# taz.de -- Trotz Einspruch der US-Regierung: Texas exekutiert Mexikaner
       
       > Wegen Mordes und Vergewaltigung ist in Texas ein Mexikaner hingerichtet
       > worden. Dabei wurde gegen die Wiener Konvention verstoßen. Auch der
       > Einspruch der US-Regierung war vergebens.
       
 (IMG) Bild: Luis Malpica de Lamadrid, mexikanischer Konsul in Houston, vor dem Gefängnis von Huntsville.
       
       BERLIN taz | Im US-Bundesstaat Texas ist am Donnerstagabend der 38-jährige
       Mexikaner Humberto Leal Garcia, Jr. per Giftspritze hingerichtet worden.
       Leal war wegen der Vergewaltigung und brutalen Ermordung einer 16-Jährigen
       1994 zum Tode verurteilt worden. In seinen letzten Worten in der
       Hinrichtungskammer übernahm er die volle Verantwortung für seine Tat und
       sagte, dass er sie bereue. Kurz vor seinem Tod rief er noch zweimal: "Viva
       Mexico!"
       
       Tatsächlich hatte die Regierung seines Heimatlandes - das er mit seinen
       Eltern allerdings schon als Kleinkind Richtung USA verlassen hatte - bis
       zuletzt versucht, Leal vor der Hinrichtung zu bewahren. Wichtigster Punkt:
       Obwohl das auch von den USA unterzeichnete Wiener Abkommen über
       konsularische Beziehungen zwingend vorschreibt, dass im Falle einer
       strafrechtlichen Ermittlung gegen einen Ausländer dessen konsularische
       Vertretung informiert werden muss, war das bei Humberto Leal nicht
       geschehen.
       
       Und nicht nur in seinem Fall: Auf Antrag der mexikanischen Regierung hatte
       der Internationale Gerichtshof in Den Haag 2004 entschieden, dass die USA
       in Fällen von 51 inhaftierten Mexikanern gegen die Bestimmungen des Wiener
       Abkommmens verstoßen hatte und die Fälle neu aufgerollt werden müssten.
       2008 hatte die US-amerikanische Regierung, damals noch unter Präsident
       George W. Bush, anerkannt, dass der Spruch des IGH bindend sei.
       
       Im Fall Leal hatte die Obama-Regierung sich für einen Aufschub der
       Hinrichtung eingesetzt und sogar den Obersten Gerichtshof angerufen, um
       aufgrund des Verstoßes gegen das Wiener Abkommen eine Verschiebung zu
       erreichen. Doch der nach wie vor mit konservativer Mehrheit besetzte
       Gerichtshof hatte den Antrag am Donnerstagabend mit 5 zu 4 Richterstimmen
       abgelehnt. Ihre Begründung: Nach wie vor sind die Bestimmungen des Wiener
       Abkommens nicht in der US-Strafprozessordnung verankert. Ein entsprechender
       Gesetzentwurf des demokratischen Senators Patrick Leahy liegt dem Senat
       zwar vor, ist aber noch nicht verabschiedet.
       
       Man habe sich, argumentierte die konservative Richtermehrheit nun, an
       geltendes Recht zu halten und nicht an Gesetze, die vielleicht einmal
       gelten könnten. Eine Stunde nach dem Richterspruch war Humberto Leal tot.
       
       ## USA verweigert nicht zum ersten Mal konsularische Betreuung
       
       Bereits 1999 war die deutsche Bundesregierung im Falle der zum Tode
       verurteilten und dann hingerichteten deutschen Brüder Walter und Karl-Heinz
       LaGrand vor den Internationalen Gerichtshof gezogen. Auch ihnen war
       konsularische Betreuung vorenthalten worden, auch damals hatte die
       US-Justiz internationale Proteste und die einstweilige Anordnung des
       Internationalen Gerichtshofs ignoriert.
       
       8 Jul 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Bernd Pickert
       
       ## TAGS
       
 (DIR) USA
       
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