# taz.de -- Plädoyer im Kachelmann-Prozess: Aussage gegen Aussage
       
       > Eindeutige Botschaft: unschuldig. Am Dienstag hielt eine von Jörg
       > Kachelmanns Anwältinnen ihr abschließendes Plädoyer – betont sachlich und
       > präzise.
       
 (IMG) Bild: Auf dem Weg zum Gericht: Wettermoderator Jörg Kachelmann.
       
       MANNHEIM taz | Jörg Kachelmann ist unschuldig. Das war die Botschaft des
       dreistündigen Plädoyers seiner Verteidigerin Andrea Combé gestern am
       Landgericht Mannheim. Dem Schweizer Wettermoderator droht eine mehrjährige
       Haftstrafe, nachdem ihn seine ehemalige Geliebte Sabine W. (Name geändert)
       der Vergewaltigung beschuldigt hatte.
       
       "Mit hoher krimineller Energie" habe Sabine W. ihren Exfreund Kachelmann
       falsch beschuldigt, sagte Anwältin Combé. Die Geliebte habe nach
       elfjähriger Beziehung an eine gemeinsame Zukunft mit Kachelmann geglaubt
       und nie damit gerechnet, dass Kachelmann einfach geht, als sie ihn wegen
       einer anderen Frau zur Rede stellte. Gegenüber einer Psychologin habe sie
       erklärt, dass sie sich "wie ein Stück Dreck zurückgelassen" gefühlt habe.
       Sie habe dann wohl gedacht: "Wenn du mich vernichtest, vernichte ich dich
       auch", spekulierte Combé. "Hass und Rache" sei das Motiv der am nächsten
       Morgen (am 9. Februar 2010) eingereichten Vergewaltigungsanzeige gewesen.
       
       Kachelmann dagegen, so die Anwältin, habe keinerlei Hang zu
       Gewalttätigkeiten. Seine - auch mit Sabine W. ausgeübte - Neigung zu
       sadomasochistischer Sexualität sei etwas ganz anderes. "Das war völlig
       einvernehmlich und diente dem beiderseitigen Lustgewinn", betonte Combé.
       Ein Gutachter habe bestätigt, dass Kachelmann kein krankhafter Sadist sei.
       Auch auf schwere Kränkungen habe er bisher nie mit Gewaltausbrüchen
       reagiert.
       
       ## "Diese Frau lügt und manipuliert"
       
       Wenn "Aussage gegen Aussage" stehe, habe Kachelmann eindeutig die größere
       Glaubwürdigkeit, sagte Anwältin Combé und verwies darauf, dass die
       Exfreundin wochenlang ihre Familie und die Polizei über Details täuschte,
       um glaubwürdiger zu erscheinen. So hatte sie behauptet, erst am Nachmittag
       des Vorfalls Hinweise auf Kachelmanns Beziehung zu einer anderen Frau
       erhalten zu haben, obwohl sie schon wochenlang davon wusste: "Diese Frau
       lügt und manipuliert so gut, dass auch erfahrene Ermittlungsbeamte sie für
       durch und durch glaubwürdig hielten."
       
       Die Aussage der Exgeliebten zum vermeintlichen Tatgeschehen sei auch nicht
       konstant gewesen und viel zu wenig detailliert. "Bei einem traumatischen
       Geschehen prägt man sich das Erlebte besonders gut ein, nur die Emotionen
       werden abgespalten und verdrängt", betonte Combé mit Verweis auf den
       psychiatrischen Sachverständigen Hans-Ludwig Kröber.
       
       Detailliert diskutierte Combé alle Sachspuren und kam zum Schluss: "Sie
       stützen weder die eine noch die andere Version." Aus DNA-Spuren und
       Verletzungen könne nicht sicher geschlossen werden, ob der Sex
       einvernehmlich oder erzwungen war ob er vor oder nach dem konflikthaften
       Beziehungsgespräch stattgefunden hatte. Die Spurenlage deute eher darauf
       hin, dass das Küchenmesser, mit dem Kachelmann die Frau zum Sex gezwungen
       haben soll, an diesem Abend nicht eingesetzt wurde. Verletzungen am Hals
       und an den Oberschenkeln habe sich Sabine W. vermutlich selbst zugefügt, so
       Combé.
       
       Mit dem betont sachlichen und präzisen Plädoyer seiner Verteidigerin konnte
       Kachelmann sehr zufrieden sein. Sie hob sich wohltuend vom Stil ihres
       Kollegen Johann Schwenn ab, der erst Ende letzten Jahres zum
       Verteidigerteam stieß und den Prozess seitdem mit ständigen Attacken gegen
       Gericht, Staatsanwaltschaft, Zeugen und Sachverständigen polarisierte.
       Schwenn wollte allerdings nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe noch ein
       zweites Plädoyer halten. Möglicherweise wäre es für seinen Mandanten besser
       gewesen, darauf zu verzichten.
       
       Das Urteil wird in einer Woche am 31. Mai verkündet.
       
       Die Staatsanwaltschaft hatte vorige Woche eine Freiheitsstrafe von vier
       Jahren und drei Monaten gefordert.
       
       24 May 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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