# taz.de -- Guttenberg hat bei Doktorarbeit getäuscht: Vom Strahleminister zum Betrüger
       
       > Das Urteil der Uni Bayreuth ist eindeutig: Guttenberg hat bei seiner
       > Doktorarbeit vorsätzlich getäuscht. Eine strafrechtliche Verurteilung
       > wird immer wahrscheinlicher.
       
 (IMG) Bild: Nix mehr Strahleminister: Die Zeit großer Gesten ist für Guttenberg vorbei.
       
       BERLIN/FREIBURG taz | Für Exverteidigungsminister Karl-Theodor zu
       Guttenberg (CSU) wird ein baldiges politisches Comeback immer
       unwahrscheinlicher. Die Kommission zur Selbstkontrolle in der Wissenschaft
       der Universität Bayreuth kommt nach dreimonatiger Prüfung zu dem Ergebnis,
       dass Guttenberg "die Standards guter wissenschaftlicher Praxis evident grob
       verletzt und hierbei vorsätzlich getäuscht hat". Über die gesamte Arbeit
       hinweg verteilt fänden sich Stellen, die eindeutig als Plagiat zu
       identifizieren sind, heißt es in dem am Freitag veröffentlichten Bericht.
       
       Guttenberg, auf den gerade viele in den Reihen der Union große Hoffnungen
       setzten und in ihm bereits den nächsten Kanzlerkandidaten sahen, hatte am
       1. März seinen Rückzug aus der Politik verkünden müssen, nachdem sich der
       Verdacht erhärtete, dass er große Teile seiner an der Uni Bayreuth
       abgegebenen Jura-Doktorarbeit von anderen Autoren abgeschrieben hatte, ohne
       dies als Zitate zu kennzeichnen. Kanzlerin Angela Merkel (CDU), aber auch
       der CSU-Vorsitzende Horst Seehofer schlossen eine Rückkehr des 39-Jährigen
       in die Politik nicht aus, der über Monate hinweg als beliebtester Politiker
       galt.
       
       Aber auch nach seinem Rücktritt zeigte Guttenberg keine Reue, sondern
       sprach lediglich von einem "Missverständnis". Und auch juristisch setzte er
       sich zur Wehr. Mitte April griffen seine Anwälte die Uni Bayreuth an und
       brachten Vorbehalte gegen die Veröffentlichung des Berichts der
       Selbstkontrollkommission an. Sie sprachen zudem von einer Vorverurteilung.
       Später stimmte er der Veröffentlichung dann doch zu. Die Uni hatte ihm zu
       diesem Zeitpunkt den Doktortitel bereits aberkannt.
       
       ## Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
       
       Mit dem Ergebnis der Uni-Kommission wird nun auch eine strafrechtliche
       Verurteilung von Guttenberg wahrscheinlicher. Die Staatsanwaltschaft Hof
       hatte Anfang März bereits Ermittlungen eingeleitet. Die "unerlaubte
       Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke" kann mit Freiheitsstrafe bis
       zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Bei derartigen
       Urheberrechtsverletzungen kann die Staatsanwaltschaft zwar nur ermitteln,
       wenn sie ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung annimmt oder ein
       Betroffener Strafantrag stellt. Ein solcher Strafantrag liegt seit Mitte
       April vor. Welcher plagiierte Autor die Strafverfolgung forderte, ist
       bisher nicht bekannt.
       
       Bisher hatte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen ausgesetzt, um auf den
       Prüfbericht der Universität zu warten. Nachdem der Bericht von einer
       vorsätzlichen Tat ausgeht, dürfte Guttenberg kaum um eine Bestrafung
       herumkommen. In ähnlichen, aber weniger krassen Fällen mussten die
       ertappten Plagiatoren einige tausend Euro bezahlen. Da sich die Höhe einer
       Geldstrafe nach den persönlichen Verhältnissen richtet, dürfte auf
       Guttenberg wohl eine Strafe in fünfstelliger Höhe zukommen. Üblicherweise
       werden solche Verfahren per Strafbefehl erledigt.
       
       Die hochschulpolitische Sprecherin der bayerischen Grünen, Ulrike Grote,
       erklärte, Guttenbergs Versuche, alles als Missverständnis hinzustellen,
       würden nun "besonders erbärmlich" erscheinen. Guttenberg habe bis zuletzt
       keinerlei Einsicht entwickelt. Das diskreditiere ihn auch künftig für
       politische Ämter."
       
       6 May 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) F. Lee
 (DIR) C. Rath
       
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