# taz.de -- Kommentar Fußfessel: Teuer und sinnlos
       
       > Mehr als Kosten wird sie nicht bringen, die neue Fußfessel. Stattdessen
       > ist mit Fehlalarmen zu rechnen. Und einem enormen administrativen
       > Aufwand.
       
       So sinnlos kann Kriminalpolitik sein. Die elektronische Fußfessel soll ab
       nächstem Jahr bei der Überwachung rückfallgefährdeter Straftäter helfen.
       Doch die Maßnahme bringt keinen zusätzlichen Schutz, nur mehr Kosten und
       Scherereien.
       
       Die Idee: Für einen entlassenen Straftäter wird eine Liste von Orten
       aufgestellt - zum Beispiel Kindergärten -, denen er sich nicht nähern darf.
       Verstößt er gegen die Weisung, wird per GPS-Sender am Bein ein Alarm
       ausgelöst - und die Polizei greift ein. Doch bei einem entschlossenen Täter
       käme die Polizei stets zu spät.
       
       Und man kann auch nicht alle Kindergärten der Republik mit GPS-Sendern
       ausstatten, sondern nur eine Handvoll im Umfeld des Extäters. Kinder gibt
       es aber nicht nur dort, sondern auch auf der Straße oder im Bus.
       
       Die elektronische Fußfessel dürfte daher vor allem bei jenen Entlassenen
       eingesetzt werden, bei denen man einen Rückfall am wenigsten befürchtet.
       Wenn tatsächlich nichts passiert, kann man hinterher ja immer behaupten, es
       hätte an der Abschreckungswirkung der Fußfessel gelegen.
       
       Bis dahin werden aber ständig Fehlalarme produziert, weil der GPS-Sender am
       Fuß täglich aufgeladen werden muss. Sendet er kein Signal, muss geklärt
       werden, ob ein Versehen oder Absicht dahintersteckt. So entsteht ein
       administrativer Wasserkopf, der nur damit beschäftigt ist, zu klären, wann
       ein Alarm überhaupt ernst zu nehmen ist und wann nicht.
       
       Ländern wie Hessen, Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen, die
       nun einen Staatsvertrag zur Fußfessel schließen, ist dafür kein Vorwurf zu
       machen. Sie müssen die Technik vorhalten, weil die GPS-Überwachung seit
       Jahresbeginn im Strafgesetzbuch steht. Der Bundestag hat sie eingeführt,
       als der Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte die Entlassung einiger
       Täter aus der Sicherungsverwahrung durchsetzte: Es war ein Akt
       parlamentarischer Verlegenheit. Er kann und sollte rückgängig gemacht
       werden.
       
       30 Aug 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt Überwachung
       
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