# taz.de -- Verfahren gegen Milizenchefs aus Ruanda: Anklage in Deutschland erhoben
       
       > Die zwei ehemaligen Milizenführer aus Ruanda, Murwanashyaka und Musoni,
       > sind von der Bundesanwaltschaft angeklagt worden. Ihnen werden Verbrechen
       > gegen die Menschlichkeit vorgeworfen.
       
 (IMG) Bild: Schwere Vorwürfe: Ignace Murwanashyaka.
       
       KARLSRUHE afp | Die Bundesanwaltschaft hat zwei ehemalige ruandische
       Milizenführer wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die
       Menschlichkeit vor dem Landgericht Stuttgart angeklagt. Das teilte die
       Behörde am Freitag in Karlsruhe mit. Die beiden in Deutschland lebenden
       Anführer der Milizenorganisation Demokratischen Kräfte für die Befreiung
       Ruandas (FDLR) waren im November vergangenen Jahres verhaftet worden.
       
       Die Behörde wirft dem 47-jährige Ignace Murwanashyaka und dem 49-jährigen
       Straton Musoni 26 Verbrechen gegen die Menschlichkeit und 39
       Kriegsverbrechen vor, die ihre Milizen 2008 und 2009 in der Demokratischen
       Republik Kongo begangen haben sollen. Dabei wurden der Bundesanwaltschaft
       zufolge mehr als 200 Menschen getötet, zahlreiche Frauen vergewaltigt,
       etliche Dörfer geplündert und gebrandschatzt, Unschuldige als Schutzschild
       gegen militärische Angriffe missbraucht und Kinder für die Miliz
       zwangsrekrutiert.
       
       Die FDLR-Miliz wurde demnach von Angehörigen des Volkes der Hutu gegründet,
       die 1994 verantwortlich waren für den Völkermord an den Tutsi in Ruanda.
       Die FDLR hatte ihre Basis im Osten der Demokratischen Republik Kongo und
       verfolgt das Ziel, die Regierung Ruandas zu entmachten. Ihre Machtstellung
       versucht sie laut Bundesanwaltschaft seit dem zunehmenden militärischen
       Druck der ruandischen und kongolesischen Armeen durch regelmäßige
       Übergriffe auf die Zivilbevölkerung zu sichern.
       
       Die Mittel, die sie dabei systematisch eingesetzt haben, umfassen laut
       Anklage: "Mord, Körperverletzung, Vergewaltigung, sexuelle Versklavung,
       gewaltsame Landnahme, Raub, Plünderung und Brandschatzung, eigenmächtige
       Erhebung von Wegezöllen sowie Ausbeutung der kongolesischen Bodenschätze".
       
       Murwanashyaka war der Bundesanwaltschaft zufolge seit 2001 Präsident der
       FDLR und zugleich Oberkommandierender der Miliz. Musoni war seit 2005
       Vizepräsident und soll Murwanashyaka in militärischen Fragen beraten haben.
       Beide standen per Satellitentelefon nahezu täglich in Kontakt mit ihren
       Truppen. Im November 2009 wurden sie in Karlsruhe und Stuttgart
       festgenommen. Murwanashyaka hatte zuvor in Bonn studiert, erfolgreich Asyl
       beantragt und sich in Mannheim niedergelassen. Sei Stellvertreter Musoni
       lebte im schwäbischen Neuffen.
       
       Vertreter der Bundesanwaltschaft waren nach der Festnahme der Milizionäre
       in den Kongo gereist, um Zeugen, Überlebende aber auch Täter der
       Kriegsverbrechen zu befragen. Sie wurden dabei von den Vereinten Nationen
       und internationalen Hilfsorganisationen unterstützt.
       
       In den beiden Fällen wurde Völkermord erstmals auf Grundlage des seit 2002
       geltenden Völkerstrafgesetzbuches angeklagt. Diese Regelung verlangt von
       der Bundesanwaltschaft nach deren Darstellung, "alle Schauplätze von
       Völkerstraftaten weltweit in den Blick zu nehmen" und Völkermörder und
       Kriegsverbrecher zu verfolgen, "die Deutschland als Rückzugs- und Ruheraum
       nutzen wollen". Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass die Verfolgung
       dieser Verbrechen durch immer intensivere internationale Kooperation an
       Gewicht gewinnen werde und europaweit mehr dieser Täter aufgespürt werden
       könnten.
       
       17 Dec 2010
       
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