# taz.de -- Grundsätze der Bundesärztekammer: Sterbehilfe nicht mehr per se unethisch
       
       > Die Bundesärztekammer liberalisiert ihre Grundsätze zur Sterbebegleitung.
       > Die ärztliche Beihilfe zum Suizid wird nicht mehr grundsätzlich
       > verurteilt.
       
 (IMG) Bild: Wann ist Sterbehilfe legitim? Die Bundesärztekammer hat versucht, eine der umstrittensten Fragen zu beantworten.
       
       BERLIN taz | Die Schmerzen des Tumorpatienten sind unerträglich. Selbst die
       Palliativmedizin, die nicht mehr auf Heilen setzt, sondern nur auf die
       Linderung physischen wie psychischen Leidens, stößt an ihre Grenzen. Ist es
       in einem solchen Fall gerechtfertigt, Ärzten, die dem Patienten bei dem von
       ihm gewünschten Suizid behilflich sind, "unethisches" Handeln vorzuwerfen?
       
       Es ist eine der umstrittensten Fragen, auch unter Ärzten. Die
       Bundesärztekammer hat sie nun zu beantworten versucht. Am Donnerstag legte
       ihr Präsident Jörg-Dietrich Hoppe in Berlin die überarbeiteten Grundsätze
       zur ärztlichen Sterbebegleitung vor. Danach ist "die Mitwirkung des Arztes
       bei der Selbsttötung keine ärztliche Aufgabe". Sie wird aber auch nicht
       mehr grundsätzlich verurteilt.
       
       Bislang hatte es in den Grundsätzen, die keine Rechtsverbindlichkeit haben,
       aber moralische Orientierung bieten sollen, geheißen: Die ärztliche
       Mitwirkung "widerspricht dem ärztlichen Ethos".
       
       Der Wechsel von der wertenden zur deskriptiven Formulierung ist keine
       Petitesse. Er erkenne "die differenzierten Moralvorstellungen von Ärzten in
       einer pluralistischen Gesellschaft" an, sagte Hoppe. 30 Prozent der Ärzte
       seien bereit, Schwerstkranken Suizidhilfe zu leisten. Die
       Patientenorganisation Deutsche Hospiz Stiftung kritisierte, die Abschaffung
       des ärztlichen Ethos lasse Mediziner bei Gewissensentscheidungen allein.
       
       Hoppe versuchte, dem Eindruck der Liberalisierung entgegenzutreten.
       Weiterhin werde jeglicher Form der Tötung eine klare Absage erteilt. Aber:
       "Wenn Ärzte mit sich im Reinen sind, brechen wir nicht den Stab über sie."
       In der ärztlichen Berufsordnung, die von den Ärztekammern bis zum Sommer
       beraten werden soll, könnte dies jedoch anders ausgelegt werden.
       
       95 Prozent der Fälle, in denen bei Patienten Suizidgedanken aufkämen, seien
       auf behandelbare Begleiterkrankungen wie Depressionen zurückzuführen.
       Hoppe: "Zur Sorgfaltspflicht des Arztes gehört, diese Krankheit zu erkennen
       und zu behandeln." Viele Patienten hätten danach keinen Todeswunsch mehr.
       
       Umfragen zufolge lehnen vor allem Ärzte mit langjähriger Erfahrung im
       Umgang mit Sterbenden den assistierten Suizid ab: Wenn Palliativmedizin
       ordentlich angewendet werde, dann sei die Selbsttötung keineswegs das
       Mittel der Wahl für ein Sterben in Würde.
       
       17 Feb 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Heike Haarhoff
       
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