# taz.de -- Folterklage von Kindsmörder Gäfgen: Teilerfolg gegen Deutschland
       
       > Deutschland wird vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
       > verurteilt, weil es auf die Folterdrohung gegen Gäfgen nur halbherzig
       > reagierte. Einen neuen Prozess gibt es nicht.
       
 (IMG) Bild: Kindermörder Magnus Gäfgen während seines Prozesses 2003.
       
       FREIBURG taz |Deutschland hat den Kindsmörder Magnus Gäfgen unmenschlich
       behandelt, als ihm 2002 Folter angedroht wurde. Dies stellte jetzt der
       Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg fest. Deutschland
       habe den Vorfall auch nicht angemessen aufgearbeitet. Der Strafprozess
       gegen Gäfgen muss aber nicht neu aufgerollt werden.
       
       Der damals 27-jährige Jurastudent Magnus Gäfgen hatte 2002 den Bankierssohn
       Jakob von Metzler (11) aus Geldgier entführt und ermordet. Der Fall sorgte
       für großes Aufsehen, auch weil die Polizei dem Entführer kurz nach der
       Festnahme Folter angedroht hatte. Gäfgen sollte den Aufenthaltsort des
       Kindes bekannt geben - das aber zu diesem Zeitpunkt bereits tot war. Der
       Entführer brachte die Polizisten nur noch zur Leiche von Jakob. 2003 wurde
       Gäfgen wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.
       
       In Straßburg beschwerte sich Gäfgen, dass das deutsche Gerichtsverfahren
       unfair gewesen sei. Er sei mit Hilfe von Beweismitteln verurteilt worden,
       die die Polizei nur aufgrund ihrer Folterdrohung erlangt habe. Außerdem bat
       Gäfgen um ausdrückliche Feststellung, dass er Opfer einer
       Menschenrechtsverletzung wurde.
       
       In einem ersten Urteil hatte der Straßburger Gerichtshof 2008 Gäfgens Klage
       abgelehnt. Die Verurteilung habe auf einem neuen Geständnis Gäfgens beruht.
       Und eine Verurteilung Deutschlands wegen Folter hielt der Gerichtshof für
       überflüssig, Deutsche Gerichte hätten bereits unzweideutig das Vorgehen der
       Franfurter Polizei als Verstoß gegen das Folterverbot gebrandmarkt.
       
       Gegen diese Entscheidung legte Gäfgens Anwalt Michael Heuchemer
       Rechtsmittel ein und konnte nun zumindest einen Teilerfolg erzielen. Die
       Große Kammer des Gerichtshofs, der 17 Richter angehören, verurteilte
       Deutschland ausdrücklich wegen "unmenschlicher Behandlung" Gäfgens. Der
       heute 35-Jährige habe seinen Opferstatus auch noch nicht verloren, weil
       Deutschland die Folter-Affäre nur halbherzig aufgearbeitet hatte.
       
       So wurde der Frankfurter Polizei-Vize Wolfgang Daschner, der die
       Folterdrohung anordnete, 2004 nur zu einer geringen Geldstrafe auf
       Bewährung verurteilt. Dies habe nicht den "notwendigen Abschreckungseffekt"
       gehabt, argumentierten die Straßburger Richter. Auch die Beförderung
       Daschners zum Leiter des Polizeipräsidiums für Technik im Jahr 2006 ließ
       den EGMR zweifeln, ob Deutschland auf den Vorgang angemessen reagiert hat.
       Bemängelt wurde schließlich, dass über Gäfgens Schadensersatz-Klage in
       Deutschland immer noch entschieden ist.
       
       Gäfgen kann die Verurteilung aber nicht nutzen, um eine Wiederaufnahme
       seines Verfahrens zu beantragen. Denn der zweite Teil seiner Klage wurde
       erneut abgelehnt. Die Verurteilung zu lebenslanger Haft habe nicht auf
       Beweismitteln beruht, die mit Hilfe der Folterdrohung gewonnen wurden.
       Vielmehr habe Gäfgen in seinem Strafprozess ein neues Geständnis abgelegt
       und dies als Ausdruck seiner Reue bezeichnet. Gäfgen hätte also auch
       verurteilt werden können, wenn die unter dem Eindruck der Folterdrohung
       gewonnenen Beweismittel gesperrt worden wären.
       
       Anwalt Heuchemer hatte in seinem Plädoyer argumentiert, dass Gäfgen
       aufgrund der erdrückenden Beweislage praktisch gestehen musste, das
       Geständnis also nicht wirklich freiwillig war.
       
       Die Entscheidung der Richter fiel jeweils mit elf zu sechs Stimmen. Gäfgen
       bekommt in Straßburg keinen Schadensersatz, weil er keinen beantragt hatte.
       
       1 Jun 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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