# taz.de -- Nach Überwachung der Liebig 14: Polizei unter Druck
> Die Videoüberwachung der Liebig-Nachbarn hat ein politisches Nachspiel:
> Politiker und Eltern der betroffenen Schule fordern eine Überprüfung.
(IMG) Bild: Das war die Räumung. Und auch danach behielt die Polizei das Haus im Visier.
Die Ausspäh-Aktion der Polizei auf Nachbarhäuser der einst besetzten Liebig
14 hat ein Nachspiel. Bezirksbürgermeister Franz Schulz (Grüne) kündigte
an, am Montag das Gespräch mit seinem Bezirksamt und der Polizei zu suchen.
Auch SPD und Linke im Bezirk wollen die Überwachung prüfen.
"Ich möchte aufklären, wie es zu der Maßnahme kam", sagte Schulz am Sonntag
der taz. Die Polizei hatte mit versteckten Kameras aus der
Justus-von-Liebig Grundschule heraus Nachbarhäuser des im Februar geräumten
Ex-Wohnprojekts Liebig 14 in Friedrichshain überwacht. Vorausgegangen waren
schwere Anschläge auf das Haus, das momentan grundsaniert wird. Nach einer
taz-Anfrage beendete die Polizei am Donnerstagabend die Observation.
"Ein öffentliches Gebäude, vor allem eine Bildungseinrichtung, für solch
eine Überwachung zu nutzen, halte ich für absolut falsch", bekräftigte
Schulz. Die Maßnahme habe ihn "sehr überrascht", er sei darüber nicht
unterrichtet worden. Linken-Bezirksvorsitzende Halina Wawzyniak bezeichnete
die Überwachung als "Schweinerei": "Wenn da Wohnungen abgefilmt wurden,
stellt das Anwohner und Besucher unter Generalverdacht." Wawzyniak kündigte
an, die Rechtsgrundlage der Observation prüfen zu wollen, "auch nach der
Sommerpause".
Auch SPD-Finanzstadtrat Jan Stöß forderte Aufklärung. Offenbar sei die
Bezirksleitung nicht von Polizei oder Schulamt informiert worden. "Der Fäll
hätte aber im Kollegium diskutiert gehört." Mitarbeiter des
Bezirksschulamtes hatten ein Gespräch mit der Polizei bestätigt. Die
Überwachung sei genehmigt worden, solange keine Schüler und Lehrer gefilmt
würden.
Die Polizei hatte die Maßnahme eingeräumt, aber versichert, keine
Wohnbereiche gefilmt zu haben. Anwohner hatten dagegen berichtet, dass die
Kameras auch auf Wohnetagen gerichtet gewesen wären. Möglicherweise
richtete sich die Überwachung auf die Hausdächer, wo Zeugen nach den
Anschlägen auf das Liebig-Haus "vermummte Personen" gesehen haben wollen.
Ein Sprecher der Polizei hatte die Überwachung damit begründet, dass es in
den ersten beiden Quartalen 2011 zu "einer Reihe schwerer Straftaten"
gekommen sei und "weitere Straftaten zu befürchten" waren. Letzteres hieße,
die Überwachung wäre eine Maßnahme zur Gefahrenabwehr. Im Berliner
Sicherheits- und Ordnungsgesetz sind dafür Videoüberwachungsmaßnahmen
erlaubt, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für drohende Straftaten vorliegen.
Im "Fall Liebig" könnte dafür Paragraph 24a in Frage kommen: "Datenerhebung
an gefährdeten Objekten". Hier geht es aber eher um öffentliche Denkmäler
oder Religionsstätten. Und: Die Videobeobachtung muss "durch Beschilderung
erkennbar" sein. Die Liebig-Observation aber war geheim.
Bliebe Paragraph 25, "Datenerhebung durch längerfristige Observation". Hier
bedarf es erwartbarer Straftaten von "erheblicher Bedeutung", deren
vorbeugende Bekämpfung "auf andere Weise aussichtslos erscheint". Das
könnte auf die Brandstiftung zutreffen. Allerdings muss sich die Maßnahme
gegen konkrete, verdächtigte Personen richten. Nur bei einer akuten,
"gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben" darf auch allgemein gefilmt
werden. Ob dies im Liebig-Fall zutrifft, ist zumindest fraglich.
Laut Canan Bayram, Eltern-Vertreterin an der Liebig-Schule und
Grünen-Abgeordnete, haben sich mehrere Eltern kritisch zu der Überwachung
geäußert. "Der Wunsch ist groß, jetzt alle Fakten zu dem Fall auf den Tisch
zu bekommen."
10 Jul 2011
## AUTOREN
(DIR) Konrad Litschko
(DIR) Christian Rath
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