# taz.de -- Klage gegen EU-Vertrag: Linke und Rechte gegen Lissabon
       
       > CSU-Politiker Peter Gauweiler und Linksparteiler Diether Dehm wollen
       > gegen den Lissabon-Vertrag klagen. Damit, so die Kritik, würden zu viele
       > nationalstaatliche Kompetenzen an EU abgeben.
       
 (IMG) Bild: Endlich mal einer Meinung mit Linkspartei-Kollegen Dehm: CSU-Mann Gauweiler.
       
       FREIBURG taz Linke und Rechte wollen gegen den Lissabon-Vertrag vors
       Verfassungsgericht ziehen. Dazu gehören die Abgeordneten Peter Gauweiler
       (CSU) und bei der Linken Diether Dehm mit anderen Abgeordneten. Die Klagen
       der Linken und die Gauweilers ähneln sich. Der CSU-Mann sorgt sich um den
       Nationalstaat, die Linke muss ebenfalls dieses Vehikel benutzen, um
       überhaupt nach Karlsruhe ziehen zu können. Die Klage kann erst eingereicht
       werden, wenn im Mai auch der Bundesrat zugestimmt hat.
       
       Eigentlich lehnt die Linke den Vertrag als zu wirtschafts- und
       militärfreundlich ab - was kein Fall für das Bundesverfassungsgericht ist.
       Bei den Rechtsprofessoren Andreas Fisahn (Bielefeld) und Martin Kutscha
       (Berlin) hat sich die Fraktion daher beraten lassen, wie man eine zulässige
       Verfassungsklage gegen den EU-Reformvertrag zustande bekommt. Die beiden
       Professoren empfahlen eine Verfassungsbeschwerde, wie sie jeder Bürger
       erheben kann. Die Kläger sollten sich dann auf ihr Wahlrecht zum Bundestag
       berufen, das durch die Stärkung der EU gegenüber dem Nationalstaat
       entwertet werde. Nur über argumentative Umwege könne dabei das soziale und
       antimilitaristische Anliegen der Linken sichtbar gemacht werden.
       
       Peter Gauweiler leitete seine Klage gestern im Bundestag ein, indem er eine
       persönliche Erklärung abgab. Darin kritisierte er, dass die EU in einen
       "Zentralstaat" verwandelt und die "unabänderliche" souveräne Staatlichkeit
       Deutschlands aufgegeben werde. Was das alles mit dem Vertrag von Lissabon
       zu tun hat, blieb im Dunkeln. Dort werden gar keine neuen Kompetenzen auf
       die EU Übertragen und der von Gauweiler als Skandal betrachtete Vorrang des
       Europarechts gilt schon seit 1964.
       
       Dennoch ist die Klagedrohung Gauweilers nicht auf die leichte Schulter zu
       nehmen. Seine Chance liegt darin, dass am zuständigen zweiten Senat des
       Bundesverfassungsgerichts einige Europa-Skeptiker sitzen und der
       federführende Richter Siegfried Broß wohl der offensivste von ihnen ist.
       
       Als der Bundestag 2005 der damals vorliegenden EU-Verfassung zustimmte,
       erhob Gauweiler schon einmal eine (277 Seiten dicke) Verfassungsbeschwerde.
       Er erreichte damals immerhin, dass Bundespräsident Köhler den
       Verfassungsvertrag nicht unterzeichnete. Köhler wollte bis zu einer
       Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über Gauweilers Klage warten.
       
       Das letzte grundlegende Europa-Urteil des Verfassungsgerichts stammt von
       1993. Damals entschieden die Richter, dass der Maastrichter Vertrag, mit
       dem die Währungsunion eingeführt wurde und die EU erstmals Kompetenzen in
       der Polizei- und Außenpolitik erhielt, mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
       
       Schon damals war der Erlanger Professor Karl Albrecht Schachtschneider, der
       heute den Abgeordneten Gauweiler vertritt, auf der Klägerseite mit dabei.
       1998 klagte Schachtschneider außerdem gegen die Einführung des Euro -
       ebenfalls erfolglos.
       
       24 Apr 2008
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) C. Rath
       
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