# taz.de -- Klage von Kindesmörders Gäfgen: Neuer Ärger um Gutachter
       
       > Im Schadenersatzprozess lehnt der Anwalt von Kindesmörder Gäfgen erneut
       > einen Sachverständigen ab. Gegen diesen wird wegen Gefälligkeitsgutachten
       > ermittelt.
       
 (IMG) Bild: Fühlt sich durch Folterdrohungen traumatisiert: Magnus Gäfgen.
       
       FREIBURG taz Im Schadenersatzprozess des Kindesmörders Magnus Gäfgen gegen
       das Land Hessen ist erneut ein Sachverständiger ins Zwielicht geraten.
       Ausgerechnet ein Psychiater, gegen den wegen Erstattung von
       Gefälligkeitsgutachten ermittelt wird, soll Gäfgen begutachten. Das Gericht
       spricht von "blankem Zufall".
       
       Magnus Gäfgen ist der Mörder und Entführer des Bankiersohns Jakob von
       Metzler. Er wurde 2003 zu lebenslanger Haft verurteilt, hat aber
       seinerseits das Land Hessen verklagt. Die Folterdrohung des Frankfurter
       Polizeivizepräsidenten Wolfgang Daschner habe ihn traumatisiert. Gäfgen
       will im Zivilprozess vor allem herausbekommen, wie das hessische
       Innenministerium in die Folterpläne involviert war.
       
       Zunächst soll untersucht werden, ob Gäfgen tatsächlich traumatisiert ist.
       Doch der erste Gutachter, Norbert Leygraf, wurde von Gäfgens Anwalt Michael
       Heuchemer erfolgreich wegen "Besorgnis der Befangenheit" abgelehnt. Leygraf
       soll intime Gäfgen-Unterlagen weitergegeben haben.
       
       Als neuer Gutachter wurde vom Landgericht nun Thomas H. bestellt. Doch auch
       dieser Psychiater hat eine bedenkliche Vorgeschichte. Er hat vier
       Steuerfahnder, die mit dem Land Hessen im Clinch lagen, gegen ihren Willen
       für dauerhaft dienstunfähig erklärt ([1][taz berichtete]). 
       
       Inzwischen hat die Landesärztekammer gegen Dr. H. eine Klage wegen
       Verletzung seiner Berufspflichten eingereicht. Ende November wird das
       Verwaltungsgericht Gießen verhandeln. Auch die Frankfurter
       Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Dr. H. wegen "unrichtiger Ausstellung
       von Gesundheitszeugnissen".
       
       Anwalt Heuchemer hat deshalb erneut einen Ablehnungs-Antrag gestellt. "Es
       kann ja nicht sein, dass ein Psychiater, dem Gefälligkeitsgutachten für das
       Land vorgeworfen werden, in einem so brisanten Prozess zum Sachverständigen
       berufen wird, bei dem das Land immerhin selbst beklagt ist", sagte Michael
       Heuchemer auf Nachfrage zur taz.
       
       Über den Antrag ist noch nicht entschieden. Ein Sprecher des Frankfurter
       Landgerichts versichert jedoch, dass die Richter von Dr. H.s Vorgeschichte
       nichts wussten. Der Psychiater sei - mit Blick auf die Unschuldsvermutung -
       in der Presse bislang nicht mit vollem Namen erwähnt worden.
       
       Eine Hausdurchsuchung der Staatsanwaltschaft bei Dr. H. wurde Anfang
       September von anderen Richtern am Landgericht sogar als rechtswidrig
       eingestuft. Es gebe keinen hinreichenden Verdacht, dass der Psychiater die
       Gutachten über die Steuerfahnder "wider besseres Wissen" erstellt habe.
       
       9 Nov 2009
       
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