# taz.de -- Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Elterngeld bleibt unangetastet
       
       > Die Karlsruher Verfassungsrichter sagen: Es bleibt bei den Partnermonaten
       > beim Elterngeld. Anhaltspunkte für eine Verfassungswidrigkeit sieht das
       > Gericht nicht.
       
 (IMG) Bild: Elterngeld wird weiterhin nur dann 14 Monate lang bezahlt, wenn beide Elternteile mitmachen.
       
       KARLSRUHE dapd | Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sieht keine
       Anhaltspunkte für eine Verfassungswidrigkeit der sogenannten Vätermonate
       beim Elterngeld. Das geht aus einer Entscheidung vom Mittwoch hervor, in
       der eine Vorlage des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen für
       unzulässig erklärt wurde.
       
       Das Landessozialgericht hielt es für verfassungswidrig, dass das Elterngeld
       nur dann 14 statt zwölf Monate lang gewährt wird, wenn der zweite
       Elternteil mindestens zwei Monate die Kindesbetreuung übernimmt. Im
       Ausgangsverfahren hatte eine Mutter ein Jahr lang den Höchstsatz von 1800
       Euro Elterngeld bezogen. Sie wollte das Kind, eine Frühgeburt, weiterhin
       betreuen, um einen Wechsel der Hauptbezugsperson zu vermeiden.
       
       Das Gesetz gewährt aber nur dann 14 Monate lang Elterngeld, wenn der
       Partner mindestens zwei Monate lang die Betreuung übernimmt. Das
       Landessozialgericht hielt das für einen Eingriff in Ehe und Familie, zu dem
       der Staat nicht berechtigt sei. Es legte deshalb die Partnermonate zur
       verfassungsrechtlichen Prüfung Karlsruhe vor.
       
       Eine Kammer des Ersten Senats erklärte die Vorlage jetzt einstimmig für
       unzulässig. Das Landessozialgericht habe sich nicht mit der Rechtsprechung
       des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichberechtigung auseinandergesetzt. Es
       sei "Verfassungsauftrag, die Gleichberechtigung der Geschlechter in der
       gesellschaftlichen Wirklichkeit durchzusetzen", zitiert die Kammer die
       eigene Rechtsprechung. Sinn und Zweck der Partnermonate sei aber gerade
       gewesen, die partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit
       zu erleichtern.
       
       Das Landessozialgericht habe auch nicht erwogen, ob mit den Vätermonaten
       "gesellschaftliche Vorurteile, insbesondere in der Arbeitswelt, abgebaut
       werden könnten" und geringere Aufstiegschancen für Frauen wegen
       Kinderbetreuungszeiten teilweise ausgeglichen werden könnten, so der
       Beschluss des Bundesverfassungsgerichts.
       
       Schließlich habe das Gericht auch nicht vorgetragen, dass die Vätermonate
       zur Erreichung dieses Ziels "evident ungeeignet wären." Dies sei angesichts
       der Entwicklung auch kaum möglich. Denn laut Statistischem Bundesamt habe
       sich der Anteil der Väter, die Elterngeld beantragen zwischen 2007 und 2009
       von 15, 4 auf 23, 9 Prozent erhöht. Diese Daten ließen "eine Steigerung der
       Akzeptanz der Wahrnehmung von Familienarbeit durch die Väter", und damit
       ein Erreichen des gesetzlichen Zwecks, "zumindest als möglich erscheinen",
       so die mit zwei Verfassungsrichtern und einer Verfassungsrichterin besetzte
       Kammer.
       
       14 Sep 2011
       
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