# taz.de -- Bayerisches Erziehungsgeld für alle: Kindern ist der Pass auch egal
       
       > Das Bundesverfassungsgericht kippt ein diskriminierendes Gesetz aus
       > Bayern: EU-Ausländer haben dort keinen Anspruch auf das
       > Landeserziehungsgeld. Bayern begründet das mit Sparzwängen.
       
 (IMG) Bild: In Bayern lebende, einkommensschwache Eltern, ganz gleich aus welchem Teil der Erde sie gebürtig kommen, haben nun Anspruch auf Erziehungsgeld.
       
       BERLIN taz | Das bayerische Landeserziehungsgeld verstößt gegen das
       Grundgesetz. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am
       Donnerstag bekanntgemachten Beschluss. Die Beschränkung der Sozialleistung
       auf deutsche und EU-Kinder sei verfassungswidrig.
       
       Seit 1989 zahlt Bayern ein Landeserziehungsgeld. Es soll Eltern ermutigen,
       die Kinder länger zu Hause zu betreuen. Für das erste Kind werden derzeit
       zum Beispiel sechs Monate lang 150 Euro bezahlt. Die Zahlung beginnt, wenn
       das vom Bund finanzierte Elterngeld ausläuft, also in der Regel nach rund
       einem Jahr.
       
       Das bayerische Landeserziehungsgeld ist auf einkommensschwache Eltern
       beschränkt und wird nur an Erziehungsberechtigte mit deutscher oder einer
       anderen EU-Staatsbürgerschaft ausbezahlt. Eltern aus Russland, Asien oder
       Afrika bekommen kein Erziehungsgeld, auch wenn sie schon lange in Bayern
       leben.
       
       Bayern begründete die Beschränkung mit Sparzwängen. Die Zahlung eines
       Erziehungsgeldes sei freiwillig. Man könne sie deshalb auf Deutsche und
       EU-Bürger beschränken. Doch der Erste Senat des Bundesverfassungsgericht
       ließ das Argument nicht gelten.
       
       ## Ungleichbehandlung muss abgestellt werden
       
       Engpässe im Landeshaushalt rechtfertigten keine Ungleichbehandlung. Der
       Schutz der Familie sei nicht auf Deutsche und andere EU-Bürger beschränkt.
       Wenn das Geld nicht für alle reiche, dann müssten eben die Leistungen
       entsprechend gekürzt werden.
       
       Geklagt hatte eine Polin, die seit 1984 in München lebt. Als sie für ihr im
       Jahr 2000 geborenes erstes Kind Landeserziehungsgeld beantragte, wurde dies
       verweigert, weil Polen damals noch nicht EU-Mitglied war. Karlsruhe ließ
       sich dann jedoch lange Zeit mit der Entscheidung. Der bayerische
       Gesetzgeber muss die Ungleichbehandlung nun bis zum 31. August 2012
       abstellen.
       
       Er kann dann das Erziehungsgeld allen Eltern bezahlen oder allen Eltern,
       die in Deutschland arbeitsberechtigt sind. Außerdem könnte Bayern sein
       Erziehungsgeld auch kürzen oder ganz abschaffen. Der Karlsruher Beschluss
       betrifft auch Thüringen. Die baden-württembergische Landesregierung
       beschloss im Januar, nicht mehr nach der Staatsangehörigkeit zu
       unterscheiden.
       
       Az. 1 BvL 14/07
       
       8 Mar 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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