# taz.de -- Nach dem Gäfgen-Urteil: Kritik und Verständnis
       
       > Das Urteil des Landgerichts Frankfurt findet Befürworter und Kritik. Es
       > zieht eine Grundsatzdebatte nach sich – auf gesetzlicher und moralischer
       > Ebene.
       
 (IMG) Bild: Das Land Hessen muss Gäfgen 3000 Euro zahlen – das finden viele in Ordnung, viele nicht.
       
       FRANKFURT/MAIN dpa | Das Gerichtsurteil, das dem Kindermörder Magnus Gäfgen
       Geld vom Staat wegen einer Folterdrohung im Polizeiverhör zuspricht, löst
       eine Grundsatzdebatte aus. Die Opposition im Bundestag weist die
       Unions-Kritik an der Entschädigung für den verurteilten Mörder zurück.
       Hessens Innenminister Boris Rhein (CDU) hatte gesagt, das Urteil sei für
       ihn nur schwer nachvollziehbar und stoße in der Öffentlichkeit auf
       Unverständnis.
       
       Der Grünen-Rechtsexperte Jerzy Montag sagte der Neuen Osnabrücker Zeitung:
       "In einem Rechtsstaat dürfen von der Polizei keine unlauteren, unsauberen
       Mittel angewendet werden." Geschehe das dennoch, sei der Betroffene für das
       erlittene Unrecht zu entschädigen. Insofern habe die Justiz konsequent
       gehandelt.
       
       Der Linke-Justizexperte Wolfgang Neskovic sagte dem selben Blatt, das
       Urteil sei "der Preis für unseren Rechtsstaat". Androhung von Folter dürfe
       es auch bei einem Mörder nicht geben. Der Staat könne nicht Gleiches mit
       Gleichem vergelten wollen. Das Urteil sei deshalb "unvermeidlich", sagte
       der frühere Richter am Bundesgerichtshof.
       
       Das Land Hessen muss Gäfgen [1][3000 Euro Entschädigung] zahlen. Die
       Regierung des Landes will das schriftliche Urteil prüfen und dann
       entscheiden, ob sie die nächste Instanz anruft.
       
       ## Kauder fordert eine Gesetzesänderung
       
       In der Rhein-Neckar-Zeitung verteidigte der Vorsitzende des
       Rechtsausschusses des Bundestages, Siegfried Kauder (CDU), das Urteil:
       "Wenn wie hier eine verbotene Verhörmethode angewendet worden und eine
       psychische Schädigung die Folge ist, besteht ein Schmerzensgeldanspruch",
       sagte er. "Das mag moralisch verwerflich sein, aber rechtlich gibt es da
       [2][nichts zu beanstanden]."
       
       Kauder forderte jedoch eine Gesetzesänderung. Fraglich sei, ob
       Schmerzensgeld und Entschädigungen an den Täter fließen müssten. "Wir
       sollten das Opferanspruchssicherungsgesetz ändern, damit auch
       Schmerzensgeldansprüche von Tätern an die Opfer oder ihre Angehörigen
       übergehen können." Bisher sorge das Opferanspruchssicherungsgesetz dafür,
       dass Honorare an die Opfer übergehen, wenn Täter ihre Geschichte verkaufen.
       
       Gäfgen hatte Ende September 2002 den Bankierssohn Jakob von Metzler
       entführt und eine Million Euro Lösegeld von den Eltern gefordert. Er
       erstickte den Elfjährigen und versteckte ihn in einem See. Die Polizei nahm
       Gäfgen nach drei Tagen fest und hoffte noch, der Junge lebe. Vier Tage nach
       der Entführung nannte Gäfgen im Verhör ein falsches Versteck; Polizisten
       drohten ihm danach mit Folter.
       
       Der Vater des Ermordeten, der Bankier Friedrich von Metzler, sagte der
       Bild-Zeitung: "Das Urteil empört mich zutiefst, wir verstehen das nicht.
       Auf die Begründung bin ich sehr gespannt. Es ist alles so bedrückend -
       besonders auch für die Polizisten."
       
       Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Bernhard Witthaut,
       mahnte in der Passauer Neuen Presse, Ermittlungsbeamte "dürften jetzt nicht
       noch weiter in ihren rechtlichen Rahmenbedingungen verunsichert werden".
       Für Polizisten sei das Urteil "ein sehr schwieriger Moment". Man dürfe
       nicht nur über psychische Folgen beim Täter reden, "sondern auch über die
       psychischen Folgen für die Ermittler und vor allem die Angehörigen des
       Opfers".
       
       5 Aug 2011
       
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 (DIR) Zugeständnis an Kindsmörder: Gäfgen darf Entschädigung behalten
       
       Das Amtgericht Frankfurt hat entschieden: Kindesmörder Gäfgen darf über
       3.000 Euro verfügen, die ihm wegen der Folterdrohung der Polizei
       zugesprochen wurden.
       
 (DIR) Entschädigung wegen Folterandrohung: 3.000 Euro für Magnus Gäfgen
       
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       Polizei Folter androhte, erhält 3.000 Euro vom Land Hessen.
       
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       Weil dem Kindesmörder Magnus Gäfgen eine Entschädigung zugesprochen wurde,
       sind viele Menschen empört. Verständlich. Doch die Entscheidung ist keine
       Schande.
       
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       Warum er Kindsmörder Gäfgen vertritt? Er höre "immer wieder", dass
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       Heuchemer im taz-Interview.
       
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       Der verurteilte Kindsmörder Magnus Gäfgen bekommt 3000 Euro als
       Entschädigung. Das mag moralisch fragwürdig sein, rechtlich aber ist es
       völlig korrekt.
       
 (DIR) Reaktionen auf Gäfgen-Urteil: Ja schon, aber ..
       
       Magnus Gäfgen bekommt 3000 Euro Schmerzensgeld. Der SPD-Politiker
       Wiefelspütz verteidigt das Urteil, aus der CDU und der Polizei hingegen
       kommt Kritik.
       
 (DIR) Früherer Polizei-Vize Wolfgang Daschner: Der Mann ohne Reue
       
       Wolfgang Daschner hat angeordnet, dass ein Beamter Magnus Gäfgen mit
       "unvorstellbaren Schmerzen" droht. Dafür wurde er verurteilt. Bereut hat er
       es nie.
       
 (DIR) Urteil wegen Folterdrohung: Gäfgen bekommt Schmerzensgeld
       
       3000 Euro bekommt der verurteilte Kindsmörder Magnus Gäfgen vom Land
       Hessen. Nach dem Mord an dem 11-jährigen Jakob von Metzler hatten ihm
       Beamte mit Folter gedroht.