# taz.de -- Verfassungsklage gegen Euro-Rettung: Urteil zu Euro-Hilfen im September
       
       > Kläger monieren bei der Euro-Rettung die Entwicklung einer europäischen
       > "Haftungs- und Transfergemeinschaft". Das Gericht könnte eine stärkere
       > Einbindung des Bundestages fordern.
       
 (IMG) Bild: Sind die Euro-Hilfen verfassungskonform? Karlsruhe entscheidet.
       
       KARLSRUHE dapd | Das Bundesverfassungsgericht wird am 7. September sein
       Urteil zum Euro-Rettungsschirm und den milliardenschweren
       Griechenland-Hilfen Deutschlands verkünden. Das teilte das Gericht am
       Dienstag in Karlsruhe mit.
       
       Der Zweite Senat unter Vorsitz von Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle
       entscheidet darüber, ob Deutschland mit seiner Beteiligung am
       Euro-Rettungsschirm und mit seinen bilateralen Griechenland-Hilfen Vorgaben
       des Grundgesetzes verletzt hat.
       
       Es geht vor allem darum, ob das Haushaltsrecht des Bundestages wegen der
       gigantischen Garantiesummen für pleitebedrohte Euro-Länder ausgehöhlt wird.
       In der mündlichen Verhandlung am 5. Juli hatte sich angedeutet, dass das
       Verfassungsgericht eine stärkere Einbindung des Bundestages bei der Vergabe
       von Bürgschaften und Krediten fordern könnte.
       
       ## "Vorkehrungen" und "Sicherungen"
       
       Gerichtspräsident Voßkuhle sah es als offene verfassungsrechtliche Frage
       an, ob "Vorkehrungen" und "Sicherungen" notwendig seien, damit der
       Bundestag seine Haushaltsverantwortung dauerhaft behält. Zudem ging es
       darum, ob eine "absolute Grenze" für die Höhe von Bürgschaften festgesetzt
       werden müsste und das Parlament jeweils zustimmen müsste, wenn einzelne
       Tranchen bewilligt werden.
       
       Das mit Verfassungsbeschwerden angegriffene deutsche Gesetz zum
       Euro-Rettungsschirm vom Mai 2010 sieht vor, dass Deutschland mit maximal
       147,6 Milliarden Euro haften könnte - und zwar mit Bürgschaften für
       Notkredite des Euro-Krisenfonds EFSF. Nach dem Gesetz zum ersten Hilfspaket
       für Griechenland vom Mai 2010 übernimmt Deutschland überdies Bürgschaften
       für Kredite der bundeseigenen Förderbank KfW an Griechenland in Höhe von
       22,4 Milliarden Euro. Die erste Tranche für 2010 belief sich bereits auf
       8,4 Milliarden Euro.
       
       Gegen die beiden Gesetze klagen der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter
       Gauweiler und eine Professorengruppe um den emeritierten Nürnberger
       Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider, der sich der ehemalige
       Thyssen-Chef Dieter Spethmann angeschlossen hat.
       
       Aus Sicht der Kläger entwickelt sich die europäische Währungsunion durch
       die Milliardenbeihilfe ohne ausreichende rechtliche Grundlage zu einer
       "Haftungs- und Transfergemeinschaft". Der Artikel 125 des
       Lissabon-Vertrages lege ausdrücklich fest, dass ein Mitgliedsland nicht für
       Verbindlichkeiten eines anderen Mitgliedsstaates hafte oder eintrete. Durch
       die milliardenschweren Hilfsmaßnahmen werde zudem die Stabilität des Euro
       gefährdet.
       
       Am 21. Juli 2011 hatte ein Eurogipfel in Brüssel ein weiteres
       Griechenland-Rettungsprogramm beschlossen.
       
       23 Aug 2011
       
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