# taz.de -- Energiewende-Gesetze erklärt: Der Weg zum Ausstieg
       
       > Abschied vom Atomstrom, Elektrizität aus Wind und Sonne, die Zukunft von
       > Strom und Kohle? Fragen und Antworten zu den international einzigartigen
       > Gesetzen.
       
 (IMG) Bild: Die Anti-Atom-Sticker gibt es in vielen Sprachen - abgeschaltet wird aber nur in Deutschland.
       
       Mit den Gesetzen zum Atomaustieg und zur Energiewende, die der Bundestag am
       Donnerstag beschloss, ist Deutschland ganz weit vorne. Auch die Planung für
       die nahezu hundertprozentige Versorgung mit Ökostrom bis Mitte des
       Jahrhunderts ist beispielgebend.
       
       Kommt jetzt wirklich das Ende der Atomkraft in Deutschland? 
       
       Wie es aussieht, ja. Mit der 13. Novelle des Atomgesetzes, der der
       Bundestag am Donnerstag zustimmte, benennt auch die schwarz-gelbe Koalition
       ein definitives Ende der nuklearen Stromproduktion im Bundesgebiet. Am 31.
       Dezember 2022 ist Schluss. Dann soll das letzte Strom produzierende AKW vom
       Netz getrennt werden. 8 von 17 deutschen Atomkraftwerken bleiben schon
       jetzt ausgeschaltet, eines davon läuft in Reserve weiter.
       
       Für die übrigen Anlagen stehen feste Termine im Gesetz, an denen die
       Betriebsgenehmigung erlischt. Für Grafenrheinfeld ist das beispielsweise
       der 31. Dezember 2015, für den Block B des Atomkraftwerks Gundremmingen der
       31. Dezember 2017. Eine gesellschaftliche oder politische Mehrheit, die den
       Ausstieg revidieren wollte oder könnte, ist gegenwärtig nicht abzusehen.
       
       Wie kann man die Lücke füllen, die die Atomkraft hinterlässt? 
       
       Im "Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der
       Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien" setzt sich die Regierung Ziele:
       Bis 2020 sollen mindestens 35 Prozent des Stroms aus sauberen Quellen
       stammen, bis 2050 mindestens 80 Prozent. Umweltverbände sagen, ein höherer
       Anteil erneuerbarer Energie ließe sich schneller erreichen und die
       Regierung nehme trotz allem zu viel Rücksicht auf die Interessen der großen
       Stromkonzerne.
       
       Dies drücke sich darin aus, dass die Einspeisevergütung für an Land
       hergestellte Wind- und Sonnenenergie zu stark abnehme, während die neuen
       Windparks auf dem Meer über Gebühr unterstützt würden. Im Gegensatz zu den
       Anlagen an Land sind die Meereskraftwerke so teuer, dass nur große,
       kapitalkräftige Unternehmen und Banken sie bauen können.
       
       Was bedeutet die Energiewende für die Verbraucherpreise? 
       
       Die werden steigen. Im Gesetz zur Neuregelung der erneuerbaren Energien
       steht, dass die Zusatzkosten der Ökoenergie für Durchschnittshaushalte
       höchstens knapp zehn Euro monatlich ausmachen. Nach 2020 wird die
       finanzielle Belastung durch die Energiewende allerdings wieder sinken. Wenn
       man die vermiedenen Zukunftskosten und potenziellen Schäden (Atomunfälle,
       Klimawandel, höhere Öl-, Gas- und Kohlepreise) einrechnet, ist die
       Energiewende sowieso ein gutes Geschäft.
       
       Welche Rolle spielen Kohle und Gas? 
       
       Die Kritiker bei den Grünen und den Umweltverbänden meinen: eine zu große.
       Mit dem "Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften"
       verpflichtet die Regierung die Energieproduzenten, eine gemeinsame Planung
       für die Stromleitungen vorzulegen. Das ist einerseits gut, denn durch die
       neuen Leitungen kann auch der zusätzliche Ökostrom fließen. Andererseits
       bemängelt der Bund für Umwelt und Naturschutz, dass die Trassenplanung zu
       sehr auf neue Großkraftwerke ausgerichtet werde, die Kohle oder Gas
       verfeuern. Derzeit sind 19 Kohlekraftwerke im Bau oder in der Planung, die
       Deutschland eigentlich nicht braucht. Diese werden vermutlich auch noch in
       40 Jahren die Atmosphäre schädigen.
       
       Können die Bürger über die Energiewende mitentscheiden? 
       
       Für wichtige, überregionale Stromleitungen gibt es künftig ein
       bundeseinheitliches Genehmigungsverfahren. So steht es im "Gesetz zur
       Beschleunigung des Netzausbaus". Bürgerinitiativen können Einwendungen
       einlegen und werden angehört. Da die neuen Verfahren jeweils nur sechs
       Monate dauern, dürfte die Bürgerbeteiligung allerdings nicht allzu intensiv
       ausfallen.
       
       1 Jul 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Hannes Koch
       
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