# taz.de -- Kommentar Handyüberwachung in Dresden: Aufarbeiten statt löschen
       
       > Nach der massenhaften Speicherung und Überwachung von Handydaten wird der
       > Ruf nach einer Löschung der Daten laut. Doch die Daten werden noch
       > gebraucht.
       
 (IMG) Bild: Prüfen stat löschen: Die Auswertung der Daten soll zeigen, was der Staat tatsächlich ermittelt hat.
       
       So langsam wird der Umfang der Überwachung bekannt: 138.000 Datensätze
       wurden im Rahmen der Demonstrationen am 19. Februar in Dresden polizeilich
       ausgewertet. Diese Daten sind noch immer bei den Dresdner Behörden
       gespeichert.
       
       Ersteres ist ein Skandal. Letzteres nicht. Wer jetzt die Löschung dieser
       Daten fordert, verhindert die Aufarbeitung der Frage, ob es sich bei der
       Massenauswertung in der Demozone um einen Grundrechtsverstoß handelt.
       
       Weil polizeiliche Maßnahmen auf Demonstrationen nach gültiger
       Rechtsprechung auch eine Abschreckungswirkung auf die Teilnahme an weiteren
       Demonstrationen haben können, bedarf gerade eine so weitreichende Maßnahme
       wie die flächenmäßige Ausforschung von Ortungsdaten auf Demos einer eigenen
       juristischen Würdigung.
       
       Weder die Anwohner und Demonstranten noch die in ihrer Arbeit besonders
       geschützten Parlamentarier und Journalisten, die am 19. Februar in Dresden
       waren, können ihren Gesprächspartnern derzeit Vertraulichkeit zusichern. Da
       liegt es nahe, nun die schnelle Löschung der Daten zu fordern.
       
       Doch erstens kann davon ausgegangen werden, dass Verfassungsschützer in der
       parlamentarisch kaum kontrollierbaren Grauzone längst Kopien der Daten in
       ihren Schubladen haben. Zweitens müssen Betroffene feststellen können, ob
       und wie umfassend sie am 19. Februar in ihren Grundrechten eingeschränkt
       wurden - und ob es sie wieder treffen kann. Das geht nur, wenn
       nachzuvollziehen ist, was der Staat über sie ermittelt hat und was nicht.
       
       Ob es in Dresden en passant zum unrechtmäßigen Eingriff in Grundrechte kam,
       muss nun vor Gericht festgestellt werden. Deshalb gilt: Wer jetzt noch
       löscht, vernebelt.
       
       21 Jun 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Martin Kaul
       
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