# taz.de -- Verantwortlichkeiten bei Ehec: Das Behörden-Bingo
       
       > Wer ist eigentlich für Ehec zuständig? Viele Behörden mit vielen
       > Kompetenzen. Die bekannteste: das Robert-Koch-Institut. Und es gibt noch
       > hunderte weitere. Ein Überblick.
       
 (IMG) Bild: Wer hat was zu sagen? Gesundheitsminister Bahr und Verbraucherministerin Aigner.
       
       BERLIN taz | Für den Kampf gegen übertragbare Krankheiten sind in
       Deutschland hunderte Behörden zuständig. Die bekannteste ist das
       Robert-Koch-Institut (RKI) in Berlin.
       
       Sein Auftrag: Konzepte entwickeln, um Krankheiten zu erkennen und ihre
       Ausbreitung zu verhindern. Allerdings kann die Bundesbehörde nicht von sich
       aus Patienten untersuchen oder befragen. Denn Gesundheit ist Ländersache.
       Deshalb darf das RKI, einst aus dem Bundesgesundheitsamt hervorgegangen,
       nur auf "Ersuchen der obersten Landesgesundheitsbehörde" zuständige Stellen
       beraten.
       
       Eingeschränkt ist die Kompetenz des RKI auch, falls von Tieren auf den
       Menschen übertragbare Seuchen und Lebensmittelvergiftungen durch Mikroben
       betroffen sind. Dann muss das RKI das Bundesinstitut für Risikobewertung
       (BfR) beteiligen. Diese Bundesbehörde ist darauf spezialisiert, vor
       ungesunden Lebensmitteln zu warnen. In der aktuellen Ehec-Welle riet es
       gemeinsam mit dem RKI, Tomaten, Gurken und Blattsalat nicht roh zu
       verzehren.
       
       Koordinieren kann zudem das Bundesamt für Verbraucherschutz und
       Lebensmittelsicherheit (BVL). Weil sowohl RKI als auch BfR und BVL
       mitmischen, sind in Sachen Ehec auch zwei Bundesminister von der Partie:
       BfR und BVL unterstehen dem Verbraucher- und das RKI dem
       Gesundheitsministerium.
       
       ## Kollidierende Kompetenzen
       
       Auch das Bundesinstitut für Risikobewertung hat das Problem, dass seine
       Kompetenzen ständig mit denen der Länder kollidieren, und muss stets auf
       Proben etwa von möglicherweise verseuchten Nahrungsmitteln aus den Ländern
       warten. Wenn Produkte zurückgerufen werden, kümmern sich die Behörden vor
       Ort darum, nicht das BfR. Die können auch selbst davor warnen, bestimmte
       Lebensmittel zu essen – so wie Niedersachsen gerade vor Sprossen gewarnt
       hat.
       
       In den Ländern selbst sind zunächst die für Gesundheit und
       Verbraucherschutz zuständigen Ministerien am Drücker, die sich ihrerseits
       auf ihre Landesämter verlassen. Niedersachsen etwa hat ein Landesamt für
       Verbraucherschutz und ein Landesgesundheitsamt. Diese Behörden wiederum
       greifen auf Stellen in den Kommunen und Landkreisen zurück. Die sind es,
       die meldepflichtige Erkrankungen registrieren, mit den Ärzten reden oder
       die Isolierung von Kranken anordnen.
       
       7 Jun 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jost Maurin
       
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