# taz.de -- Urteil wegen Folterdrohung: Gäfgen bekommt Schmerzensgeld
       
       > 3000 Euro bekommt der verurteilte Kindsmörder Magnus Gäfgen vom Land
       > Hessen. Nach dem Mord an dem 11-jährigen Jakob von Metzler hatten ihm
       > Beamte mit Folter gedroht.
       
 (IMG) Bild: Das Gericht sieht Gäfgens Menschenwürde verletzt.
       
       FRANKFURT/MAIN dpa/afp/dapd | Das Land Hessen muss dem verurteilten
       Kindsmörder Magnus Gäfgen 3000 Euro Schmerzensgeld für die Folterdrohung in
       einem Polizeiverhör zahlen. Das hat das Landgericht in Frankfurt am
       Donnerstag entschieden. Gäfgen hatte 10.000 Euro und einen Schadenersatz in
       unbekannter Höhe gefordert.
       
       Die Kammer wies die Forderung nach Schadenersatz ab, ebenso einen
       Befangenheitsantrag des Anwalts. Das Vorgehen der Ermittler sei eine
       "schwerwiegende Rechtsverletzung" und könne nicht auf andere Weise
       befriedigend ausgeglichen werden als durch die Zahlung einer Entschädigung,
       sagte der Vorsitzende Richter Christoph Hefter.
       
       Beide Polizisten hätten mit ihren Drohungen vorsätzlich gehandelt und nicht
       alle übrigen Wege ausgeschöpft, um Gäfgen zum Reden zu bringen. Die
       Beamten, die Gäfgen im Verhör Gewalt androhten, waren bereits 2004 zu
       Geldstrafen auf Bewährung verurteilt worden.
       
       Gäfgen hatte 2002 den Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und ermordet.
       Die Polizei hatte nach Gäfgens Festnahme mit ihrer Drohung im Verhör den
       entführten Bankierssohn noch retten wollen. Die Leiche des Kindes war dann
       allerdings wenig später aus einem Tümpel geborgen worden.
       
       Gäfgens Anwalt hatte zuletzt noch einen Befangenheitsantrag gegen die
       zuständige Kammer gestellt. Die Kammer habe sich bereits vorab festgelegt,
       ohne wichtige Unterlagen zu berücksichtigen, hatte der Anwalt argumentiert.
       Den Antrag wies das Gericht kurz vor der Urteilsverkündung zurück. Der
       Jurist habe diesen nur "rechtsmissbräuchlich" eingesetzt. Gäfgens Anwalt
       sagte dazu, das Urteil sei "bereits dem Tode geweiht". Das Gericht sei mit
       dem Befangenheitsantrag falsch umgegangen.
       
       Seine Schmerzensgeldforderung begründet Gäfgen mit psychischen Spätfolgen,
       unter denen er wegen der Folterdrohungen leide. Ein Gutachter hatte aber
       nicht eindeutig sagen können, ob Gäfgens Probleme vor allem darin
       wurzelten, denn immerhin sei seine Lebenslüge zusammengebrochen, die
       Lebensperspektive zerstört und er habe den Tod seines elf Jahre alten
       Opfers miterlebt.
       
       Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat die Entschädigungszahlung
       kritisiert. Das Urteil des Landgerichts sei emotional nur sehr schwer
       erträglich, erklärte der GdP-Bundesvorsitzende Bernhard Witthaut am
       Donnerstag in Berlin. "Diese dicke Kröte muss jedoch unter dem
       Gesichtspunkt der Rechtsstaatlichkeit geschluckt werden", fügte er hinzu.
       Die Entscheidung dürfe jedoch nicht zur Folge haben, dass die Polizei in
       Vernehmungen nicht mehr intensiv nachfragen dürfe, betonte Witthaut.
       
       4 Aug 2011
       
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