# taz.de -- Von der Leyens Rentenpläne: Wohl der, die keinen Partner hat
       
       > Ursula von der Leyen spricht von "Zuschussrenten", "Kombirenten" und von
       > Verbesserungen der Erwerbsminderungsrente. 10 Fragen und Antworten zu den
       > Vorschlägen.
       
 (IMG) Bild: Müssen keine Angst vor künftigen Rentenplänen haben: Rentnerpaar heute.
       
       Wie viel Zuschussrente soll es nach dem Vorschlag von
       Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) künftig geben? 
       
       Die Zuschussrente soll an diejenigen gezahlt werden, die bei Eintritt des
       gesetzlichen Rentenalters aufgrund ihrer niedrigen Rente ein verfügbares
       Alterseinkommen haben, das unter 850 Euro monatlich liegt. Dann wird mit
       der Zuschussrente aufgestockt bis zu diesem Betrag.
       
       Was sind die Voraussetzungen, die Zuschussrente zu erhalten? 
       
       Nach den Plänen von der Leyens sollen nur diejenigen die Zuschussrente
       bekommen, die mindestens 45 Jahre Mitglied in der gesetzlichen
       Rentenversicherung waren und während dieser Zeit 35 Jahre lang Beiträge
       entrichtet haben. Für eine Übergangszeit soll es genügen, nur 40 Jahre lang
       versichert und 30 Jahre Beiträge eingezahlt zu haben. Außerdem müssen die
       Berechtigten mindestens 35 Jahre eine private Riester-Versicherung oder
       Betriebsrente abgeschlossen haben. Für die nächste Übergangszeit reicht es,
       wenn der Riester-Vertrag mindestens fünf Jahre lang bestanden hat.
       
       Muss man 30 beziehungsweise 35 Jahre lang Vollzeit gearbeitet haben, um
       einen Anspruch zu haben? 
       
       Nein, es spielt keine Rolle, ob es ein Vollzeit- oder ein Teilzeitjob war,
       nur sozialversicherungspflichtig muss er gewesen sein. Außerdem wird die
       Erziehung eines Kindes mit jeweils drei Jahren als Beitragszeit verbucht,
       und auch Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld I und von Krankengeld
       gelten als Beitragszeit und werden mit eingerechnet.
       
       Was genau bedeutet, dass man insgesamt 40 beziehungsweise später 45 Jahre
       lang Mitglied der Rentenversicherung gewesen sein muss? 
       
       Es bedeutet, dass man Mitgliedszeiten erfüllt haben muss, auch wenn man für
       diese Zeiten keine Beiträge entrichtet hat. Als Mitgliedszeiten zählen zum
       Beispiel Jahre der Ausbildung, auch Zeiten des Bezugs von Hartz IV.
       
       Welche biografischen Szenarios sind denkbar? 
       
       Denkbar ist, dass jemand fünf Jahre Ausbildungszeit und zwei Jahre
       Hartz-IV-Bezug als Versicherungszeit verbucht, dann drei Jahre in die
       Kindererziehung geht und 30 Jahre lang einen sozialversicherungspflichtigen
       Teilzeitjob macht als Beitragszeiten. Diese Person hätte die
       Voraussetzungen der 40 plus 30 Jahre erfüllt. Sie bekäme später im Alter
       eine Rentenaufstockung, falls sie eine Minirente bezieht. Allerdings nur,
       wenn sie in die private Riester-Rente eingezahlt hat und der Partner nicht
       zu viel verdient - eine wichtige Einschränkung.
       
       Wie werden Partnereinkommen und Vermögen später angerechnet, um den
       Anspruch auf eine Zuschussrente zu klären? 
       
       Zu der Bedürftigkeitsprüfung sind die Details noch nicht festgelegt. In der
       Diskussion ist eine Anrechnung des Partnereinkommens, falls dieses oberhalb
       von 850 Euro liegt. Verheiratete Frauen hätten dann in vielen Fällen keinen
       Anspruch auf einen Zuschuss. Auch der Ertrag aus der Riester-Rente wird
       angerechnet. Regeln zur Vermögensanrechnung gibt es noch nicht.
       
       Wie viel Riester-Rente muss man all die Jahre einzahlen? 
       
       Arbeitslose und Kleinverdiener müssen zumindest den Sockelbetrag von 5 Euro
       im Monat zahlen.Wer ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen hat, muss
       die Riester-Beiträge prozentual entrichten. In der Diskussion ist jetzt,
       mindestens 3 Prozent vom Verdienst als Riester-Beiträge einzahlen zu
       müssen.
       
       Wer profitiert nicht von der Zuschussrente? 
       
       Selbständige haben nichts davon, denn sie sind nicht in der gesetzlichen
       Rentenversicherung. Eine Ausnahme bilden die in der Künstlersozialkasse
       Versicherten: Sie hätten bei entsprechenden Voraussetzungen Ansprüche auf
       die Zuschussrente, wenn sie vorher "geriestert" haben. Auch über viele
       Jahre langzeitarbeitslose Empfänger von Hartz-IV profitieren nicht, weil
       sie nicht genügend Beitragszeiten aufbringen. Minijobberinnen bleiben
       gleichfalls außen vor, noch unklar ist, ob sie einen Anspruch auf eine
       Zuschussrente erwerben können, wenn sie freiwillig einen Beitrag in die
       Rentenversicherung einzahlen. Leute, die eine niedrige
       Erwerbsminderungsrente beziehen, bekommen gleichfalls keine Zuschussrente.
       
       Von der Leyen schlägt auch Verbesserungen zur Erwerbsminderungsrente vor.
       Was ist geplant? 
       
       Die sogenannten Zurechnungszeiten für die Erwerbsminderungsrente werden
       nach den Vorschlägen von der Leyens in sehr kleinen Schritten bis zum Jahre
       2029 um zwei Jahre verlängert. Die häppchenweise Steigerung ergibt nach
       Rechnungen des DGB im nächsten Januar nur 3 Euro pro Monat mehr für diese
       Rentenbezieher.
       
       Was ist mit der geplanten sogenannten Kombirente? 
       
       Die sogenannte Kombirente soll es Älteren im vorzeitigen Rentenbezug
       ermöglichen, auf eine Teilrente zu gehen und dabei in Teilzeit
       weiterzuarbeiten. Die Kombirente soll ein Einkommen aus Rente und
       Hinzuverdienst bis zur Höhe des zuletzt erzielten Einkommens erlauben.
       
       8 Sep 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Barbara Dribbusch
       
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