# taz.de -- Christliche Gewerkschaften: Gericht verbietet Lohndumper
       
       > Die Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften ist nach einem Urteil in
       > letzter Instanz nicht tariffähig. Andere Gewerkschaften und Politiker
       > begrüßen das Urteil
       
 (IMG) Bild: Die Arbeitsrichter in Erfurt haben die CGZP aus dem Rennen geschickt.
       
       BERLIN taz | Das Bundesarbeitsgericht hat am Dienstag in letzter Instanz
       entschieden, dass die Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften für
       Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) nicht tariffähig ist. Damit
       darf die CGZP keine Tariffverträge mehr abschließen. Über die Gültigkeit
       der alten Tarifverträge machten die Richter jedoch keine Angaben.
       
       Die Dienstleistungswerkschaft Ver.di und Berlins Arbeitssenatorin Carola
       Bluhm begrüßten das Urteil. "Die Entscheidung ist ein tarifpolitischer
       Meilenstein und ein großer Erfolg für die Beschäftigten in der Leiharbeit",
       sagte Bluhm. Der stellvertretende Ver.di-Vorsitzende Gerd Herzberg betonte,
       die Entscheidung "verbessere die rechtliche und vor allem die finanzielle
       Situation" der Arbeitnehmer in der Leiharbeitsbranche. Das Land Berlin
       hatte mit Ver.di gemeinsam den Prozess gegen die CGZP angestrengt.
       
       Das BAG folgte mit seiner Entscheidung den Richtersprüchen des Berliner
       Arbeitsgerichts und des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg. Diese
       hatten die CGZP - mit unterschiedlichen Begründungen - bereits 2009 für
       "nicht tariffähig" erklärt. Das BAG begründete sein Urteil am Dienstag
       unter anderem damit, dass der CGZP aufgrund einer zu geringen Zahl an
       Mitgliedern die erforderliche Tarifmächtigkeit fehle, teilte ein
       Gerichtssprecher mit.
       
       Seit ihrer Gründung 2002 hat sich die christliche Gewerkschaft CGZP mit
       Arbeitgebern in zahlreichen Haustarif- und Flächentarifverträgen auf
       Dumpinglöhne für Leiharbeiter geeinigt. Von Stundenlöhnen von bis zu unter
       5 Euro waren in den letzten Jahren nach vorsichtigen Schätzungen von Peter
       Schüren, Direktor des Instituts für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht
       an der Universität Münster, rund 200.000 Leiharbeiter betroffen. Ver.di
       geht sogar von bis zu 280.000 Leiharbeitern mit CGZP-Verträgen aus.
       
       Ob Arbeitnehmer und Sozialkassen jetzt auf Nachzahlungen in Milliardenhöhe
       hoffen können, ist mit dem Urteil vom Dienstag noch nicht geklärt. Dazu
       muss erst das Arbeitsgericht Berlin das Verfahren gegen die CGZP wieder
       aufnehmen und entscheiden, ob die alten Tarifverträge nichtig sind.
       
       Sollte das passieren, könnten die Leiharbeiter mit CGZP-Verträgen bei den
       Verleihfirmen die Differenz zwischen dem alten Lohn und dem Lohn der
       Stammbelegschaft einklagen. Das kann - je nach Fall - Lohnnachzahlungen von
       30 oder 40 Prozent bedeuteten.
       
       Die Verleiher oder die Entleihfirmen müssten andererseits dann auch die
       entsprechend anfallenden Differenzbeträge zur Krankenkassen-, Renten-,
       Arbeitslosen, Pflege- und Unfallversicherung nachzahlen. Schüren geht nach
       vorsichtigen Schätzungen von insgesamt rund zweieinhalb Milliarden Euro an
       Sozialversicherungsbeiträgen aus, die zusammenkommen könnten. Die Deutsche
       Rentenversicherung Bund (DRV) hatte darauf hingewiesen, dass die
       Arbeitgeber diese Beiträge im gegebenen Fall eigenständig nachzahlen
       müssten. Aber auch Betriebsprüfungen, um säumigen Zahlern auf die Spur zu
       kommen, könnten es geben.
       
       14 Dec 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Eva Völpel
       
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