# taz.de -- Wahlrecht in der Hansestadt: 1 Hamburger, 20 Stimmen
       
       > Zum zweiten Mal hintereinander wurde in der Hansestadt nach einem neuen
       > Wahlrecht gewählt. Dabei darf ein Wahlberechtigter 20 Stimmen verteilen.
       
 (IMG) Bild: Schlange stehen in Hamburg. Bei der Vergabe von 20 Stimmen kann das Ausfüllen des Wahlzettels schon mal dauern.
       
       HAMBURG taz | Noch nie konnten die Hamburgerinnen und Hamburger ihren
       Parteien so auf die Zehen treten. Bei der Wahl zur Bürgerschaft am Sonntag
       galt ein neues Wahlrecht, nach dem jeder Wahlberechtigte bis zu 20 Stimmen
       vergeben konnte: jeweils zehn für die Wahl der Bürgerschaft und die Wahl
       der sieben Bezirksversammlungen. Damit konnten die Wähler nicht nur die
       Machtverhältnisse in dem jeweiligen Gremium bestimmen, sondern auch welche
       KandidatInnen ein Mandat erhalten. Die Auszählung wird sich deshalb bis zum
       Mittwoch hinziehen.
       
       Das Landes- und die Kommunalparlamente werden nach dem gleichen Modus
       gewählt. Fünf Stimmen dürfen auf die Parteilisten verteilt werden: Sie
       bestimmen das Sitzverhältnis im Plenum. Mit weiteren fünf Stimmen dürfen
       die Direktkandidaten der Wahlkreise gewählt werden. Wer ein Wahlkreismandat
       erringt, zieht auf jeden Fall ins Parlament ein. Die restlichen Sitze
       werden über die Landes- oder Bezirksliste vergeben. Auch die Listen können
       die Wähler beeinflussen: Wenn sie statt der Gesamtliste einzelne Kandidaten
       ankreuzen, können sie diese auf der Liste nach oben wählen.
       
       Das Wahlrecht ist das Ergebnis zweier Volksinitiativen des Vereins Mehr
       Demokratie. Schon 2004 hatte dieser per Volksentscheid ein Wahlrecht
       durchgesetzt, welches das Ein-Stimmen-Wahlrecht in Hamburg ablösen und den
       WählerInnen mehr Einfluss verschaffen sollte. Der CDU-Senat kassierte es
       2006, woraufhin der Verein Mehr Demokratie 2009 einen weiteren
       Volksentscheid erzwang. Um diesen zu vermeiden, haben die
       Bürgerschaftsparteien und die Initiative das geltende Wahlrecht als
       Kompromiss ausgehandelt.
       
       Kaum kalkulierbar war im Vorfeld, ob das neue Wahlrecht den Stimmenanteil
       der Klein- und Kleinstparteien sowie der Einzelbewerber wesentlich erhöht.
       Am Wahlabend konnten nur die Listenstimmen (Zweitstimmen) ausgezählt
       werden. Ob es Überhang- und Ausgleichsmandate gibt, wird erst noch
       ermittelt.
       
       Fest steht, dass so viele wie nie die Briefwahl beantragt haben: fast 19
       Prozent. Insgesamt waren rund 1,26 Millionen Wahlberechtigte aufgerufen,
       drei Monate nach dem Bruch der schwarz-grünen Koalition in der Hansestadt
       ein neues Landesparlament zu bestimmen.
       
       20 Feb 2011
       
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