# taz.de -- Tötung Osama bin Ladens und Völkerrecht: Der Tod ist immer eingeplant
       
       > Deckt das Vökerrecht die Tötung bin Ladens? Die USA verstießen oft gegen
       > Rechtsnormen. Barack Obama sollte alle Fakten offenlegen.
       
 (IMG) Bild: Noch sind nicht alle Details zu bin Ladens Tötung klar: Barack Obama.
       
       GENF taz | "Wir werden Osama bin Laden kriegen, tot oder lebendig!" Das
       versprach US-Präsident George W. Bush am 17. September 2001, sechs Tage
       nach den Anschlägen von New York und Washington. Jetzt ist der
       Al-Qaida-Chef tot, doch ungeklärt ist, ob seine Tötung im Einklang mit dem
       Völkerrecht erfolgte.
       
       Klar scheint inzwischen, dass die US-Kommandoaktion auf pakistanischem
       Territorium ohne Vorwissen und Genehmigung der Regierung in Islamabad
       stattfand. Das ist ein Verstoß gegen das Völkerrecht. Wichtiger aber ist
       die Frage nach den genauen Umständen der Tötung: Wurde der Al-Qaida-Chef
       bei einem Gefecht erschossen, bei dem er selbst eine Waffe einsetzte? Oder
       hat die Spezialeinheit bin Laden nach Ende des Gefechts und unter
       Missachtung des Völkerrechts durch Kopfschuss hingerichtet, anstatt ihn
       gefangen zu nehmen und vor ein US-Gericht zu bringen?
       
       Barack Obama ließ in seiner Rede beide Möglichkeiten zu. Wörtlich sagte er:
       "Nach einem Feuergefecht töteten sie Osama bin Laden und bemächtigten sich
       seiner Leiche." Laut einem hochrangigen Mitglied der Obama-Regierung
       "leistete bin Laden Widerstand und wurde in den Kopf geschossen". Es wäre
       gut, wenn man sich bald auf eine einheitliche Sprachregelung einigte.
       
       ## Seit 9/11 haben die USA oft gegen das Völkerrecht verstoßen
       
       Die Frage nach der Völkerrechtskonformität dieser Tötung stellt sich aber
       nicht nur wegen dieser Ungereimtheiten, sondern auch wegen der
       Vorgeschichte. Denn seit Beginn des "Krieges gegen den Terrorismus", den
       Präsident Bush nach dem 11. September 2001 ausrief, haben seine Regierung
       und die seines Nachfolgers Obama in vielfacher Weise und zum Teil
       präzedenzlos gegen die Genfer Konventionen und andere Bestimmungen des
       humanitären Völkerrechts (oder: Kriegsvölkerrechts) verstoßen.
       
       Die Bush-Regierung rief den nationalen und globalen Notstand aus und stufte
       mutmaßliche Terroristen und ihre Verbündeten als "gesetzlose Kämpfer" ein,
       für die das internationale Recht und die amerikanische Verfassung keine
       Geltung hätten.
       
       Mit dieser völkerrechtswidrigen Klassifizierung ihrer Feinde im "Krieg
       gegen den Terrorismus" rechtfertigten die Regierungen Bush und Obama die
       Entführung und Verschleppung hunderter Personen. Über 2.000 Menschen wurden
       seit 2001 in Guantánamo und anderen Lagern jahrelang inhaftiert - ohne
       Prozess, ohne anwaltlichen Beistand. Auch dem Internationalen Komitee vom
       Roten Kreuz versagte Washington lange den Zugang zu diesen Gefängnissen.
       Das Foltern von Häftlingen galt der Bush-Regierung als unverzichtbares
       Mittel im "Krieg gegen den Terrorismus". George W. Bush verteidigt diese
       Praktiken bis heute als legitim.
       
       Ob der von der Obama-Regierung forcierte Drohneneinsatz zur gezielten
       Tötung mutmaßlicher Al-Qaida-Kämpfer ein legitimes Mittel ist, ist bei
       Völkerrechtlern umstritten. Konsens ist aber, dass die Erschießung von
       Kämpfern, die sich bereits ergeben haben, in jedem Fall ein eindeutiger
       Verstoß gegen die Genfer Konventionen ist. Danach darf ein "Kombattant" nur
       angegriffen werden, wenn er sich bewaffnet als solcher zu erkennen gibt und
       "unmittelbar" an Feindseligkeiten teilnimmt.
       
       ## Eine "Hinrichtung" ist nicht erlaubt
       
       Die "Hinrichtung" eines mutmaßlichen Verbrechers ohne Verfahren untersagt
       auch der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte von
       1966. Die bisherigen Völkerrechtsverstöße der USA im "Krieg gegen den
       Terrorismus" sind jedoch kein Beweis, dass auch bei bin Ladens Tötung
       völkerrechtswidrig vorgegangen wurde. Doch es läge im Interesse der USA,
       alle Fragen zu den Umständen der Tötung so rasch wie möglich zu
       beantworten, um Verschwörungstheorien und Legenden zu verhindern.
       
       Laut einem US-Regierungsvertreter wurde die Kommandoaktion per Kamera live
       ins CIA-Hauptquartier übertragen. Dieser Film sollte veröffentlicht werden.
       Zudem ist zu erklären, warum keine forensische Untersuchung bin Ladens
       stattfand. Erforderten die muslimischen Bräuche tatsächlich, dass der Tote
       so schnell und unwiederbringlich im Meer beseitigt wird? Islamische
       Gelehrte widersprechen dieser Behauptung Washingtons. Schließlich sollte
       die Obama-Regierung dafür sorgen, dass keinerlei Zweifel an der Identität
       des Getöteten bleiben, und daher die Ergebnisse des DNA-Tests
       veröffentlichen.
       
       ## Es wird sich nicht alles aufklären
       
       Es ist gut möglich, dass diese Fragen nie restlos und befriedigend
       beantwortet werden. Das war in der Vergangenheit fast bei allen
       Gewaltkonflikten der Fall, in denen die Frage der Verletzung oder
       Einhaltung des Kriegsvölkerrechts umstritten war. Das Dilemma – diejenigen,
       die mutmaßlich einen Verstoß begangen haben, verfügen in der Regel auch
       über die Informations-und Interpretationshoheit. Neben den Mitgliedern der
       amerikanischen Spezialeinheit sowie möglicherweise einigen der von ihr
       festgenommenen Personen gibt es bei für Tötung keine Zeugen.
       
       Dasselbe gilt auch für die mutmaßliche Tötung eines Gaddafi-Sohnes
       vergangene Woche. Ob sich, wie die Nato behauptet, in dem zerstörten
       Gebäude in Tripolis eine Kommandozentrale befand, also ein "legitimes"
       militärisches Ziel, wird kaum jemand eindeutig widerlegen können.
       
       Seien es die Kriege im Irak, in Exjugoslawien, in Afghanistan,
       Tschetschenien oder im Gazastreifen: Nur bei ganz wenigen der
       Gewaltkonflikte seit Ende des Kalten Krieges konnten mutmaßliche Verstöße
       gegen das Kriegsvölkerrecht - ob durch den Beschuss ziviler Ziele, durch
       die Ermordung von Gefangenen oder durch den Missbrauch von Zivilisten zum
       Schutz militärischer Objekte - eindeutig nachgewiesen werden. Und in noch
       weniger Fällen wurden diese Verstöße auch strafrechtlich geahndet. Das
       Kriegsvölkerrecht ist der Kriegspraxis nicht gewachsen.
       
       3 May 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Andreas Zumach
       
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