# taz.de -- Karlsruher Entscheidung zum Elterngeld: Kein Zuschlag für Hausfrauen
       
       > Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage einer vierfachen Mutter
       > abgelehnt. Sie wollte beim Elterngeld mehr als den Mindestsatz bekommen.
       
 (IMG) Bild: Gerichtsurteil aus Karlsruhe: Das Elterngeld soll Einkommensausfälle ersetzen, nicht längere Auszeiten aus dem Erwerbsleben fördern.
       
       KARLSRUHE taz | Es ist nicht verfassungswidrig, wenn Hausfrauen (und
       Hausmänner) bei der Berechnung des Elterngeldes schlecht wegkommen. Dies
       entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht.
       
       Geklagt hatte eine Mutter aus Nordrhein-Westfalen. Sie hatte im Jahr vor
       der Geburt ihres vierten Kindes als Hausfrau gelebt und war keiner
       Erwerbsarbeit nachgegangen. Da das 2007 eingeführte Elterngeld als
       Lohnersatz angelegt ist, bekam die Frau nur den Mindestsatz von 300 Euro
       Elterngeld, plus 75 Euro, weil Geschwister im Haushalt lebten.
       
       Die Frau klagte wegen Diskriminierung gegenüber erwerbstätigen Eltern. Wenn
       eine Frau wegen der Kinder länger als ein Jahr zu Hause bleibe, müsse für
       die Berechnung des Elterngeldes auf ihr letztes Erwerbsenkommen vor der
       Familienphase abgestellt werden - auch wenn das schon Jahre zurückliege.
       
       Die Klage hatte in Karlsruhe aber keinen Erfolg. Es sei
       verfassungsrechtlich akzeptabel, dass der Gesetzgeber keine Anreize für das
       langfristige Ausscheiden aus dem Berufsleben schaffen will. Der Schutz der
       Familie verpflichte den Gesetzgeber nicht, auch längerfristige Auszeiten
       finanziell zu fördern.
       
       Der Beschluss ist ein klares Signal, dass das Bundesverfassungsgericht die
       familienpolitische Wende der letzten Jahre mitträgt und wohl auch eine
       Abschaffung des Ehegattensplittings nicht an Karlsruhe scheitern würde.
       
       Das Elterngeld beträgt 67 Prozent des letzten Erwerbseinkommens, maximal
       1800 Euro. Es wird nur ein Jahr lang gezahlt. Bis 2007 bekamen Eltern, die
       auf Erwerbsarbeit verzichteten, zwei Jahre lang 300 Euro pro Monat
       Erziehungsgeld.
       
       29 Jun 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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