# taz.de -- Suche nach Polizeipräsidenten: Körting zeigt ein bisschen Einsicht
       
       > Der Innensenator gesteht Fehler bei der Besetzung ein. Nun soll eine
       > externe Kommission die Bewerber beurteilen. Linke und Opposition
       > plädieren für eine Neuausschreibung.
       
 (IMG) Bild: Innensenator Körting will seinen Favoriten durchsetzen - noch vor der Abgeordnetenhauswahl im September.
       
       Innensenator Ehrhart Körting (SPD) hat erstmals Fehler beim
       Auswahlverfahren des neuen Polizeipräsidenten zugegeben. Gleichzeitig
       drückt er auf die Tube, um seinen Favoriten noch vor der
       Abgeordnetenhauswahl in gut sieben Wochen durchzusetzen. Eine unabhängige
       Gutachterkommission soll die Bewerber beurteilen. Die Linkspartei lobte
       Körting für seine Einsicht. Die Grünen forderten derweil den Abbruch des
       Verfahrens.
       
       Bei der Suche nach einem Nachfolger für den Ende Mai in Pension gegangenen
       Dieter Glietsch hat Körting bisher wenig Fortune bewiesen. Erst gab es nur
       zwei Bewerber, die die formalen Voraussetzungen erfüllten: Klaus Keese,
       Leiter der Polizeidirektion 1, die für den Berliner Norden zuständig ist.
       Und der frühere Chef des Bundesgrenzschutzpräsidiums Ost, Udo Hansen, der
       diesen Posten offiziell aus gesundheitlichen Gründen verlassen und dann den
       Rüstungskonzern EADS bei Geschäften in Saudi-Arabien beraten hatte. Hansen,
       der als Hardliner gilt, war auf heftige Kritik gestoßen - nicht nur bei den
       Oppositionsparteien, sondern auch bei der Linksfraktion. Dennoch hatte
       Körting seinen Favoriten Ende Juni im Senat durchgesetzt. Doch der
       unterlegene Keese klagte - und bekam recht. Das Verwaltungsgericht sah
       "erhebliche Rechtsmängel" beim Auswahlverfahren, etwa weil die Kandidaten
       nicht wie im Regelfall vorgesehen von externen Gutachtern beurteilt worden
       waren.
       
       Exakt zwei Wochen nach diesem Urteil hat Körting nun ein Einsehen. "Wir
       haben einen Rechtsfehler gemacht", sagte der Senator am Dienstag. Er
       verzichtet auf eine Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht. Stattdessen
       soll nun eine Auswahlkomission gebildet werden, die beide Bewerber anhört
       und beurteilt. Falle dies deutlich zugunsten eines der beiden Bewerber aus,
       sei der Senator daran gebunden, sagte Körtings Sprecherin Nicola Rothermel.
       Würden die Kandidaten als nahezu gleichrangig eingestuft, hätte der Senator
       freie Hand. Völlig offen sei noch, wer die Kommission leiten wird. Dafür
       kämen etwa ein Personalberater oder ein ehemaliger Polizeipräsident
       infrage. Ebenso unklar ist, ob das Verfahren noch vor der
       Abgeordnetenhauswahl abgeschlossen werden kann.
       
       Geht es nach Körtings Koalitionspartner, besteht keine Eile.
       Polizeivizepräsidentin Margarete Koppers führe die Behörde "gut und
       zuverlässig", sagte die innenpolitischen Sprecherin der Linksfraktion,
       Marion Seelig. Für das Verfahren solle man sich die notwendige Zeit nehmen.
       Zudem müsse eine komplette Neuausschreibung "in die Überlegungen
       einbezogen" werden.
       
       Für Renate Künast hingegen gibt es nichts mehr zu überlegen. Körtings
       Vorgehen sei "nachträgliche Flickschusterei", sagte die Spitzenkandidatin
       der Grünen. Das Amt des Polizeipräsidenten sei zu wichtig, es müsse nach
       der Wahl "von der neuen Regierung" besetzt werden. In einem neuen Verfahren
       könnte auch der Ausschreibungstext verändert werden. Bisher heißt es darin:
       "Erwünscht ist eine langjährige Leitungstätigkeit im
       Polizeivollzugsdienst." Das benachteiligt laut Künast vor allem Frauen.
       Denn Seiteneinsteigerinnen wie die von vielen gelobte Koppers werden damit
       von vornherein ausgeschlossen. Sie war erst im März 2010 zur Polizei
       gewechselt. Zuvor war die Juristin Vizepräsidentin des Landgerichts.
       
       Der letzte Polizeipräsident, Dieter Glietsch, war 2002 nicht von externen
       Gutachtern bewertet, sondern vom Abgeordnetenhaus gewählt worden. 2009
       hatte das Parlament jedoch ohne Gegenstimme das Dienstrecht geändert -
       auch, um bisher vom Parlament gewählte Beamte im Streitfall wieder
       loswerden zu können. Seither wird der Polizeipräsident vom Senat ernannt
       und zählt zu den Beamten, die "ein Amt bekleiden, bei dessen Ausübung sie
       in fortdauernder Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen
       Ansichten und Zielen der Regierung stehen müssen". Die können laut
       Beamtenstatusgesetz entlassen werden - und zwar "jederzeit".
       
       Theoretisch denkbar, dass Körting seinen Kandidaten noch vor dem 18.
       September ins Amt hebt. Und ihn ein neuer Senat nach der Wahl wieder
       entlässt.
       
       26 Jul 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gereon Asmuth
       
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 (DIR) Schwerpunkt Wahlen in Berlin
       
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