# taz.de -- BEHÖRDENWILLKÜR: Standesamt rassistisch?
       
       > Am Dienstag gab es eine Aktion gegen das Bremer Standesamt. Die Kritik an
       > diskriminierender Praxis der Behörde werde von Betroffenen bestätigt
       
 (IMG) Bild: Großbürgerliche Fassade, deutsch-spießiger Geist im Inneren? Scherben vor dem Bremer Standesamt
       
       "Rassismus amtlich" hinterließen die mit Brautschleiern maskierten
       Aktivisten an der Wand des Bremer Standesamtes. Am Dienstag gegen 10.30 Uhr
       war die Gruppe namens "AG Brautschleier entschleiern institutionellen
       Rassismus" in die Behörde gestürmt. In einer Erklärung warfen sie dem
       Standesamt vor, "verlängerter Arm der Ausländerbehörde" zu sein und den
       "Ermessensspielraum zum Nachteil der Nicht-Deutschen"
       
       auszulegen. Eine Servicebehörde sei das Standesamt nur für "Weiße". Für
       alle anderen würden "binationale Eheschließungen verhindert,
       Geburtsurkunden verschleppt und damit Lebenschancen blockiert". Gegen die
       Aktivisten ermittelt die Polizei wegen Hausfriedensbruch und
       Sachbeschädigung, der Staatsschutz ist eingeschaltet. Die Vorwürfe weist
       das Innenressort zurück.
       
       "Eine rege Praxis rassistischer Sonderbehandlung", wirft aber auch der
       Rechtsanwalt Jan Sürig dem Bremer Standesamt vor. Er ist mit Schwerpunkt im
       Aufenthaltsrecht tätig und hat zahlreiche nicht-deutsche Mandanten vor dem
       Standesamt vertreten und begleitet. Die meisten konnten am Ende heiraten,
       wenn sie nicht im Laufe des langwierigen Verfahren kapituliert hätten, so
       Sürig. Besonders Bremen-Mitte gehe äußerst diskriminierend vor.
       
       Gundula Oerter von der Flüchtlingsinitiative Bremen, die seit 1992 eine
       sozialrechtliche Beratung für Flüchtlinge anbietet, hat schon viele
       MigrantInnen auch auf das Bremer Standesamt begleitet. Auch sie berichtet
       von zahlreichen Problemen für nicht-deutsche Klienten. Anders als die
       Ausländerbehörde sei das Standesamt eigentlich ein Ort, zu dem die Menschen
       freiwillig gehen. Für Nicht-Deutsche stelle sich dies aber anders dar. Von
       den Standesbeamten werde beispielsweise bei der Anmeldung einer
       Eheschließung nicht nur die Identität und Gültigkeit des Passes
       kontrolliert, sondern immer auch der Aufenthaltsstatus überprüft. "Es ist
       eine unzulässige Praxis, gezielt danach zu suchen", so Anwalt Sürig. "Es
       gibt ein Grundrecht auf Heirat, aber keines auf Abschiebung." Das aus
       Artikel 6 des Grundgesetzes hervorgehende Recht werde durch die Praxis der
       Bremer Standesämter untergraben, so Sürig.
       
       Das Bremer Innenressort erklärte auf Nachfrage der taz, eine fehlende
       Aufenthaltserlaubnis sei kein Grund, die Anmeldung der Eheschließung
       abzulehnen. Eheschließungen, bei denen ausländische Staatsangehörige
       beteiligt sind, seien besonders aufwendig, da ausländisches Recht zu
       beachten und ausländische Urkunden zu prüfen seien. Dadurch könne ein
       falscher Eindruck bei den beteiligten Personen entstehen. Im Jahr 2010
       seien in Bremen-Mitte 359 Ehen mit Ausländerbeteiligung geschlossen worden,
       in etwa 30 bis 40 Fällen habe es bei der Anmeldung Probleme gegeben.
       
       "Binationale Paare stünden immer unter dem Generalverdacht, nur wegen des
       Aufenthaltsstatus zu heiraten“, berichtet Barbro Krüger, Geschäftsführerin
       beim Bremer Verband binationaler Familien und Partnerschaften. Dieser
       Verdacht ließe sich statistisch jedoch nicht bestätigen. Es gehe um das
       Menschenrecht, als Ehepaar zusammenzuleben und das gelte für alle.
       
       Bei Antragstellern aus Gambia zum Beispiel scheinen die Dokumente vom
       Standesamt grundsätzlich nicht anerkannt zu werden. Anwalt Sürig: „Wenn ein
       gültiger Pass vorgelegt wird, haben die Behörden das zu akzeptieren." Immer
       wieder sei eine Überprüfung der gambischen Urkunden vom Amt gefordert
       worden, es im Nachhinein jedoch nur zu sehr wenigen Beanstandungen der
       Dokumente gekommen. Auch Barbro Krüger kennt derlei Echtheitsüberprüfungen,
       für die Deutsche Botschaften Vertrauensanwälte beauftragten, welche in den
       Herkunftsländern der Betroffenen deren Identität ermittelten. Es sei ein
       langwieriges und teures Verfahren, für das die Antragsteller bezahlen
       müssen. Sürig berichtet, die Behörde verlange manchmal sogar genaue Skizzen
       des Geburtsortes. Ebenso Ansprechpartner im Herkunftsland, welche zur
       Identität befragt werden könnten. Wer in den Herkunftsländern die
       "Schnüffelarbeit" übernehme, sei nicht möglich zu überprüfen. Die
       undetaillierte Rechnung, von Deutschen Botschaften nur allgemein für
       „Auslagen“ ausgestellt, müssten die verhinderten Eheleute begleichen.
       
