# taz.de -- Geheime Videoüberwachung: "Die Polizei muss jetzt alles offenlegen"
       
       > "Zweifelhaft" sei die Rechtsgrundlage, auf der Nachbarhäuser der Liebig
       > 14 videoüberwacht wurden, sagt Rechtsanwalt Peer Stolle.
       
 (IMG) Bild: Anlass für die Überwachung: Seit der Räumung im Februar gab es verschiedentlich Sachbeschädigung an der Liebig 14.
       
       taz: Herr Stolle, die Polizei filmte heimlich die Nachbarhäuser der im
       Februar geräumten Liebig14, nachdem es mehrere Anschläge auf das Haus
       gegeben hatte. Darf sie das? 
       
       Peer Stolle: Versteckte Überwachungsmaßnahmen sind immer enorm
       problematisch, weil ohne Wissen der Betroffenen Daten über sie erhoben und
       gespeichert werden. In diesem Fall soll es wohl um Gefahrenabwehr gehen.
       Hier ist Videoüberwachung nur möglich, wenn konkrete Hinweise vorliegen,
       dass künftig Straftaten von erheblicher Bedeutung begangen werden sollen.
       Auch muss die Bekämpfung der Tat auf andere Weise aussichtslos erscheinen
       und im Verhältnis zur Bedeutung des Sachverhalts stehen.
       
       Die autonome Szene kündigte an, auch nach der Räumung "keine Ruhe zu
       lassen". Reicht das für die Überwachung? 
       
       Ich habe Zweifel, ob das als konkrete Tatsache genügt. Solche Ankündigungen
       dürften zu unbestimmt sein. Reine Sachbeschädigungen sind keine Straftaten
       von erheblicher Bedeutung.
       
       Es gab aber auch schon eine Brandstiftung am Haus. 
       
       Dann bedürfte es trotzdem konkreter Hinweise, dass erneut eine
       Brandstiftung begangen werden soll. Ob diese vorliegen, muss die Polizei
       beantworten.
       
       Anwohner berichteten, dass auch ihre Wohnungen gefilmt wurden. Die Polizei
       spricht nur von überwachten Dächern. 
       
       Das ist das Problem bei solchen Maßnahmen. Die Streubreite der betroffenen
       Personen ist oft sehr groß. Eine optische Überwachung der Wohnungen wäre
       auf jeden Fall unzulässig.
       
       Ging es der Polizei darum, Straftaten zu verhindern, oder eher darum, Täter
       in flagranti zu ertappen? 
       
       Zur Verhinderung von Straftaten wäre das Naheliegendste gewesen, die
       Videoüberwachung öffentlich zu kennzeichnen. Das ist nicht erfolgt.
       Insofern liegt der Verdacht nahe, dass es hier eher um Strafverfolgung
       ging.
       
       Welche Konsequenzen müssen nun gezogen werden? 
       
       Die Polizei muss jetzt offenlegen, in welcher Absicht die Kameras
       installiert wurden und was tatsächlich gefilmt wurde. Dass die
       Videoüberwachung tatsächlich das letzte Mittel ist, davon geht die Polizei
       wohl selbst nicht aus, sonst hätte sie die Überwachung nicht sofort nach
       Bekanntwerden wieder eingestellt.
       
       11 Jul 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Konrad Litschko
       
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