# taz.de -- 114. Ärztetag in Kiel: Berufsverbot bei Hilfe zur Selbsttötung
       
       > Die Bundesärztekammer will in Zukunft mit scharfen Sanktionen gegen Ärzte
       > vorgehen, die Patienten beim Suizid helfen. Kritiker halten den Beschluss
       > der Kammer für verfassungswidrig.
       
 (IMG) Bild: Der Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages, Jörg-Dietrich Hoppe.
       
       BERLIN taz | Ärzte, die todkranken Patienten bei der Selbsttötung leisten,
       müssen in Zukunft mit scharfen Sanktionen rechnen. Dies hat die
       Bundesärztekammer auf ihrem 114. Ärztetag in Kiel beschlossen. Das Verbot
       war unter den Ärztevertretern sehr umstritten.
       
       Nach einer heftigen Debatte stimmten jedoch 166 Delegierte für den
       Vorstandsantrag, 56 waren dagegen und sieben enthielten sich ihrer Stimme.
       Eine Neuformulierung des Paragrafen 16 der Muster-Berufsordnung (MBO) soll
       die Grauzone auflösen.
       
       Ärzte aber, die todkranken Patienten bei der Selbsttötung Hilfe leisten,
       zum Beispiel eine tödliche Substanz zu Verfügung stellen, sollen demnach
       ihre Zulassung verlieren können. Damit diese Regelung gültig wird, muss sie
       noch in die einzelnen Ärzteberufsordnungen der Bundesländer aufgenommen
       werden.
       
       SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach begrüßte den Beschluss: "Wenn Ärzte
       an Sterbehilfe beteiligt sind, dann verlieren sie das Vertrauen bei der
       Bevölkerung", sagte Lauterbach. Er gab jedoch zu bedenken, dass die
       Vertreter beim Ärztetag nicht alle Ärzte repräsentierten. "Je progressiver
       ein Arzt, desto unwahrscheinlicher, dass man ihn beim Ärztetag findet",
       sagte Lauterbach.
       
       Der Präsident der Gesellschaft für Palliativmedizin, Friedemann Nauck,
       forderte auf dem Ärztetag die Stärkung von Symptomkontrolle und
       Schmerzlinderung. Er zeigte sich zuversichtlich, dass weniger Patienten
       nach Hilfe zur Selbsttörung fragen, wenn Ärzte mit Patienten offen über
       Ängste sprechen.
       
       "Es wird genau das Gegenteil passieren", glaubt hingegen Uwe Christian
       Arnold. Der Urologe, der mehrere Jahre lang zweiter Vorsitzender von
       Dignitate war, der deutschen Sektion der Sterbehilfeorganisation
       "Dignitas", leistete selbst Sterbehilfe und muss sich dafür vor Gericht
       verantworten.
       
       "Der Arzt wird nicht mehr mit den todkranken Patienten über das Sterben
       reden, weil er dann Sanktionen befürchtet", sagte Arnold. Und die Patienten
       würden sich den Ärzten nicht mehr anvertrauen und vermehrt in die Schweiz
       gehen, um zu sterben. Arnold hält den Beschluss für verfassungswidrig.
       
       Auch die Humanistische Union (HU) kritisierte die Neufassung und kündigte
       eine verfassungsrechtliche Prüfung an. Der Beschluss missachte den Willen
       der Sterbenden, sagte die HU-Vorsitzende Rosemarie Will. "Wer in
       ausweglosen Situationen als Arzt den Beistand verweigert, verweigert
       notwendige professionelle Hilfe."
       
       2 Jun 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Martin Rank
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