       „Die Echtheitsüberprüfung der Dokumente hat damals 400 Euro gekostet",
       erinnert sich Verena Finke-Jalloh, deren Ehemann aus Sierra Leone stammt.
       Mehrere Monate hatten beide deshalb bis zu ihrer Hochzeit im Jahr 2006
       warten müssen. Zur Anmeldung der Ehe auf dem Standesamt in der Hollerallee
       seien damals überraschend zwei Polizisten aufgetaucht, die den Pass ihres
       Mannes eingezogen hätten, um ihn nach Ablauf seiner Duldung abschieben zu
       können. Nur durch Zufall waren die Beamten zu spät, die Anmeldung bereits
       erfolgt. Dass die Polizei von dem Termin wusste, kann sich Finke-Jalloh nur
       durch einen gezielten Hinweis des Standesamtes erklären.
       
       Probleme, so Gundula Oerter gibt es auch bei der Ausstellung von
       Geburtsurkunden. Auch die Aktivisten vom Dienstag prangerten an, dass es
       bei Nicht-Deutschen regelmäßig zu Verzögerungen komme, durch die
       beispielsweise die Beantragung von Kindergeld behindert werde. Anwalt Sürig
       nennt einen aktuellen Fall, bei dem er nach der Geburt im März 2010 bereits
       Klage eingereicht habe: „Das Kind hat bis heute keine Geburtsurkunde,
       obwohl Mutter und Vater des Kindes feststehen. Nicht mal eine Bestätigung
       über die Anzeige der Geburt!" Barbro Krüger berichtet von Einzelfällen, in
       denen jahrelang keine Geburtsurkunde ausgestellt wurde, weil ein Elternteil
       seit der Flucht nach Deutschland keine Papiere habe. Gundula Oerter nennt
       einen Fall, bei dem von einer Mutter immer neue Dokumente verlangt worden
       seien, um die Nationalität eines Kinder klären zu können. Dem Amt sei
       jedoch bekannt gewesen, dass der Vater und damit auch das Kind deutsch sei.
       Erst nach wiederholter Aufforderung habe das Amt das eingesehen und die
       Geburtsurkunde ausgestellt. "Es fällt den Leuten dort offenbar schwer, ein
       schwarzes Kind von schwarzen Eltern per Geburt als deutsch anzuerkennen",
       so Oerter.
       
       Rainer Gausepohl, Sprechers des Innenressorts, hatte gegenüber dem
       Weser-Kurier am letzten Mittwoch erklärt, dass bei der Ausstellung von
       Geburtsurkunden der Aufenthaltstitel der Eltern zur Feststellung der
       Nationalität des Kindes überprüft werde. In einer Stellungnahme gegenüber
       der taz heißt es nun: "Die Staatsangehörigkeit des Kindes ist nicht Teil
       der Beurkundung der Geburt im Geburtenregister." Sie sei jedoch für die
       Namensführung des Kindes wichtig, da sich dies nach dem Recht des Staates
       richte, dem das Kind angehöre. Bei Verzögerungen werde eine Bescheinigung
       über die Zurückstellung der Beurkundung ausgestellt, mit der staatliche
       Leistungen beantragt werden könnten. Dem entgegnete Sürig: "Außer dem Namen
       der Mutter und dem Zeitpunkt der Geburt kann alles andere nachgetragen
       werden." Die Geburtsurkunde aber müsse ausgestellt werden. Nach der
       UN-Kinderrechtskonvention habe jedes Kind das Recht auf eine Registrierung,
       gerade um es vor der Situation der Rechtlosigkeit zu schützen. "Die
       Überprüfung der Nationalität ist nicht Sache des Standesamtes", so Sürig.
       Die deutsche Staatsbürgerschaft könne von der Abteilung für Einbürgerung
       beim Stadtamt jederzeit im Nachhinein geklärt werden.
       
       Für die Anerkennung einer Vaterschaft rät Gundula Oerter, nicht zum
       Standesamt sondern zum Jugendamt zu gehen, das dazu ebenfalls befugt ist.
       Dort stünde das Wohl des Kindes im Mittelpunkt, bei Unklarheiten mit
       Dokumenten würde einfach eingetragen, dass die Angaben auf den Aussagen des
       Vaters beruhen. Das Innenressort hingegen betonte: "Die Standesämter in
       Bremen erledigen ihre Aufgaben im Rahmen der geltenden Gesetze."
       
       13 Feb 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jean-Philipp Baeck
 (DIR) Jean-Philipp Baeck
       
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