# taz.de -- Kommentar Handyüberwachung in Dresden: Datenskandal muss Folgen haben
       
       > Personelle Konsequenzen nach der Handyüberwachung in Dresden reichen
       > nicht mehr. Jetzt müssen auch die Mängel im Bundesrecht endlich
       > korrigiert werden.
       
       Fast muss man der sächsischen Polizei dankbar sein. Ihr
       Handyüberwachungsexzess bei der Antinazidemo im Februar machte - wie mit
       dem Brennglas - ganz grundsätzliche Schwachstellen der bundesweit geltenden
       Strafprozessordnung deutlich.
       
       Natürlich liegt die Verantwortung für den Skandal zunächst in Sachsen -
       insbesondere bei der Polizei, deren Präsident deshalb zu Recht zurücktrat.
       Es war ihre Idee, den Handyverkehr am 19. Februar in weiten Teilen des
       Stadtgebiets zu speichern und auszuwerten ("wer hat wann wen angerufen oder
       angesimst"). Auch die Staatsanwälte und Richter, die das beantragten und
       genehmigten, haben an dieser grob unverhältnismäßigen Funkzellenabfrage
       mitgewirkt.
       
       Es ist aber mehr als ein Ablenkungsmanöver, wenn nun der sächsische
       Justizminister Jürgen Martens (FDP) eine Bundesratsinitiative ankündigt.
       Der Skandal muss Folgen haben, und personelle Konsequenzen in Sachsen
       genügen hierbei nicht. Auch die Mängel des Bundesrechts müssen korrigiert
       werden.
       
       Erstens müssen Funkzellenabfragen erschwert werden, weil hier auf einen
       Schlag gigantische Datenmengen anfallen. Im Falle von Demonstrationen
       erlauben sie sogar einen heiklen Überblick über die
       Kommunikationsbeziehungen ganzer politischer Szenen.
       
       Zweitens ist zu verhindern, dass dieser Datenpool, wenn er erst einmal
       legal erhoben wurde, weiterhin auch für viele andere Zwecke genutzt werden
       kann: als Ermittlungsansatz in anderen Strafverfahren, für die polizeiliche
       Gefahrenabwehr und für den Verfassungsschutz.
       
       Drittens sollte künftig jede Weitergabe der Daten, soweit sie zulässig
       bleibt, von einem Richter genehmigt werden. Die Vorschläge aus Sachsen
       gehen in die richtige Richtung, genügen diesen Ansprüchen aber noch nicht.
       
       Auch ist der Weg bis zur Verwirklichung noch lang. Martens muss noch seine
       Kabinettskollegen, den Bundesrat und schließlich den Bundestag überzeugen.
       Einfacher wäre es, wenn sich Bundesjustizministerin Sabine
       Leutheusser-Schnarrenberger der Sache annähme. In der Bundesregierung ist
       schließlich sie für die Strafprozessordnung zuständig.
       
       Der Kampf gegen Datensammlungen ohne Anlass - wie bei der
       Vorratsdatenspeicherung - ist wichtig. Dresden hat aber gezeigt, dass auch
       eine anlassbezogene Datensammlung zu enormen Datenschutzproblemen führen
       kann.
       
       30 Jun 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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