# taz.de -- 2. Tag Kriegsverbrecherprozess Stuttgart: Karlsruhe soll entscheiden
       
       > Die Anwälte der FDLR-Milizenführer sagen, Deutschlands
       > Völkerstrafgesetzbuch sei verfassungswidrig. Sie beantragten die
       > Aussetzung des Verfahrens.
       
 (IMG) Bild: In Luvungi haben FDLR-Milizen über 200 Frauen vergewaltigt.
       
       STUTTGART taz | Im Stuttgarter Kriegsverbrecherprozess will die
       Verteidigung jetzt das Verfahren von höchster Stelle kippen lassen.
       Angeklagt sind die beiden Führer [1][der im Kongo kämpfenden ruandischen
       Miliz FDLR] (Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas). Die Anwälte des
       FDLR-Präsidenten Ignace Murwanashyaka kündigten am Montag ein
       Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht an, um zu klären,
       ob das Völkerstrafgesetzbuch, auf dessen Grundlage dieser Prozess geführt
       wird, überhaupt verfassungsgemäß ist.
       
       In der Zwischenzeit solle das Verfahren in Stuttgart ausgesetzt und die
       Angeklagten aus der Untersuchungshaft entlassen werden.
       
       Das deutsche Völkerstrafgesetzbuch aus dem Jahr 2002, das die
       Strafverfolgung von Kriegsverbrechen weltweit durch die deutsche Justiz
       regelt, übernimmt das Rom-Statut des Internationalen Strafgerichtshofs
       (IstGH) in Den Haag in deutsches Recht und kommt jetzt im Prozess gegen die
       FDLR-Milizenführer [2][zum ersten Mal zur Anwendung].
       
       Die Anwälte von Murwanashyaka behaupten, dieses Gesetz verstoße gegen das
       im Grundgesetz festgelegte Verbot der Strafbegründung durch
       Gewohnheitsrecht und nehme "Bezug auf nicht oder nicht vollständig
       kodifiziertes Völkergewohnheitsrecht". So sei in verschiedenen Paragraphen
       nicht ausgeführt, was genau mit "völkerrechtswidrig" oder "humanitäres
       Völkerrecht" gemeint sei.
       
       ## Anklage zieht Antiterrorparagraph hinzu
       
       Die Bundesanwaltschaft nimmt in ihrer Anklage gegen Murwanashyaka und
       seinen Stellvertreter Straton Musoni mehrfach Bezug auf Verbrechen gegen
       "nach dem humanitären Völkerrecht zu schützende Personen" gemäß dem
       Völkerstrafgesetzbuch. Weiter sind beide FDLR-Führer unter Paragraph 129a
       des Strafgesetzbuches der Rädelsführerschaft beziehungsweise Mitgliedschaft
       in einer "ausländischen terroristischen Vereinigung" angeklagt.
       
       Die Hinzuziehung dieses Antiterrorparagraphen mit den damit einhergehenden
       eventuellen Beschränkungen der Rechte der Verteidigung war bereits am
       Eröffnungstag des Prozesses am 4. Mai von der Verteidigung kritisiert
       worden.
       
       Um der Bundesanwaltschaft Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem neuen Antrag
       zu geben, vertagte Richter Hettich das Verfahren auf den kommenden
       Mittwoch. Dass er dem Antrag der Verteidigung stattgibt, gilt als
       unwahrscheinlich, denn dafür müsste er selbst förmlich die Unvereinbarkeit
       des Völkerstrafgesetzbuches mit dem Grundgesetz feststellen und dann
       Karlsruhe zur Klärung anrufen.
       
       Bisher hat Richter Hettich alle Anträge der Verteidigung abgelehnt, zuletzt
       am Montag morgen zur Veränderung der Sitzordnung im Gerichtssaal und zur
       Genehmigung für Ignace Murwahashyaka, einen Laptop in den Gerichtssaal
       mitnehmen zu dürfen.
       
       ## Streit über die Ermittlungen vor Ort
       
       Ein Grundsatzstreit schwelt derweil zwischen Anklage und Verteidigung über
       die Qualität der in Ruanda und Kongo durchgeführten Ermittlungen. Die
       Verteidigung behauptet, die Ermittler hätten bei ihren in Ruanda
       durchgeführten Zeugenbefragungen Dolmetscher hinzugezogen, die ihnen von
       der ruandischen Regierung gestellt worden seien, und damit seien die
       übersetzten Aussagen grundsätzlich in Zweifel zu ziehen.
       
       Zur Begründung ihres Vorwurfs stützen sich die Anwälte ausgerechnet auf
       Generalbundesanwältin Monika Harms, die bei einem Vortrag gesagt haben
       soll, dass Ruandas Regierung auf die Auswahl der Dolmetscher Einfluss
       genommen habe. Am ersten Prozesstag hieß es, dies habe Harms in München
       gesagt; am zweiten Prozesstag war es plötzlich Düsseldorf.
       
       Die Bundesanwaltschaft dementiert sowohl die Äußerung ihrer Chefin als auch
       den Vorwurf, Ruandas Regierung habe die Dolmetscherauswahl beeinflusst.
       Dies sei "gänzlich aus der Luft gegriffen" und solche Vorwürfe "haben ihren
       Grund ausschließlich in den ideologischen Vorstellungen der FDLR",
       erwiderte Oberstaatsanwalt Ritscher.
       
       Aufschluss über die Qualität der Ermittlungen könnte die Befragung der
       ermittelnden Beamten liefern, die eigentlich laut Terminplan am Montag
       hätte beginnen sollen, aber durch den Verfassungantrag der Verteidigung
       jetzt verhindert worden ist.
       
       Pikantes Detail: Sollte die Verteidigung mit ihrem Antrag auf
       Verfassungswidrigkeit des Völkerstrafgesetzbuches wider Erwarten
       durchkommen, hätte der IStGH in Den Haag freie Hand, das Verfahren gegen
       Murwanashyaka und Musoni an sich zu ziehen, weil dann klar wäre, dass die
       deutsche Justiz dazu nicht in der Lage ist. Aus diesem Grund sitzt ja
       bereits der dritte europäische FDLR-Führer, [3][der in Frankreich
       verhaftete Exekutivsekretär Callixte Mbarushimana], in Den Haag in Haft und
       wartet auf seinen Prozess.
       
       9 May 2011
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /1/politik/schwerpunkt-kongo-kriegsverbrecherprozess/artikel/1/terror-per-textnachricht/
 (DIR) [2] /1/politik/schwerpunkt-kongo-kriegsverbrecherprozess/artikel/1/ein-historischer-prozess/
 (DIR) [3] /1/politik/schwerpunkt-kongo-kriegsverbrecherprozess/artikel/1/von-der-blutspur-eingeholt/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Dominic Johnson
       
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