie die
Stammbelegschaft.
An der Reform des AÜG hagelte es von seiten der Opposition und der
Gewerkschaften Kritik. "Der Gesetzentwurf ist ein Armutszeugnis und bei
weitem nicht ausreichend. Frau von der Leyen will Leiharbeiter nicht
benachteiligen. Das funktioniert aber nur, wenn die Beschäftigten ohne
Ausnahmen den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft erhalten",
kommentierte Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte der
Grünen, das Gesetz. Annelie Buntenbach, Vorstandsmitglied des Deutschen
Gewerkschaftsbund (DGB), sprach von einer "großen Enttäuschung". Die
Verhinderung des Missbrauchs beschränke sich auf den Sonderfall Schlecker.
Die Kritik entzündet sich daran, dass es nach wie vor möglich sein soll,
Leiharbeitern weniger Lohn als der Stammbelegschaft zu zahlen. Vom Gebot
"equal pay", das heisst, dem Bezahlen gleicher Löhne, kann weiterhin immer
dann abgewichen werden, wenn ein anderslautender Tarifvertrag vorliegt.
Genau da ist derzeit gängige Praxis. "Der große Mißbrauch in der Leiharbeit
findet über das massenhafte Lohndumping statt", erklärte Johannes Jakob,
Arbeitsmarktexperte des DGB.
Mit der Reform des Gesetzes will die Regierung auch die
Leiharbeitsrichtlinie der EU umsetzen. Dazu gehört auch, dass Leiharbeiter
künftig über freie Stellen in den Betrieben, in denen sie eingesetzt
werden, informiert werden müssen. Auch sollen sie Anspruch auf die Nutzung
von Kinderbetreuungseinrichtungen oder Beförderungsmittel eines
Unternehmens erhalten.
15 Dec 2010
## AUTOREN
(DIR) Eva Völpel
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